Energie-Glossar · S
Submetering
Submetering erfasst Verbräuche unterhalb eines übergeordneten Gebäude- oder Anschlusszählers und ordnet sie einzelnen Nutzungseinheiten zu. Bei zentraler Wärme- und Warmwasserversorgung sind insbesondere die Anforderungen der Heizkostenverordnung zu beachten.
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Gerät und Messgröße unterscheiden
Wärmezähler
Heizkostenverteiler
Die wichtigsten Informationen zu Submetering
- Submetering kann verschiedene Medien betreffen; die Rechtsregeln unterscheiden sich.
- Heizkostenverteiler liefern Verteilwerte und sind keine Wärmemengenzähler.
- Die Heizkostenaufteilung ist nicht allgemein zwingend 30 zu 70.
- Fernablesbarkeit, Geräteeignung und Abrechnung müssen zusammenpassen.
Was wird tatsächlich erfasst?
Wärmezähler messen Wärmemengen, Wasserzähler Volumina und Heizkostenverteiler Werte zur anteiligen Verteilung. Diese Geräte sind nicht austauschbar. Eine reine Kaltwasserabrechnung folgt nicht allein deshalb der Heizkostenverordnung, weil Unterzähler verwendet werden.
Welche Kostenaufteilung gilt?
Für die zentrale Heizung sieht § 7 grundsätzlich einen verbrauchsabhängigen Anteil zwischen 50 und 70 Prozent vor; bestimmte Fälle verlangen 70 Prozent. Für Warmwasser enthält § 8 eine eigene Regel. Der verbleibende Anteil wird nach dem zulässigen Flächen- oder Raummaßstab verteilt. Anwendungsbereich, besondere Vereinbarungen und Ausnahmen sind objektbezogen zu prüfen, etwa bei einem vom Vermieter mitbewohnten Zweifamilienhaus.
Was ist bis Ende 2026 zu tun?
§ 5 verlangt für bestimmte nicht fernablesbare Bestandsausstattungen Nachrüstung oder Austausch bis 31. Dezember 2026. Es gibt Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit und unbilliger Härte. Fernablesbar bedeutet, dass kein Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten nötig ist; Funk ist nicht die alleinige rechtliche Definition. Geräte müssen zudem die jeweils einschlägigen Anforderungen an Interoperabilität und Anbindbarkeit erfüllen.
Was gilt bei Wärmepumpen?
Für am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasste anteilige Verbräuche nennt § 12 Absatz 3 die Installationsfrist 30. September 2025. Die Verordnung ist dort erstmals für den nach der Installation beginnenden Abrechnungszeitraum anzuwenden. Die pauschale Aussage, jede Abrechnung ändere sich einfach ab September 2025, ist zu ungenau.
Was sollte eine Verwaltung vereinbaren?
Dokumentieren Sie Geräteart, Einbaudatum, Nutzerzuordnung, Ableseverfahren und Schnittstellen. Klären Sie vertraglich Wartung, Austausch, Datenzugang und Abrechnungsaufgaben. Ein Messdienstauftrag überträgt nicht automatisch jede rechtliche Verantwortung und garantiert keine fehlerfreie Abrechnung.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — HeizkostenV § 5. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — HeizkostenV § 7. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — HeizkostenV § 8. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — HeizkostenV § 12. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — HeizkostenV § 2. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Submetering
Ist immer ein 30/70-Schlüssel vorgeschrieben?
Nein. Der zulässige beziehungsweise vorgeschriebene Schlüssel hängt von der einschlägigen Regel und dem Gebäude ab.
Sind alle Unterzähler eichpflichtig?
Nein. Gerätetyp und Verwendungszweck entscheiden; Heizkostenverteiler und Wärmezähler unterliegen unterschiedlichen Anforderungen.
