Für Gewerbe & Industrie mit Lastgangmessung (RLM)
Lastspitzen analysieren, Netzkosten prüfen
Bei Entnahmestellen mit Leistungs- und Arbeitspreis wird das Jahresleistungsentgelt aus Jahresleistungspreis und Jahreshöchstleistung berechnet; hinzu kommt das Arbeitsentgelt (§ 17 Abs. 1 und 2 StromNEV). ENVA analysiert Ihren Lastgang und prüft, ob Lastmanagement, Speicher oder Lastverschiebung wirtschaftlich sein können. Die Umsetzung erfolgt über erfahrene Partner.
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
- Lastganganalyse und Identifikation der höchsten Leistungswerte im Abrechnungsjahr
- Einordnung des Leistungspreis-Hebels für Ihren Standort
- Wirtschaftlichkeitsrechnung: Lastmanagement, Speicher oder Lastverschiebung
- Faktenbasiert auf Ihren echten Lastgangdaten – Umsetzung über Partner
faktenbasiert auf Ihrem Lastgangunabhängig vom Liefervertragpersönliche Rückmeldung
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Was nach dem Absenden passiert
Eingang & Sichtung
Zeitnahe Rückmeldung von einem festen Ansprechpartner.
Kurzes Gespräch
Und Bereitstellung Ihrer Viertelstunden-Lastgangdaten.
Ehrliche Einschätzung
Ob und mit welcher Maßnahme sich der Hebel lohnt – oder eben nicht.
Bevor Sie fragen
Was kostet die Erstberatung bei ENVA?
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Leistungspreis und Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis vergütet die tatsächlich bezogene Strommenge in Cent pro Kilowattstunde. Der Leistungspreis wird dagegen einmal jährlich anhand Ihrer höchsten gemessenen Viertelstundenleistung berechnet und in Euro pro Kilowatt abgerechnet (§ 17 Abs. 2 StromNEV).
Wie wirkt sich die Jahreshöchstleistung auf das Netzentgelt aus?
Bei Entnahmestellen mit Leistungs- und Arbeitspreis ergibt sich das Jahresleistungsentgelt aus Jahresleistungspreis und Jahreshöchstleistung. Daneben fällt ein Arbeitsentgelt für die entnommene Strommenge an. Netzebene, Messung und Benutzungsstunden beeinflussen die konkrete Einordnung (§ 17 Abs. 1 und 2 StromNEV).
Ab welchem Verbrauch bin ich betroffen?
Eine allgemeine RLM-Schwelle lässt sich daraus nicht ableiten; Mess- und Preismodell richten sich nach Netzebene, vorhandener Messung und den Vorgaben des Netzbetreibers. Die 100.000-kWh-Regel in § 17 Abs. 6 StromNEV betrifft einen besonderen Fall im Niederspannungsnetz und ist keine pauschale RLM-Grenze.
Welche Maßnahmen gibt es – und macht ENVA die Umsetzung?
Infrage kommen Lastmanagement, Batteriespeicher, die Verschiebung von Prozessen in lastärmere Zeiten oder Eigenerzeugung. ENVA übernimmt Analyse, Konzept und Wirtschaftlichkeitsrechnung; die technische Umsetzung erfolgt über spezialisierte Partnerunternehmen.
