Energie-Glossar · K
KWKG-Umlage
Die KWKG-Umlage finanziert über die Netzentgelte die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und -speichern; sie beträgt 2026 0,446 Cent je Kilowattstunde, nach 0,277 Cent im Jahr 2025.
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KWKG-Umlage: 2025 vs. 2026
2025
2026
Die wichtigsten Informationen zu KWKG-Umlage
- 2026 beträgt die KWKG-Umlage 0,446 Cent/kWh, ein Anstieg von rund 61 Prozent gegenüber 0,277 Cent/kWh in 2025
- Die Umlage wird grundsätzlich auf umlagepflichtige Netzentnahmen erhoben; gesetzliche Begrenzungen und Befreiungen sind möglich.
- Finanziert die Förderung neuer und modernisierter KWK-Anlagen sowie Wärme-/Kältenetze und -speicher
- Begrenzungen für stromkostenintensive Unternehmen richten sich nach dem EnFG und setzen mehr als einen Verbrauch über 1 GWh voraus.
- Die Übertragungsnetzbetreiber kalkulieren die Umlage jährlich aus Förderbedarf und anzurechnenden Beträgen.
Was ist die KWKG-Umlage und wofür wird sie verwendet?
Die KWKG-Umlage ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte, mit dem die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) finanziert wird. Sie fließt in die Bezuschussung neuer und modernisierter KWK-Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme effizient erzeugen, sowie zunehmend auch in den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Bau von Wärme- und Kältespeichern. Erhoben wird die Umlage bundesweit einheitlich von den Übertragungsnetzbetreibern und über die Netzentgelte grundsätzlich an umlagepflichtige Letztverbräuche weitergereicht, unabhängig vom eigenen Energieträger. Ziel der Förderung ist es, die im Vergleich zu getrennter Strom- und Wärmeerzeugung höhere Gesamteffizienz der Kraft-Wärme-Kopplung wirtschaftlich attraktiver zu machen und so den Ausbau dieser Technologie zu unterstützen.
Wie hoch ist die KWKG-Umlage 2026 und warum steigt sie so stark?
Für 2026 beträgt die KWKG-Umlage 0,446 Cent je Kilowattstunde, gegenüber 0,277 Cent 2025. Das entspricht rund 61 Prozent mehr. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die Umlage jährlich nach dem EnFG aus den maßgeblichen Kosten und anzurechnenden Beträgen und veröffentlichen sie bis zum 25. Oktober für das Folgejahr. Aus der Veränderung allein lässt sich keine entsprechende Veränderung des Gesamtstrompreises ableiten.
Was bedeutet die steigende Umlage für Unternehmen und Hausverwaltungen?
Bei voller Umlage steigt die Belastung proportional zum Netzbezug. Bei einer Million Kilowattstunden beträgt der Unterschied zwischen 2025 und 2026 rechnerisch 1.690 Euro vor Umsatzsteuer. Begrenzungen stromkostenintensiver Unternehmen richten sich heute nach dem EnFG. Mehr als 1 GWh allein genügt nicht: Branche, Managementsystem und weitere Voraussetzungen des § 30 müssen erfüllt sein. Hausverwaltungen sollten die tatsächlich abgerechneten Mengen und gegebenenfalls einschlägige gesetzliche Entlastungen prüfen.
Wie unterscheidet sich die KWKG-Umlage von anderen Umlagen wie der abgeschafften EEG-Umlage?
Anders als die inzwischen abgeschaffte EEG-Umlage, die Erneuerbare-Energien-Anlagen förderte, ist die KWKG-Umlage weiterhin aktiv und finanziert gezielt Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wärme- und Kälteinfrastruktur, die als wichtiger Baustein für eine effiziente und flexible Energieversorgung gilt. Für die Gesamtkostenbetrachtung eines Unternehmens ist relevant, dass mit dem Wegfall der EEG-Umlage einzelne Kostenpositionen im Strompreis entfallen sind, während andere netzentgeltbasierte Umlagen wie die KWKG-Umlage weiterbestehen und sich, wie der aktuelle Anstieg 2026 zeigt, auch deutlich erhöhen können. Für Hausverwaltungen und Unternehmen lohnt sich deshalb bei der jährlichen Prüfung der Nebenkosten- beziehungsweise Energiekostenabrechnung ein genauer Blick auf die einzelnen ausgewiesenen Umlagen, statt nur den Gesamtpreis zu betrachten, um Entwicklungen wie den Anstieg der KWKG-Umlage frühzeitig einordnen zu können.
Quellen & Verweise
- Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — KWKG-Umlage. netztransparenz.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz — § 30 EnFG – Begrenzungsvoraussetzungen. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu KWKG-Umlage
Wer zahlt die KWKG-Umlage?
Grundsätzlich belastet sie umlagepflichtige Strom-Netzentnahmen. Gesetzliche Begrenzungen oder Befreiungen können greifen; die eigene Stromherkunft allein begründet keine Ausnahme.
Können Unternehmen eine Reduzierung der KWKG-Umlage beantragen?
Für berechtigte Unternehmen kommt eine BAFA-Begrenzung nach dem EnFG in Betracht. § 30 verlangt unter anderem eine gelistete Branche, mehr als 1 GWh an der Abnahmestelle, ein Managementsystem und zusätzliche Effizienz-, Erneuerbaren- oder Dekarbonisierungsbedingungen.
Warum steigt die KWKG-Umlage 2026 so viel stärker als in den Vorjahren?
Die Umlage ergibt sich jährlich aus den nach dem EnFG einzubeziehenden Förderkosten, Prognosen und Ausgleichsbeträgen. 2026 beträgt sie 0,446 ct/kWh gegenüber 0,277 ct/kWh 2025; das sind rund 61 Prozent mehr.
Ist die KWKG-Umlage identisch mit den allgemeinen Netzentgelten?
Nein, sie ist ein separater, gesetzlich festgelegter Aufschlag, der zusätzlich zu den eigentlichen Netzentgelten erhoben wird, auch wenn beide gemeinsam auf der Stromrechnung ausgewiesen werden.
