Energie-Glossar · I

ISO 15118

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

ISO 15118 ist die internationale Normenreihe für die digitale Kommunikation zwischen Elektrofahrzeug und Ladepunkt. Sie ist die technische Grundlage für Plug & Charge – das automatische Authentifizieren und Abrechnen beim Einstecken – sowie für intelligentes und bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid).

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Fahrzeug und Ladepunkt kommunizieren

  1. Fahrzeug verbinden
  2. Kommunikation aufbauen
  3. Ladeparameter abstimmen
  4. Leistungstransfer steuern
Die unterstützte Funktion hängt von Normteil, Fahrzeug, Ladepunkt und weiteren Systemvoraussetzungen ab.[1]

Die wichtigsten Informationen zu ISO 15118

  • Definiert die Kommunikation zwischen E-Fahrzeug und Ladestation, herstellerübergreifend und verschlüsselt
  • Grundlage für Plug & Charge: Einstecken genügt, Authentifizierung und Abrechnung laufen automatisch über Zertifikate
  • Neuere Ausgaben der Norm unterstützen bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid und Vehicle-to-Home)
  • Je nach Normteil und Anwendung kommen unterschiedliche Kommunikationswege und Sicherheitsanforderungen zum Einsatz
  • Durch EU-Vorgaben (AFIR mit ergänzenden Rechtsakten) wird die Norm für neue öffentliche Ladeinfrastruktur verbindlich

Was regelt die ISO 15118 und wie funktioniert Plug & Charge?

Die ISO 15118 standardisiert die Kommunikation zwischen Elektrofahrzeug und Ladepunkt. Beim leitungsgebundenen Laden ist Powerline Communication ein verbreiteter Übertragungsweg; die Normenreihe umfasst darüber hinaus weitere Anwendungen und Übertragungsvarianten. TLS und Zertifikate sichern entsprechende Kommunikationsabläufe. Welche Funktionen und Sicherheitsvorgaben gelten, hängt vom konkreten Normteil und Modus ab.

Darauf baut Plug & Charge auf: Im Fahrzeug ist ein digitales Vertragszertifikat des Fahrstromanbieters hinterlegt. Steckt der Fahrer das Kabel ein, authentifiziert sich das Fahrzeug automatisch gegenüber der Ladesäule, der Ladevorgang startet, und die Abrechnung läuft über den hinterlegten Vertrag – ohne Ladekarte, App oder QR-Code. Das reduziert Fehlerquellen und Abbrüche, setzt aber eine funktionierende Zertifikatsinfrastruktur zwischen Fahrzeugherstellern, Ladepunktbetreibern und Fahrstromanbietern voraus.

Was hat ISO 15118 mit bidirektionalem Laden zu tun?

Die Norm ist der Schlüssel dafür, dass Elektroautos künftig nicht nur laden, sondern auch Strom zurückspeisen. Die neuere Normengeneration (ISO 15118-20) definiert die Kommunikationsprotokolle für bidirektionale Energieflüsse: Vehicle-to-Grid (Rückspeisung ins Netz), Vehicle-to-Home (Versorgung des eigenen Gebäudes) und gesteuertes Laden nach Preis- oder Netzsignalen. Das Fahrzeug kann dem Ladepunkt seinen Ladezustand, seine Flexibilität und seine Abfahrtszeit mitteilen – eine Grundlage für interoperable intelligente Ladesteuerung.

Damit wird die Fahrzeugbatterie zum steuerbaren Speicher: Ein Fuhrpark, der tagsüber PV-Überschüsse aufnimmt und abends Lastspitzen kappt, senkt Energiekosten und kann perspektivisch an Flexibilitätsmärkten teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Fahrzeug, Wallbox und Backend die neue Normengeneration durchgängig unterstützen – bei der Beschaffung lohnt der Blick ins Datenblatt, da viele Bestandsgeräte nur die ältere Ausgabe (ISO 15118-2) ohne Bidirektionalität beherrschen.

Warum ist die Norm für Unternehmen und Hausverwaltungen wichtig?

Bei neuer Ladeinfrastruktur sind die konkret geforderten Funktionen und die AFIR-Übergangsregeln zu prüfen. Die delegierte Verordnung (EU) 2025/656 erfasst ab 1. Januar 2027 auch neu installierte oder renovierte private Mode-3-/Mode-4-Ladepunkte hinsichtlich EN ISO 15118-20. Eine pauschale Aussage, private Ladepunkte hätten keine Normpflicht, ist daher falsch. Unterstützung eines Kommunikationsstandards ist außerdem keine Garantie für Plug & Charge oder bidirektionale Leistungselektronik.

Für Hausverwaltungen heißt das konkret: Bei Wallbox-Sammelbestellungen für Wohnungseigentümergemeinschaften sollte ISO-15118-Fähigkeit als Anforderung in die Ausschreibung, auch wenn die Funktionen anfangs nicht genutzt werden ; verfügbare Funktionen, Updatezusagen und Gesamtkosten sollten vertraglich nachvollziehbar sein. Unternehmen mit elektrifizierten Fuhrparks profitieren doppelt: Plug & Charge vereinfacht die Abrechnung je Fahrzeug, und die Norm schafft die Grundlage, Ladevorgänge in das betriebliche Lastmanagement zu integrieren und Lastspitzen zu vermeiden, die die Netzentgelte treiben.

Quellen & Verweise

  1. ISO / IEC — ISO 15118-20:2022. webstore.iec.ch · Abruf
  2. Europäische Union — Delegierte Verordnung (EU) 2025/656. eur-lex.europa.eu · Abruf

Häufige Fragen zu ISO 15118

Was bedeutet Plug & Charge konkret?

Einstecken genügt: Das Fahrzeug authentifiziert sich über ein hinterlegtes digitales Zertifikat automatisch an der Ladesäule, der Ladevorgang startet und wird über den Fahrstromvertrag abgerechnet – ohne Ladekarte oder App. Technische Grundlage ist die Zertifikats- und Kommunikationsarchitektur der ISO 15118.

Unterstützen alle Wallboxen ISO 15118?

Nein. Viele Bestandsgeräte kommunizieren nur über einfachere Protokolle oder unterstützen lediglich die ältere Norm-Ausgabe ohne bidirektionales Laden. Beim Kauf sollte auf die ausdrückliche Unterstützung der ISO 15118 geachtet werden – idealerweise der neueren Ausgabe 15118-20.

Ist ISO 15118 gesetzlich vorgeschrieben?

Die delegierte Verordnung (EU) 2025/656 ergänzt AFIR um gestaffelte Kommunikationsanforderungen. Ab 1. Januar 2027 müssen neu installierte oder renovierte öffentliche Ladepunkte zusätzlich EN ISO 15118-20 unterstützen. Auch neue oder renovierte private Mode-3-/Mode-4-Ladepunkte werden ab diesem Datum erfasst; für Mode 2 gelten andere Vorgaben. Die konkrete Bauart und Übergangsregel sind zu prüfen.

Was braucht es für Vehicle-to-Grid neben der Norm?

Erforderlich sind ein für Rückspeisung freigegebenes Fahrzeug, kompatible Ladehardware, Schutztechnik sowie ein geeignetes Mess-, Netzanschluss- und Vertragskonzept. ISO 15118-20 regelt die Kommunikation, garantiert aber weder tatsächliche Rückspeisefähigkeit noch eine Vergütung. Netz- und energierechtliche Anforderungen sind gesondert zu erfüllen.

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