Energie-Glossar · G

Grundlastkraftwerk

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Ein Grundlastkraftwerk wird über viele Stunden zur Deckung eines relativ gleichmäßigen Strombedarfs eingesetzt. Der Begriff beschreibt vor allem die historische Einsatzweise. Er bedeutet nicht, dass eine Anlage technisch unveränderlich mit voller Leistung laufen muss.

Belegt durch:umweltbundesamt.de 1bundesnetzagentur.de 2gesetze-im-internet.de 3

Grundlast ist ein Lastbegriff

Niedrigster LastsockelGrundlast
Nach Abzug bestimmter ErzeugungResiduallast
Verfügbare Anlagen und FlexibilitätEinsatz
Kraftwerkseinsatz folgt der Restnachfrage und den technischen sowie wirtschaftlichen Bedingungen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Grundlastkraftwerk

  • Historisch typische Beispiele sind Braunkohle- und Kernkraftwerke.
  • Hohe Auslastung und vergleichsweise niedrige variable Kosten prägen das Einsatzkonzept.
  • Regelbarkeit, Mindestleistung und Anfahrzeiten unterscheiden sich je Anlage.
  • In einem erneuerbaren Stromsystem gewinnt die verbleibende Residuallast an Bedeutung.

Warum wurden solche Anlagen lange durchgehend betrieben?

Bei hohen Investitionskosten und niedrigen zusätzlichen Kosten je erzeugter Kilowattstunde kann ein Betrieb über viele Stunden wirtschaftlich sein. Die tatsächliche Einsatzentscheidung hängt jedoch auch von Brennstoff- und CO₂-Preisen, Stromerlösen, Wartung und technischen Grenzen ab. Weder eine bestimmte jährliche Volllaststundenzahl noch die erste Position in der Merit Order ist für alle Grundlastanlagen garantiert.

Sind Grundlastkraftwerke unflexibel?

Thermische Anlagen haben Mindestlasten, Anfahrzeiten und Verschleißkosten bei Lastwechseln. Trotzdem können viele Anlagen ihre Leistung verändern. Laufwasserkraftwerke werden ebenfalls häufig kontinuierlich betrieben, nutzen aber das aktuelle Wasserangebot und haben andere technische Grenzen als ein Kohleblock. Die Bezeichnung Grundlast allein reicht deshalb nicht für eine Aussage über Regelgeschwindigkeit oder gesicherte Leistung.

Wie verändert sich das Stromsystem?

Wind- und Solarstrom verändern die Nachfrage nach anderer Erzeugung im Tagesverlauf. Entscheidend wird die Residuallast nach Abzug dieser Einspeisung. Der gesetzliche Kohleausstieg sieht spätestens 2038 keine Kohleverstromung am Strommarkt mehr vor. Zusätzliche steuerbare Erzeugung, Speicher, Netze, europäischer Austausch und flexible Nachfrage müssen die Versorgung gemeinsam sichern.

Die Bundesnetzagentur knüpft die Versorgungssicherheit in ihren Szenarien ausdrücklich an rechtzeitig umgesetzte Maßnahmen und zusätzliche Kapazitäten. Eine automatisch ausfallsichere Versorgung folgt weder aus dem Weiterbetrieb einzelner Grundlastanlagen noch aus deren Ersatz. Unternehmen sollten Anforderungen kritischer Prozesse unabhängig davon in ihrer eigenen Betriebssicherheitsplanung berücksichtigen.

Quellen & Verweise

  1. Umweltbundesamt — Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger. umweltbundesamt.de · Abruf
  2. Bundesnetzagentur — Versorgungssicherheitsmonitoring 2025. bundesnetzagentur.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — § 2 KVBG. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Grundlastkraftwerk

Braucht ein Stromsystem zwingend durchlaufende Großkraftwerke?

Es braucht jederzeit einen ausreichenden Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch sowie Systemstabilität. Diese Aufgaben können unterschiedliche, passend dimensionierte Technologien gemeinsam erfüllen.

Ist eine hohe Auslastung immer wirtschaftlich?

Nein. Entscheidend ist, ob Erlöse die relevanten Kosten decken. Viele Betriebsstunden allein garantieren keine Rentabilität.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit G

GEGGEG steht für das frühere Gebäudeenergiegesetz. Seit dem 29. Juli 2026 trägt das geänderte Gesetz die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es enthält weiterhin energetische Anforderungen an Gebäude, Anlagentechnik und Energieausweise; frühere Heizungsregeln dürfen nicht unverändert übernommen werden.GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz)Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer bestimmter Gebäude, Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität und teilweise mit Ladepunkten auszustatten. Welche Pflicht gilt, hängt von Nutzung, Stellplatzzahl, Neubau oder Renovierung und gesetzlichen Ausnahmen ab.GNDEWDas GNDEW ist das im Mai 2023 verkündete Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Als Artikelgesetz änderte es insbesondere das Messstellenbetriebsgesetz und richtete den Smart-Meter-Rollout neu aus. Für heutige Einbaupflichten ist die inzwischen weiter geänderte Fassung des MsbG maßgeblich.GPKEGPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) ist das von der Bundesnetzagentur festgelegte Regelwerk für die standardisierten Marktprozesse im deutschen Strommarkt. Es definiert, welche Nachrichten in welchen Fristen zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ausgetauscht werden.GaBi GasGaBi Gas bezeichnet die Vorgaben zur Gasbilanzierung in Deutschland. Sie regeln, wie Einspeisungen und Entnahmen eines Bilanzkreises erfasst und Abweichungen abgerechnet werden. GaBi Gas 2.0 beruht auf der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 19. Dezember 2014. Zu beachten sind auch die Weiterentwicklungen durch GaBi Gas 2.1, beschlossen am 12. September 2025.GasGVVDie GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) ist eine Bundesverordnung, die die allgemeinen Bedingungen der Gas-Grundversorgung nach § 36 EnWG regelt – darunter Vertragsschluss, Preisänderungen, Abrechnung, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte für Haushaltskunden.
Erstgespräch