Energie-Glossar · G
GeLi Gas
GeLi Gas steht für Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur vereinheitlichen den Datenaustausch und die Abläufe zwischen Marktpartnern, damit Gaslieferstellen einem Lieferanten zugeordnet und Wechsel zuverlässig abgewickelt werden können.
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GeLi Gas: Daten beim Lieferantenwechsel
Die wichtigsten Informationen zu GeLi Gas
- Gasmarktprozesse sind gesondert von den Stromprozessen geregelt.
- GeLi Gas 3.0 wurde am 12. September 2025 beschlossen.
- AS4 ist seit 1. April 2025 für die betroffenen Gasmarktprozesse verpflichtend.
- Vertragskündigung und technische Zuordnung sind unterschiedliche Schritte.
Welche Aufgaben übernimmt das Regelwerk?
GeLi Gas beschreibt standardisierte Abläufe für Lieferbeginn, Lieferende und weitere Geschäftsvorfälle. Datenformate und Fristen sorgen dafür, dass Lieferanten und Netzbetreiber dieselben Nachrichten eindeutig verarbeiten können. Die Vorgaben werden fortentwickelt; maßgeblich sind die jeweils anwendbaren Festlegungen und Formatversionen. Die signierte und verschlüsselte AS4-Kommunikation betrifft den elektronischen Marktpartneraustausch, nicht die normale Kommunikation zwischen Kunde und Anbieter.
Wie läuft der Anbieterwechsel praktisch ab?
Der neue Lieferant benötigt eine eindeutig identifizierbare Lieferstelle und einen zulässigen Lieferbeginn. Er übernimmt mit entsprechender Vollmacht üblicherweise die Kündigung und stößt die Marktprozesse an. Laufzeiten, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte bleiben dabei wirksam. Die Bestätigung des Lieferbeginns ist für Kunden entscheidend; eine schnelle technische Verarbeitung beendet keinen laufenden Vertrag vorzeitig.
Was gilt bei einem Umzug?
Die Bundesnetzagentur unterscheidet ausdrücklich zwischen Strom und Gas. Bei Gas kann eine Zuordnung im Ein- oder Auszugsfall ausnahmsweise bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgen, wenn die entsprechende vertragliche Vereinbarung schon vor der erstmaligen physikalischen Belieferung bestand und lediglich die Meldung verspätet ist. Eine nachträgliche freie Tarifwahl für bereits verbrauchtes Gas folgt daraus nicht. Ein- und Auszüge sollten deshalb frühzeitig gemeldet und Zählerstände dokumentiert werden.
Unstimmige Adressen, Marktlokations-IDs oder Zählerdaten können Rückfragen auslösen. Für mehrere Gebäude hilft eine gepflegte Zuordnung von Lieferstelle, Marktlokation, Zähler und Vertragskonto. Aus dem beschleunigten Stromwechsel dürfen keine pauschalen Aussagen über sämtliche Gasprozesse und deren Rückwirkung abgeleitet werden.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — GeLi Gas 3.0 – Beschluss. bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — Lieferantenwechsel. bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — GeLi Gas 2.0 – Mitteilung 1. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu GeLi Gas
Muss ich selbst AS4-Nachrichten versenden?
Nein. Die standardisierte Marktkommunikation erledigen die beteiligten Unternehmen. Kunden übermitteln dem Lieferanten ihre Vertrags- und Lieferstellendaten.
Kann ich einen Gasumzug rückwirkend melden?
Unter den von der Bundesnetzagentur beschriebenen Voraussetzungen ist eine rückwirkende Zuordnung bis sechs Wochen möglich. Der Vertrag muss bereits vor der erstmaligen Belieferung vereinbart gewesen sein.
Hebt ein schneller Wechsel meine Kündigungsfrist auf?
Nein. Technische Abwicklung und vertraglich zulässiger Wechseltermin sind getrennt zu betrachten.
