Energie-Glossar · S
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Beendigung eines Vertrags außerhalb der gewöhnlichen Laufzeit- und Kündigungsregeln. Bei Energielieferverträgen hängt es insbesondere vom Anlass der Änderung, der Kundenart und der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage ab.
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Anlass bestimmt die Prüfung
Preisänderung
Wohnsitzwechsel
Die wichtigsten Informationen zu Sonderkündigungsrecht
- Preisanpassungen können eine Kündigung zum Änderungszeitpunkt ermöglichen.
- Es gibt gesetzliche Ausnahmen für bestimmte unveränderte Weitergaben.
- Beim Umzug gelten für Haushaltskunden besondere Voraussetzungen.
- Technischer Lieferantenwechsel und Vertragsende sind getrennte Vorgänge.
Was gilt bei einer Preisanpassung?
Übt ein Lieferant ein vorbehaltenes einseitiges Änderungsrecht aus, kann nach § 41 Absatz 5 EnWG eine kostenfreie Kündigung zum Wirksamwerden möglich sein. Prüfen Sie Anlass, Zugang und vorgesehenes Änderungsdatum. Dokumentieren Sie die Erklärung und ihren Zugang. Untätigkeit ist nicht pauschal ein Anerkenntnis jeder rechtlich unwirksamen Erhöhung.
Welche Ausnahmen bestehen?
§ 41 Absatz 6 nennt unter anderem die unveränderte Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen sowie bestimmter Minderbelastungen aus den Kalkulationsbestandteilen des § 40 Absatz 3 Nummer 1 bis 5. Daraus entsteht nicht das dort geregelte außerordentliche Kündigungsrecht. Eine Preisgarantie wiederum schützt nur die tatsächlich vereinbarten Bestandteile.
Was gilt beim Wohnsitzwechsel?
Für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung sieht § 41b Absatz 5 grundsätzlich sechs Wochen Kündigungsfrist vor. Bietet der bisherige Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine mögliche Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz zu bisherigen Bedingungen an, greift die gesetzliche Ausnahme. Die neue Anschrift oder Entnahmestellenkennung muss mitgeteilt werden.
Wie wird der Wechsel organisiert?
Klären Sie zuerst den wirksamen Beendigungstermin und anschließend den Lieferbeginn des neuen Vertrags. Eine schnelle technische Zuordnung hebt bestehende Laufzeiten nicht auf. In der Grundversorgung gelten eigene Regeln, insbesondere § 5 StromGVV. Bei strittigen Forderungen sollten Kündigung, Preiswiderspruch und Zahlungsfragen getrennt beurteilt werden.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 41. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 41b. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — StromGVV § 5. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Sonderkündigungsrecht
Kann jeder Gewerbekunde wegen eines Umzugs mit sechs Wochen kündigen?
Die Regel des § 41b betrifft Haushaltskunden. Für andere Vertragspartner sind die jeweils einschlägigen Regeln und Verträge zu prüfen.
Entsteht bei jeder Änderung von Steuern automatisch ein Sonderkündigungsrecht?
Nein. Das Gesetz enthält ausdrücklich Ausnahmen für bestimmte unveränderte Weitergaben.
