Energie-Glossar · S

Sonderkündigungsrecht

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Beendigung eines Vertrags außerhalb der gewöhnlichen Laufzeit- und Kündigungsregeln. Bei Energielieferverträgen hängt es insbesondere vom Anlass der Änderung, der Kundenart und der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage ab.

Belegt durch:gesetze-im-internet.de 1gesetze-im-internet.de 2gesetze-im-internet.de 3

Anlass bestimmt die Prüfung

Preisänderung

PrüfenÄnderungsrecht und Ausnahmen
TerminWirksamwerden der Änderung

Wohnsitzwechsel

PrüfenKundenart und Fortsetzungsangebot
FristGesetzliche Voraussetzungen beachten
Anlass bestimmt die Prüfung. Schematische Gegenüberstellung; konkrete Bedingungen sind gesondert zu prüfen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Sonderkündigungsrecht

  • Preisanpassungen können eine Kündigung zum Änderungszeitpunkt ermöglichen.
  • Es gibt gesetzliche Ausnahmen für bestimmte unveränderte Weitergaben.
  • Beim Umzug gelten für Haushaltskunden besondere Voraussetzungen.
  • Technischer Lieferantenwechsel und Vertragsende sind getrennte Vorgänge.

Was gilt bei einer Preisanpassung?

Übt ein Lieferant ein vorbehaltenes einseitiges Änderungsrecht aus, kann nach § 41 Absatz 5 EnWG eine kostenfreie Kündigung zum Wirksamwerden möglich sein. Prüfen Sie Anlass, Zugang und vorgesehenes Änderungsdatum. Dokumentieren Sie die Erklärung und ihren Zugang. Untätigkeit ist nicht pauschal ein Anerkenntnis jeder rechtlich unwirksamen Erhöhung.

Welche Ausnahmen bestehen?

§ 41 Absatz 6 nennt unter anderem die unveränderte Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen sowie bestimmter Minderbelastungen aus den Kalkulationsbestandteilen des § 40 Absatz 3 Nummer 1 bis 5. Daraus entsteht nicht das dort geregelte außerordentliche Kündigungsrecht. Eine Preisgarantie wiederum schützt nur die tatsächlich vereinbarten Bestandteile.

Was gilt beim Wohnsitzwechsel?

Für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung sieht § 41b Absatz 5 grundsätzlich sechs Wochen Kündigungsfrist vor. Bietet der bisherige Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine mögliche Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz zu bisherigen Bedingungen an, greift die gesetzliche Ausnahme. Die neue Anschrift oder Entnahmestellenkennung muss mitgeteilt werden.

Wie wird der Wechsel organisiert?

Klären Sie zuerst den wirksamen Beendigungstermin und anschließend den Lieferbeginn des neuen Vertrags. Eine schnelle technische Zuordnung hebt bestehende Laufzeiten nicht auf. In der Grundversorgung gelten eigene Regeln, insbesondere § 5 StromGVV. Bei strittigen Forderungen sollten Kündigung, Preiswiderspruch und Zahlungsfragen getrennt beurteilt werden.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 41. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 41b. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — StromGVV § 5. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Sonderkündigungsrecht

Kann jeder Gewerbekunde wegen eines Umzugs mit sechs Wochen kündigen?

Die Regel des § 41b betrifft Haushaltskunden. Für andere Vertragspartner sind die jeweils einschlägigen Regeln und Verträge zu prüfen.

Entsteht bei jeder Änderung von Steuern automatisch ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Das Gesetz enthält ausdrücklich Ausnahmen für bestimmte unveränderte Weitergaben.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit S

SAIDISAIDI beschreibt eine durchschnittliche Versorgungsunterbrechungsdauer je angeschlossenem Letztverbraucher. Die deutsche Veröffentlichung unterscheidet Kennzahlen und Berechnungszwecke; der bundesweite Wert ist keine zugesicherte Ausfallzeit eines einzelnen Standorts.SAIFISAIFI beschreibt die mittlere Zahl der Versorgungsunterbrechungen je Letztverbraucher in einem Jahr. VDE FNN weist einschließlich höherer Gewalt 0,28 Unterbrechungen für 2024 und 0,34 für 2023 aus.SBTi (Science Based Targets Initiative)Die Science Based Targets initiative (SBTi) entwickelt Standards für wissenschaftsbasierte Klimaziele von Unternehmen. Ihre Tochtergesellschaft SBTi Services prüft eingereichte Ziele. Eine Zielvalidierung bestätigt die Übereinstimmung mit den maßgeblichen Kriterien, nicht die bereits erreichte Emissionsminderung.SCADASCADA steht für Supervisory Control and Data Acquisition. Solche Systeme erfassen Betriebsdaten, stellen Anlagenzustände dar und ermöglichen übergeordnete Steuerung technischer Prozesse, beispielsweise in Energieanlagen und Netzen.SDAC (Single Day-Ahead Coupling)SDAC koppelt die europäischen Day-Ahead-Märkte grenzüberschreitend. Nach dem Gebotsschluss mittags in Marktzeit berechnet PCR EUPHEMIA Clearingpreise, Handelsmengen und grenzüberschreitende Austausche.SLPEin Standardlastprofil (SLP) bildet den zeitlichen Strombedarf einer Verbrauchsgruppe rechnerisch ab. Es dient unter den geltenden Voraussetzungen der Bilanzierung, wenn keine entsprechenden Last- oder Zählerstandsgänge übermittelt werden. Das Profil ersetzt nicht die Erfassung der verbrauchten Energiemenge.
Erstgespräch