Energiebeschaffung · Für Unternehmen

Festpreisvertrag

Ihr Nutzen

Mehr Planungssicherheit durch einen fixierten Energiepreis und klar ausgewiesene variable Kosten.

ENVA erfasst Ihren Bedarf, schreibt die Belieferung aus und vergleicht Angebote nach Preisbindung, Laufzeit, Mengenregeln und verbleibenden Anpassungen.

Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung

Das Prinzip im Überblick
Festpreisvertrag
Der Energiepreis kann fixiert sein, weitere Rechnungsbestandteile können sich ändernDie Rechnung ist in einen vertraglich fixierten Energiepreis und weitere Bestandteile wie Netzentgelte, Steuern und Umlagen getrennt. Deren Entwicklung hängt von Vertrag und Regulierung ab.vertraglich fixierter EnergiepreisStartLaufzeitendeNetzentgelteSteuernUmlagen / Abgabenreguliertgesetzlichteils veränderlichWeitere Preisbestandteile: abhängig von Vertrag und RegulierungFixierung bezieht sich auf den vereinbarten Anteil
Der Energiepreis kann fixiert sein, weitere Rechnungsbestandteile können sich ändern
  • Angebote auf gemeinsamer Vergleichsbasis
  • Fixierte und variable Kosten getrennt
  • Lieferbeginn und Vertragsfristen im Blick

Das Problem

Ein Festpreis erklärt noch nicht die gesamte Rechnung

Der beworbene Preis ist nur dann eine brauchbare Planungsgröße, wenn Sie seine Grenzen kennen.

Unterschiedliche Preisbindungen

Nicht jedes Angebot fixiert dieselben Bestandteile; Gesamtkosten bleiben dadurch schwer vergleichbar.

Verbrauch verändert sich

Mehr- oder Mindermengen können je Vertrag zusätzliche Kosten auslösen.

Laufzeiten greifen ineinander

Ein verpasster Kündigungstermin kann den gewünschten Lieferbeginn verschieben.

Die Lösung

So machen wir Festpreisangebote vergleichbar

Wir bereiten die Ausschreibung vor, prüfen die Preisbindung und begleiten den Abschluss. Sie sehen vor Ihrer Entscheidung, welche Kosten feststehen und welche variabel bleiben.

Bedarf festhalten

Wir erfassen Lieferstellen, Verbrauch und gewünschte Laufzeit sowie Fristen des Altvertrags.

Sie erhaltenAbgestimmte Grundlage für die Ausschreibung

Angebote aufschlüsseln

Wir vergleichen Energiepreis, variable Bestandteile, Mengenregeln und Anpassungsklauseln.

Sie erhaltenÜbersicht der Preisbindung und verbleibenden Risiken

Abschluss vorbereiten

Wir stimmen Ihre Auswahl, den Lieferbeginn und die nächsten Vertragstermine ab.

Sie erhaltenDokumentierte Auswahl mit Terminübersicht

Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.

Festpreisangebote prüfen lassen

Anschaulich erklärt

Beispiel: Zwei Angebote mit ähnlichem Energiepreis

Die Ausgangslage

Ein Betrieb betrachtet nur den Arbeitspreis, obwohl die Mengen- und Anpassungsregeln abweichen.

Mit ENVA

Der Vergleich zeigt, welches Angebot zur eigenen Planung passt und welche Kosten weiter variabel sind.

enva.Schematisches Beispiel
Vom Thema zur Entscheidung

Das wird für Sie klar.

Preisbindung
Umfang und Dauer je Bestandteil benannt
Verbrauch
Regelung für Mengenabweichungen gegenübergestellt
Vertragsende
Kündigung und Anschlussbeschaffung terminiert
Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben. Der konkrete Umfang wird gemeinsam vereinbart.

Einfach starten

Welche Preisbindung brauchen Sie?

Beschreiben Sie Ihren Bedarf und den gewünschten Lieferbeginn. Wir klären die passende Ausschreibung sowie Umfang und Entgelte der Begleitung.

Festpreisangebote prüfen lassen

Kostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.

Für das Gespräch hilfreich

  • Letzte Energieabrechnung
  • Aktueller Liefervertrag
  • Verbrauchsplanung und vorhandener Lastgang

Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.

Eignung

Passt Festpreisvertrag zu Ihnen?

Passt, wenn …
  • Unternehmen, die eine vertraglich definierte Preisbindung für ausgewählte Preisbestandteile priorisieren
  • Kleinere und mittlere Abnahmestellen, auch ohne registrierende Leistungsmessung
  • Unternehmen mit begrenzten Ressourcen für laufende Marktbeobachtung
  • Betriebe, die Energiekosten fest in die Kalkulation einplanen müssen
  • Neugründungen oder Lieferantenwechsel mit Bedarf an einem einfachen Einstieg
Eher nicht, wenn …
  • Unternehmen, die aktiv an fallenden Marktpreisen teilhaben wollen
  • Betriebe mit stark schwankendem oder schwer prognostizierbarem Verbrauch
  • Unternehmen, die kurzfristige Flexibilität beim Lieferantenwechsel benötigen

Unsicher? Kurz prüfen lassen

Mechanik

So funktioniert Festpreisvertrag

  1. Bedarf ermitteln

    Jahresverbrauch, Lastprofil und die gewünschte Vertragslaufzeit werden festgelegt.

  2. Angebot kalkulieren

    Der Lieferant kalkuliert den Preis auf Basis der aktuellen Terminmarktnotierungen.

  3. Preis bei Abschluss fixieren

    Der Lieferant vereinbart Preisbindung, Laufzeit und Mengenregeln. Welche Preisbestandteile fixiert sind und welche Anpassungen möglich bleiben, wird im Vertrag festgelegt.

  4. Vertrag abschließen

    Nach Kündigung des Altvertrags startet die Belieferung zum vereinbarten Termin.

  5. Preisbindung gemäß Vertragsklauseln

    Für die vereinbarte Laufzeit gelten die fixierten Preisbestandteile nach den Vertragsklauseln; variable Bestandteile und mögliche Anpassungen bleiben zu berücksichtigen.

  6. Anschluss rechtzeitig klären

    Vor Laufzeitende werden Verlängerung oder Neuausschreibung frühzeitig vorbereitet.

Termin für ein ErstgesprächENVA-Beratungsteam · Mo–Fr 9–17 Uhr · 30 Min.Termin anfragen
Voraussetzungen

Das müssen Sie dafür mitbringen:

  • Ihr aktueller Jahresverbrauch, ggf. mit Lastprofil, für die Preiskalkulation
  • Die rechtzeitige Kündigung Ihres Altvertrags vor dem gewünschten Lieferbeginn
  • Klarheit über die von Ihnen gewünschte Vertragslaufzeit
  • Eine Bonitätsprüfung durch den Lieferanten, wie im Energievertrieb üblich
Abwägung

Stärken und Grenzen

Dafür spricht
  • Planbarkeit der fixierten Preisbestandteile — Die vertraglich fixierten Preisbestandteile stehen zu Beginn fest. Gesamtkosten hängen auch von Verbrauch, variablen Bestandteilen und Anpassungsklauseln ab.
  • Einfache Handhabung — Ein Vertragsabschluss genügt, eine laufende Marktbeobachtung ist nicht erforderlich.
  • Schutz vor Preisanstiegen — Eine Marktpreissteigerung verändert die vertraglich fixierten Preisbestandteile grundsätzlich nicht; variable Bestandteile und Anpassungsklauseln sind gesondert zu prüfen.
  • Auch ohne RLM-Messung möglich — Das Modell steht auch kleineren Abnahmestellen mit Standardlastprofil offen.
  • Klare Kalkulationsgrundlage — Fixierte Preisbestandteile können die Planung unterstützen; variable Bestandteile, Mengenabweichungen und Anpassungsklauseln bleiben zu berücksichtigen.
Grenzen
  • Keine Teilhabe an fallenden Preisen — Sinkende Marktpreise senken die vertraglich fixierten Preisbestandteile nicht automatisch. Verbrauch, variable Bestandteile und Anpassungsklauseln können die Gesamtkosten weiterhin beeinflussen.
  • Timing-Risiko am Abschlusstag — Der Fixpreis hängt vollständig vom Marktniveau am Tag des Vertragsabschlusses ab.
  • Eingeschränkte Flexibilität — Ein vorzeitiger Ausstieg ist während der Laufzeit vertraglich meist nicht oder nur mit Zusatzkosten möglich.
  • Kein Bezug zu einer Erzeugungsquelle — Anders als ein PPA schafft der Festpreisvertrag keinen direkten Bezug zu einer bestimmten Erzeugungsanlage.
Abgrenzung

Beschaffungsmodelle im Vergleich

Festpreisvertrag und Alternativen – Kurzüberblick je Kriterium
KriteriumTranchenbeschaffungDiese SeiteFestpreisvertragSpotmarktbeschaffungPPA
PreisrisikoGemittelt über mehrere Einkaufszeitpunkte – weder Best- noch SchlechtestfallFür fixierte Preisbestandteile beim Lieferanten; Mengen-, variable Kosten- und Anpassungsrisiken verbleiben nach VertragVollständig beim Kunden, kurzfristig und stark schwankendVertraglich fixiert für die Laufzeit; abhängig vom Vertragstyp (physisch/finanziell)
Planbarkeit & BudgetsicherheitMittel bis hoch – Durchschnittspreis wird schrittweise klarerPlanbar sind die fixierten Preisbestandteile; Verbrauch und variable Bestandteile beeinflussen die GesamtkostenNiedrig – Kosten schwanken laufend mit dem MarktHoch für die Vertragslaufzeit, meist über mehrere Jahre
Mindestabnahme & LaufzeitGesamtmenge in mehreren Tranchen vor Lieferbeginn, planmäßig über 1–2 JahreFeste Menge über die vereinbarte Laufzeit, häufig 1 bis mehrere JahreKeine Mindestlaufzeit, handelstägliche BeschaffungMeist mehrjährige Lieferverpflichtung, teils mit Abnahmeverpflichtung (Take-or-Pay)
Aufwand & MarktzugangErfordert Lastgang, Bilanzkreiszugang und laufende MarktbeobachtungGering – einmaliger Vertragsabschluss ohne laufende MarktbeobachtungHoch – Lastgang, Bilanzkreis und aktives Risikomanagement nötigHoch – individuelle Vertragsverhandlung, ggf. Direktvermarktungs- und Bilanzkreisanbindung
Eignung (typische Abnehmer)RLM-Kunden mit relevantem Energievolumen und PlanungshorizontUnternehmen jeder Größe mit Bedarf an vertraglich definierter PreisbindungUnternehmen mit Risikotragfähigkeit, meist ergänzend zu anderen ModellenUnternehmen mit hohem, planbarem Bedarf und Interesse an Erneuerbaren-Bezug
Herkunft / Bezug zur ErzeugungsanlageKein Bezug zu einer bestimmten Anlage – handelsüblicher StrommixKein Bezug zu einer bestimmten Anlage – handelsüblicher StrommixKein Bezug zu einer bestimmten Anlage – handelsüblicher StrommixDirekter vertraglicher Bezug zu einer bestimmten, meist erneuerbaren Erzeugungsanlage
FAQ

Häufige Fragen zu Festpreisvertrag

Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Was kostet der Energieeinkauf durch ENVA?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Was passiert, wenn der Marktpreis nach Vertragsabschluss fällt?

Ein späterer Rückgang der Marktpreise senkt die vertraglich fixierten Preisbestandteile nicht automatisch. Welche weiteren Kosten variabel bleiben oder angepasst werden dürfen, ergibt sich aus dem Vertrag; eine Garantie unveränderter Gesamtkosten ist damit nicht verbunden.

Wie lange läuft ein typischer Festpreisvertrag?

Die Laufzeit wird individuell vereinbart. Üblich sind Zeiträume von einem bis zu mehreren Jahren; die konkrete Dauer richtet sich nach Lieferant, Kundengröße und Marktlage.

Ist ein Festpreisvertrag auch ohne registrierende Leistungsmessung möglich?

Ja. Anders als tranchenbasierte Modelle setzt ein Festpreisvertrag keinen gemessenen Lastgang voraus und steht auch Abnahmestellen mit Standardlastprofil offen.

Kann ich vor Vertragsende zu einem günstigeren Anbieter wechseln?

Ein vorzeitiger Wechsel ist während der vereinbarten Laufzeit vertraglich in der Regel nicht oder nur unter Kündigungs- bzw. Ausgleichsregelungen möglich. Die Laufzeit sollte deshalb bewusst zu Ihrer eigenen Planungssicherheit passen.

Was ist im vereinbarten Festpreis enthalten?

Ihr Festpreis deckt die für die Laufzeit fixierten Beschaffungskosten. Netzentgelte, Steuern und Umlagen werden je nach Vertragsgestaltung eingepreist oder gesondert ausgewiesen. Nicht mehr enthalten ist die EEG-Umlage, die zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft wurde; bei Gas entfällt seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich die Gasspeicherumlage.

Varianten

Weitere Varianten in Energiebeschaffung

Quellen & Verweise

  1. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — EEG-Umlage fällt ab Juli 2022 weg. bundesregierung.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 35e EnWG – Umlage der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen. gesetze-im-internet.de · Abruf
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