Unterschiedliche Preisbindungen
Nicht jedes Angebot fixiert dieselben Bestandteile; Gesamtkosten bleiben dadurch schwer vergleichbar.
Energiekosten mit System senken
Beschaffung, Abgaben, Effizienz — anbieterübergreifend geprüft und mit transparentem Vergütungsweg.
ErstgesprächAlle LeistungenDas Objekt-Energie-System
Modulare Bausteine von Beschaffung bis Wärme — Stufe für Stufe.
Portfolio-CheckAlle BausteineEnergiebeschaffung · Für Unternehmen
Mehr Planungssicherheit durch einen fixierten Energiepreis und klar ausgewiesene variable Kosten.
ENVA erfasst Ihren Bedarf, schreibt die Belieferung aus und vergleicht Angebote nach Preisbindung, Laufzeit, Mengenregeln und verbleibenden Anpassungen.
Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung
Das Problem
Der beworbene Preis ist nur dann eine brauchbare Planungsgröße, wenn Sie seine Grenzen kennen.
Nicht jedes Angebot fixiert dieselben Bestandteile; Gesamtkosten bleiben dadurch schwer vergleichbar.
Mehr- oder Mindermengen können je Vertrag zusätzliche Kosten auslösen.
Ein verpasster Kündigungstermin kann den gewünschten Lieferbeginn verschieben.
Die Lösung
Wir bereiten die Ausschreibung vor, prüfen die Preisbindung und begleiten den Abschluss. Sie sehen vor Ihrer Entscheidung, welche Kosten feststehen und welche variabel bleiben.
Wir erfassen Lieferstellen, Verbrauch und gewünschte Laufzeit sowie Fristen des Altvertrags.
Wir vergleichen Energiepreis, variable Bestandteile, Mengenregeln und Anpassungsklauseln.
Wir stimmen Ihre Auswahl, den Lieferbeginn und die nächsten Vertragstermine ab.
Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Festpreisangebote prüfen lassenAnschaulich erklärt
Ein Betrieb betrachtet nur den Arbeitspreis, obwohl die Mengen- und Anpassungsregeln abweichen.
Der Vergleich zeigt, welches Angebot zur eigenen Planung passt und welche Kosten weiter variabel sind.
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Beschreiben Sie Ihren Bedarf und den gewünschten Lieferbeginn. Wir klären die passende Ausschreibung sowie Umfang und Entgelte der Begleitung.
Festpreisangebote prüfen lassenKostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.
Jahresverbrauch, Lastprofil und die gewünschte Vertragslaufzeit werden festgelegt.
Der Lieferant kalkuliert den Preis auf Basis der aktuellen Terminmarktnotierungen.
Der Lieferant vereinbart Preisbindung, Laufzeit und Mengenregeln. Welche Preisbestandteile fixiert sind und welche Anpassungen möglich bleiben, wird im Vertrag festgelegt.
Nach Kündigung des Altvertrags startet die Belieferung zum vereinbarten Termin.
Für die vereinbarte Laufzeit gelten die fixierten Preisbestandteile nach den Vertragsklauseln; variable Bestandteile und mögliche Anpassungen bleiben zu berücksichtigen.
Vor Laufzeitende werden Verlängerung oder Neuausschreibung frühzeitig vorbereitet.
Das müssen Sie dafür mitbringen:
| Kriterium | Tranchenbeschaffung | Diese SeiteFestpreisvertrag | Spotmarktbeschaffung | PPA |
|---|---|---|---|---|
| Preisrisiko | Gemittelt über mehrere Einkaufszeitpunkte – weder Best- noch Schlechtestfall | Für fixierte Preisbestandteile beim Lieferanten; Mengen-, variable Kosten- und Anpassungsrisiken verbleiben nach Vertrag | Vollständig beim Kunden, kurzfristig und stark schwankend | Vertraglich fixiert für die Laufzeit; abhängig vom Vertragstyp (physisch/finanziell) |
| Planbarkeit & Budgetsicherheit | Mittel bis hoch – Durchschnittspreis wird schrittweise klarer | Planbar sind die fixierten Preisbestandteile; Verbrauch und variable Bestandteile beeinflussen die Gesamtkosten | Niedrig – Kosten schwanken laufend mit dem Markt | Hoch für die Vertragslaufzeit, meist über mehrere Jahre |
| Mindestabnahme & Laufzeit | Gesamtmenge in mehreren Tranchen vor Lieferbeginn, planmäßig über 1–2 Jahre | Feste Menge über die vereinbarte Laufzeit, häufig 1 bis mehrere Jahre | Keine Mindestlaufzeit, handelstägliche Beschaffung | Meist mehrjährige Lieferverpflichtung, teils mit Abnahmeverpflichtung (Take-or-Pay) |
| Aufwand & Marktzugang | Erfordert Lastgang, Bilanzkreiszugang und laufende Marktbeobachtung | Gering – einmaliger Vertragsabschluss ohne laufende Marktbeobachtung | Hoch – Lastgang, Bilanzkreis und aktives Risikomanagement nötig | Hoch – individuelle Vertragsverhandlung, ggf. Direktvermarktungs- und Bilanzkreisanbindung |
| Eignung (typische Abnehmer) | RLM-Kunden mit relevantem Energievolumen und Planungshorizont | Unternehmen jeder Größe mit Bedarf an vertraglich definierter Preisbindung | Unternehmen mit Risikotragfähigkeit, meist ergänzend zu anderen Modellen | Unternehmen mit hohem, planbarem Bedarf und Interesse an Erneuerbaren-Bezug |
| Herkunft / Bezug zur Erzeugungsanlage | Kein Bezug zu einer bestimmten Anlage – handelsüblicher Strommix | Kein Bezug zu einer bestimmten Anlage – handelsüblicher Strommix | Kein Bezug zu einer bestimmten Anlage – handelsüblicher Strommix | Direkter vertraglicher Bezug zu einer bestimmten, meist erneuerbaren Erzeugungsanlage |
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.
Ein späterer Rückgang der Marktpreise senkt die vertraglich fixierten Preisbestandteile nicht automatisch. Welche weiteren Kosten variabel bleiben oder angepasst werden dürfen, ergibt sich aus dem Vertrag; eine Garantie unveränderter Gesamtkosten ist damit nicht verbunden.
Die Laufzeit wird individuell vereinbart. Üblich sind Zeiträume von einem bis zu mehreren Jahren; die konkrete Dauer richtet sich nach Lieferant, Kundengröße und Marktlage.
Ja. Anders als tranchenbasierte Modelle setzt ein Festpreisvertrag keinen gemessenen Lastgang voraus und steht auch Abnahmestellen mit Standardlastprofil offen.
Ein vorzeitiger Wechsel ist während der vereinbarten Laufzeit vertraglich in der Regel nicht oder nur unter Kündigungs- bzw. Ausgleichsregelungen möglich. Die Laufzeit sollte deshalb bewusst zu Ihrer eigenen Planungssicherheit passen.
Ihr Festpreis deckt die für die Laufzeit fixierten Beschaffungskosten. Netzentgelte, Steuern und Umlagen werden je nach Vertragsgestaltung eingepreist oder gesondert ausgewiesen. Nicht mehr enthalten ist die EEG-Umlage, die zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft wurde; bei Gas entfällt seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich die Gasspeicherumlage.
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