Energie-Glossar · F
Festpreisvertrag
Bei einem Festpreisvertrag bleiben die vertraglich festgelegten Preisbestandteile für den vereinbarten Zeitraum unverändert. Welche Bestandteile erfasst sind, ergibt sich aus Vertrag und Preisgarantie.
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Was wird beim Preis festgelegt?
Festpreis
Marktpreisbindung
Die wichtigsten Informationen zu Festpreisvertrag
- Garantieumfang und Garantiedauer sind getrennt von der Vertragslaufzeit zu prüfen.
- Eine eingeschränkte Preisgarantie erfasst nicht zwingend Steuern, Umlagen oder Netzentgelte.
- Preisfixierung schützt die erfassten Bestandteile vor Steigerungen, beteiligt aber nicht automatisch an fallenden Marktpreisen.
- Mengenregelungen können bei Gewerbeverträgen zusätzliche Kosten auslösen.
Welche Preise sind tatsächlich fest?
Entscheidend ist der Wortlaut der Garantie. Prüfen Sie getrennt, ob Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte, Steuern und weitere Bestandteile eingeschlossen sind. Eine Preisgarantie ist nicht automatisch eine Garantie für den gesamten Rechnungsbetrag: Auch Verbrauch und zusätzliche vertragliche Leistungen beeinflussen die Rechnung.
Wie vergleichen Sie Angebote?
Vergleichen Sie für denselben Bedarf den Gesamtpreis, die Dauer der Preisbindung, Vertragslaufzeit, Kündigungsregeln und Ausnahmen. Bei prognosebasierten Gewerbeverträgen gehören Toleranzbänder und die Abrechnung von Mehr- oder Mindermengen dazu. Ein Festpreisangebot ist nicht grundsätzlich teurer oder günstiger als ein dynamisches Angebot.
Wie wird das Risiko verteilt?
Die Fixierung verlagert Preisänderungsrisiken für die erfassten Bestandteile nach Maßgabe des Vertrags. Wie der Lieferant diese Risiken absichert, lässt sich aus der Bezeichnung Festpreisvertrag nicht ableiten. Er muss nicht zwingend beim individuellen Vertragsabschluss die gesamte Menge am Terminmarkt einkaufen.
Welche Kündigungsrechte gelten?
Ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich ist, hängt von Kundengruppe, Vertragsdatum, Vertragsinhalt und Anlass ab. Aus dem Wort Festpreis folgen weder eine jederzeitige Wechselmöglichkeit noch der Ausschluss aller Sonderrechte. Preisänderungsmitteilungen und Vertragsbedingungen sollten im konkreten Fall geprüft werden.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Energiepreise und Preisgarantien. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Festpreisvertrag
Kann die Rechnung trotz Festpreis steigen?
Ja, etwa bei höherem Verbrauch oder veränderlichen Bestandteilen außerhalb der Garantie. Zunächst sind Preisänderung und Verbrauchsänderung zu unterscheiden.
Ist Festpreis immer besser als ein dynamischer Tarif?
Nein. Kalkulierbarkeit, Verbrauchsflexibilität, Vertragsbedingungen und Risikotragfähigkeit bestimmen, welches Angebot passt.
