Energie-Glossar · S

Sanierungsfahrplan

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie ein Wohngebäude mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen energetisch verbessert werden kann. Er verbindet Bestandsaufnahme, Maßnahmenpakete und Umsetzungshinweise zu einer längerfristigen Planung.

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Vom Gebäudezustand zum Maßnahmenpaket

  1. Gebäude aufnehmen
  2. Maßnahmen abstimmen
  3. Fahrplan und Umsetzungshilfe
  4. Förderung und Fachplanung
  5. Schrittweise sanieren
Der Fahrplan verbindet technische Abhängigkeiten mit einer schrittweisen Umsetzung.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Sanierungsfahrplan

  • Abgestimmte Maßnahmen statt isolierter Einzelentscheidungen
  • Beratungsförderung: 50 %, höchstens 650 Euro bei ein bis zwei bzw. 850 Euro ab drei Wohneinheiten
  • Geförderte Beratung durch entsprechend zugelassene Energieeffizienz-Experten
  • Seit 21.07.2026: iSFP-Bonus nur für den Kostenanteil oberhalb der maßgeblichen Investitionsschwelle
  • Kein iSFP-Bonus für den Heizungstausch; Förderung vor Umsetzung prüfen

Was liefert der Fahrplan?

Ausgangspunkt ist die Bestandsaufnahme von Gebäudehülle, Haustechnik und Energiebedarf. Daraus entstehen abgestimmte Maßnahmenpakete. Das Ergebnis umfasst die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Wichtig sind Wechselwirkungen: Eine spätere Dämmung verringert beispielsweise die Heizlast. Muss die Heizung vorher erneuert werden, kann die Planung den künftigen Gebäudezustand berücksichtigen. Eine starre Reihenfolge ist nicht für jedes Gebäude sinnvoll.

Kostenschätzungen und erwartete Einsparungen unterstützen Entscheidungen, ersetzen aber weder Angebote noch Ausführungsplanung. Veränderte Preise, Nutzung und bauliche Befunde können eine Aktualisierung erfordern.

Wie wird die Beratung gefördert?

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, begrenzt auf 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer WEG-Versammlung sind bis zu 250 Euro zusätzlich möglich.

Den Antrag stellt die beratene antragsberechtigte Person; eine bevollmächtigte Vertretung ist möglich. Antrag, zulässiger Vorhabenbeginn und erforderliche vertragliche Bedingungen müssen vor Beauftragung beziehungsweise Beginn geklärt werden. Eine automatische Verrechnung durch den Berater oder eine Finanzierung ohne Vorleistung ist nicht zugesagt.

Wie wird der Bonus seit Juli 2026 berechnet?

Für geeignete Maßnahmen an der Hülle, der Anlagentechnik und zur Effizienzverbesserung der Heizung kann ein geförderter iSFP weiterhin einen Bonus eröffnen. Heizungstausch und reine Emissionsminderungsmaßnahmen erhalten diesen Bonus nicht. Die Umsetzung muss innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung erfolgen.

Seit 21. Juli 2026 gelten fünf zusätzliche Prozentpunkte nur für den förderfähigen Betrag oberhalb der maßgeblichen Höchstgrenze ohne iSFP-Erhöhung, mindestens 30.000 Euro. Hinzu kommen gestaffelte Kostenobergrenzen. Die einfache Formel „15 plus 5 Prozent auf alle Kosten“ ist deshalb überholt.

Beispiel für eine Wohneinheit und 60.000 Euro vollständig förderfähige Kosten: 15 Prozent Grundförderung ergeben 9.000 Euro. Fünf Prozent auf den über 30.000 Euro liegenden Anteil ergeben 1.500 Euro. Zusammen sind das 10.500 Euro, also 17,5 Prozent – vorausgesetzt, sämtliche Förderbedingungen sind erfüllt.

Was sollten Eigentümer und WEGs vorbereiten?

Verbrauchsunterlagen, Baupläne und anstehende Instandhaltungen erleichtern eine brauchbare Bestandsaufnahme. Bei WEGs sollten Beschlusslage, Finanzierung und Zugänglichkeit der Wohnungen früh abgestimmt werden. Der Fahrplan dokumentiert technische Überlegungen, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung eines Beschlusses.

Vor jeder Umsetzung sind Fachplanung, konkrete Angebote, Förderantrag und die aktuelle Förderregelung abzugleichen. Der iSFP verpflichtet nicht dazu, alle Maßnahmen auszuführen, und verspricht keine feste Amortisationszeit.

Quellen & Verweise

  1. dena / Gebäudeforum klimaneutral — Individueller Sanierungsfahrplan. gebaeudeforum.de · Abruf
  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Energieberatung für Wohngebäude. foerderdatenbank.de · Abruf
  3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — A.3.2 Wie verändert sich der iSFP-Bonus?. energiewechsel.de · Abruf
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — BEG EM für private Haushalte. energiewechsel.de · Abruf

Häufige Fragen zu Sanierungsfahrplan

Wie lange ist ein iSFP für den Förderbonus gültig?

Für den iSFP-Bonus muss eine geeignete Maßnahme spätestens 15 Jahre nach Erstellung umgesetzt sein. Zusätzlich gelten die aktuellen Förderbedingungen; der Fahrplan garantiert keinen unveränderten Fördersatz.

Bekomme ich den iSFP-Bonus auch für eine neue Wärmepumpe?

Nein. Der iSFP-Bonus gilt für bestimmte Effizienzmaßnahmen, nicht für den Heizungstausch. Seit 21. Juli 2026 wird der Bonus außerdem nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der maßgeblichen Schwelle berechnet.

Muss ich alle Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?

Nein. Der Fahrplan ist eine Planungsempfehlung. Einzelne Schritte können umgesetzt oder zeitlich angepasst werden. Förderfähigkeit, technische Mindestanforderungen und Bonusbedingungen sind für den jeweiligen Antrag gesondert zu prüfen.

Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen?

Für die geförderte Energieberatung ist eine entsprechend zugelassene Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Das ist eine Fördervoraussetzung; nicht jede allgemeine Sanierungsempfehlung ist ein förderfähiger iSFP.

Lohnt sich der iSFP auch für eine große WEG?

Er kann Maßnahmen und Finanzierung über mehrere Beschlüsse strukturieren. Die Beratungsförderung beträgt bei mindestens drei Wohneinheiten höchstens 850 Euro; für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung sind zusätzlich bis zu 250 Euro möglich. Ob sich der Aufwand rechnet, hängt vom Sanierungsbedarf ab.

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