Energie-Glossar · N

Nomination

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Nomination oder Nominierung ist die Anmeldung geplanter Energieübertragungen für einen bestimmten Lieferzeitraum. Zuständige Marktteilnehmer melden Fahrpläne oder Gasmengen an die jeweilige Prozessstelle. Empfänger, Fristen und Rückmeldungen unterscheiden sich zwischen Strom, Gastransport und virtuellem Handelspunkt.

Belegt durch:amprion.net 1eur-lex.europa.eu 2tradinghub.eu 3

Vom Fahrplan zur bestätigten Menge

  1. Mengen planen
  2. Meldung senden
  3. Gegenmeldung prüfen
  4. Bestätigung kontrollieren
Erst Prüfung und Abgleich ergeben die im jeweiligen Prozess bestätigte Zeitreihe.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Nomination

  • Stromfahrpläne werden mit den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern abgestimmt.
  • Gastransport und Mengenübertragung am virtuellen Handelspunkt sind verschiedene Prozesse.
  • Eine Empfangsbestätigung ist nicht mit einer endgültigen Bestätigung der Mengen gleichzusetzen.
  • Bilanzabweichungen und ihre Abrechnung sind vom Meldeprozess zu unterscheiden.

Wie funktioniert die Stromnominierung?

Bilanzkreisverantwortliche melden ihre Zeitreihen nach den Fahrplanregeln. Die deutsche Prozessbeschreibung enthält eine Day-Ahead-Frist von 14:30 Uhr am Vortag und anschließende Abstimmungsprozesse. Für Intraday-Änderungen gelten eigene Annahmeschlusszeiten und Bedingungen. Grenzüberschreitende Geschäfte können zusätzliche oder abweichende Vorgaben haben; eine einzige pauschale Frist beschreibt daher nicht alle Fälle.

Die beteiligten Stellen prüfen unter anderem formale Gültigkeit und passende Gegenmeldungen. Empfang, Fehlerhinweis und bestätigte Zeitreihe sind unterschiedliche Rückmeldungen. Ein bloß erfolgreich abgesendeter Datensatz beweist noch keine akzeptierte Nominierung.

Was unterscheidet Gas?

Für die Nutzung von Transportkapazität werden Mengen an den zuständigen Fernleitungsnetzbetreiber nominiert. Am virtuellen Handelspunkt werden dagegen Übertragungen zwischen Bilanzkreisen beim Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe abgewickelt. Gegenläufige Meldungen müssen zueinander passen. Vortages- und Renominierungsfristen richten sich nach dem konkreten Prozess und der geltenden Vertragsfassung.

Welche Risiken entstehen?

Fehlende oder widersprüchliche Meldungen können zu Ablehnungen, anderen bestätigten Mengen und Bilanzierungsrisiken führen. Die Ausgleichsenergieabrechnung bewertet jedoch den nach den Regeln bestimmten Bilanzkreissaldo; nicht jede fehlerhafte Meldung löst automatisch eine gleich hohe Strafzahlung aus. Prognoseänderungen, Korrekturfristen und bestätigte Daten müssen gemeinsam betrachtet werden.

Normale Endkunden nominieren üblicherweise nicht selbst. Größere Änderungen im Verbrauch oder in der Eigenerzeugung sollten nach den vertraglichen Vorgaben an den Lieferanten beziehungsweise Bilanzkreisverantwortlichen gemeldet werden. Das verbessert die Datenbasis, garantiert aber keine vollständig kostenfreie Bilanzierung.

Quellen & Verweise

  1. Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — Fahrplananmeldung in Deutschland, Version 4.6. amprion.net · Abruf
  2. Europäische Kommission — EU-Verordnung 312/2014: Gasbilanzierung. eur-lex.europa.eu · Abruf
  3. Trading Hub Europe — THE: Bilanzkreisvertrag, VHP-Nominierung. tradinghub.eu · Abruf

Häufige Fragen zu Nomination

Gehen alle Gasnominierungen an THE?

Nein. Transportnominierungen betreffen den jeweiligen Netzbetreiber; Übertragungen am virtuellen Handelspunkt betreffen den Marktgebietsverantwortlichen.

Ist eine Empfangsbestätigung ausreichend?

Nein. Zusätzlich sind die prozessspezifischen Prüfungen, Gegenmeldungen und Bestätigungen relevant.

Muss mein Betrieb selbst nominieren?

Bei einem gewöhnlichen Liefervertrag übernimmt dies regelmäßig der Lieferant oder dessen Bilanzkreisorganisation. Eigene Bilanzkreis- oder Transportverträge können andere Aufgaben begründen.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit N

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