Energie-Glossar · N
Netzentwicklungsplan
Der Netzentwicklungsplan ist das zentrale Planungsdokument, mit dem die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre ermitteln, welche Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen das Höchstspannungsnetz für einen stabilen und klimaneutralen Betrieb benötigt. Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt den Plan, bevor er Grundlage für den gesetzlichen Bundesbedarfsplan wird.
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Netzbedarf transparent planen
- Szenariorahmen
- Netzanalysen und Entwurf
- Konsultation und Überarbeitung
- Behördliche Prüfung und Bestätigung
Die wichtigsten Informationen zu Netzentwicklungsplan
- Wird alle zwei Jahre von den vier Übertragungsnetzbetreibern TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW erstellt
- Basiert auf einem von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmen mit Annahmen zu Erzeugung und Verbrauch
- Stand Oktober 2026: zweiter Entwurf NEP 2037/2045 (2025) nach abgeschlossener BNetzA-Konsultation in weiterer Prüfung
- Bildet die fachliche Grundlage für den Bundesbedarfsplan, den der Gesetzgeber verbindlich beschließt
- Umfasst auch die Anbindung der Offshore-Windenergie an das landseitige Übertragungsnetz
Wie entsteht der Netzentwicklungsplan?
Der Netzentwicklungsplan Strom wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW gemeinsam erarbeitet und alle zwei Jahre der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Ausgangspunkt ist ein Szenariorahmen, der Annahmen zur künftigen Stromerzeugung, zum Verbrauch und zur Entwicklung von Sektorenkopplung und Speichertechnologien enthält und ebenfalls von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss. Auf dieser Grundlage berechnen die Übertragungsnetzbetreiber, an welchen Stellen des Höchstspannungsnetzes Engpässe drohen und welche Ausbau-, Verstärkungs- oder Optimierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Der NEP enthält Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und Erweiterung des Übertragungsnetzes. Neue Leitungen werden nach dem NOVA-Prinzip erst nach Optimierungs- und Verstärkungsoptionen betrachtet. Umfang und zeitliche Einordnung können sich zwischen Planungszyklen ändern.
Welche Rolle spielt die Offshore-Windenergie?
Ein wesentlicher Teil betrifft die Anbindung der Offshore-Windenergie. Netzanbindungssysteme, landseitige Netzverstärkung und Offshore-Ausbau müssen zusammenpassen. Zahlen aus einem früheren Planungszyklus dürfen nicht als unveränderte aktuelle Bauzusage behandelt werden.
Wie wird aus dem Plan geltendes Recht – und was bedeutet das für Unternehmen und Hausverwaltungen?
Der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan bildet zusammen mit dem begleitenden Umweltbericht die fachliche Grundlage für den Bundesbedarfsplan, den der Gesetzgeber als Gesetz verbindlich beschließen kann. Erst mit dieser gesetzlichen Bedarfsfeststellung erhalten einzelne Trassenprojekte den energiewirtschaftlichen Bedarfsnachweis, der für nachfolgende Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
- Für Unternehmen mit hohem Strombedarf: der Netzausbau beeinflusst langfristig, wo neue Großanschlüsse realistisch verfügbar sind
- Die im Netzentwicklungsplan vorgesehenen Investitionen fließen über die Netzentgelte in die Stromkosten aller Letztverbraucher ein
- Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen in der Nähe geplanter Trassen sollten die Planungsunterlagen frühzeitig einsehen
Für Unternehmen und Hausverwaltungen, die neue Standorte mit hohem Leistungsbedarf planen, kann ein Blick in den aktuellen Netzentwicklungsplan sinnvoll sein, um regionale Engpässe und geplante Ausbauzeiträume frühzeitig in die Standort- und Anschlussplanung einzubeziehen.
Wie können Betroffene am Planungsprozess mitwirken?
Sowohl der Szenariorahmen als auch der Entwurf des Netzentwicklungsplans durchlaufen öffentliche Konsultationsverfahren, bei denen Verbände, Unternehmen und auch einzelne Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen einreichen können. Für Unternehmen und Hausverwaltungen mit besonderem Interesse an bestimmten Trassenkorridoren oder Anschlusskapazitäten bietet dieser Konsultationsprozess die Möglichkeit, eigene Bedarfe oder Bedenken frühzeitig in die Planung einzubringen, bevor der Plan von der Bundesnetzagentur bestätigt wird.
Die aktuellen Entwürfe sowie bereits bestätigte Fassungen des Netzentwicklungsplans werden von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur öffentlich zugänglich gemacht, einschließlich detaillierter Karten zu geplanten Trassen und Umspannwerken. Wer eine Immobilie oder einen Betriebsstandort in der Nähe möglicher Trassenkorridore plant oder verwaltet, sollte diese Unterlagen regelmäßig sichten, da sich Planungen zwischen den zweijährigen Zyklen konkretisieren oder verändern können. Stand 13. Oktober 2026: Der zweite Entwurf des NEP 2037/2045 (2025) wurde im März 2026 veröffentlicht. Die Konsultation der Bundesnetzagentur endete am 24. August 2026; auf ihrer Verfahrensseite ist die abschließende Bestätigung noch als nachfolgender Schritt beschrieben.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan Strom. bundesnetzagentur.de · Abruf
- Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — Netzentwicklungsplan2037/2045(2025). netzentwicklungsplan.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — Netzentwicklungsplan Strom – aktuelles Verfahren. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Netzentwicklungsplan
Wer erstellt den Netzentwicklungsplan?
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW erarbeiten den Plan gemeinsam und legen ihn der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Bestätigung vor.
Ist der Netzentwicklungsplan bereits rechtlich bindend?
Der Plan selbst ist ein fachliches Planungsdokument. Rechtlich verbindlich wird der darin ermittelte Bedarf erst über den Bundesbedarfsplan, den der Gesetzgeber auf dieser Grundlage beschließt.
Wie oft wird der Netzentwicklungsplan aktualisiert?
Grundsätzlich alle zwei Jahre, wobei der Prozess mit dem Szenariorahmen beginnt und über mehrere Konsultations- und Prüfschritte bis zur Bestätigung durch die Bundesnetzagentur führt.
Betrifft der Netzentwicklungsplan auch die Verteilnetze vor Ort?
Nein, der Netzentwicklungsplan Strom bezieht sich auf das überregionale Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber. Ausbaumaßnahmen auf Verteilnetzebene werden gesondert von den jeweiligen Verteilnetzbetreibern geplant.
