Energie-Glossar · F
Fahrplan
Ein Fahrplan ist die viertelstundenscharfe Nominierung von Energiemengen, die ein Bilanzkreisverantwortlicher beim Übertragungsnetzbetreiber einreicht. Er beschreibt geplante Energiemengen je Viertelstunde, insbesondere den Austausch zwischen Bilanzkreisen; Änderungen folgen den festgelegten Prozessen und Fristen.
Belegt durch:netztransparenz.de 1
Geplante Energiemengen melden
- Erzeugung und Verbrauch planen
- Zeitintervalle zuordnen
- Fahrplan abstimmen und melden
- Istwerte und Abweichungen vergleichen
Die wichtigsten Informationen zu Fahrplan
- Anmeldung am Vortag (D-1) bis 14:30 Uhr beim Übertragungsnetzbetreiber; Intraday-Anpassungen bis kurz vor Lieferung möglich
- Elektronische Übermittlung in vorgegebenen Formaten und über die aktuell zugelassenen Kommunikationswege
- Gegenfahrpläne zweier Bilanzkreise müssen spiegelbildlich übereinstimmen; der ÜNB prüft alle Nominierungen auf Konsistenz
- Abweichungen zwischen Fahrplan und Messung werden als Ausgleichsenergie über den reBAP abgerechnet
- Hohe Fahrplangenauigkeit ist ein direkter Kostenhebel im Beschaffungsportfolio von Lieferanten und Stadtwerken
Wie läuft die Fahrplanmeldung ab?
Fahrpläne werden am Vortag – im Marktjargon D-1 – bis 14:30 Uhr für den Folgetag beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber angemeldet. Jeder Fahrplan bildet in 15-Minuten-Auflösung ab, wie viel Energie ein Bilanzkreis in jeder Viertelstunde einspeist, entnimmt oder mit anderen Bilanzkreisen austauscht. Nach der Erstanmeldung sind Intraday-Anpassungen bis kurz vor dem Lieferzeitpunkt möglich – wichtig für kurzfristigen Handel und die Nachsteuerung von Prognosen.
Die Übermittlung erfolgt in vorgegebenen elektronischen Formaten. Für den Regelbetrieb und Störungen gelten die jeweils aktuellen Vorgaben zum sicheren Austausch, insbesondere AS4 und definierte Notfallprozesse. Ein beliebiger Freitext ersetzt keine gültige Nominierung. Der Übertragungsnetzbetreiber prüft alle eingehenden Nominierungen auf Konsistenz: Melden zwei Bilanzkreise einen Energieaustausch untereinander, müssen die Gegenfahrpläne spiegelbildlich übereinstimmen. Bei Abweichungen greifen die festgelegten Abstimmungs- und Korrekturprozesse – ein Grund, warum die Fahrplanprozesse hochgradig automatisiert ablaufen.
Wer muss Fahrpläne erstellen – und wofür?
Fahrplanpflichtig ist jeder Bilanzkreisverantwortliche, der Energiemengen handelt oder physisch bewegt. Händler nominieren Fahrpläne für ihre Einkaufs- und Verkaufspositionen an den Börsen und im außerbörslichen Handel. Direktvermarkter erneuerbarer Energien erstellen täglich Erzeugungsfahrpläne für ihre Wind- und Solarportfolien – auf Basis von Wetterprognosen, die die erwartete Einspeisung viertelstundenscharf vorhersagen. Lieferanten bilden die prognostizierte Entnahme ihrer Kunden ab.
Der Fahrplan ist damit das Bindeglied zwischen kaufmännischem Handel und physischem Netzbetrieb: Er übersetzt Handelsgeschäfte in eine Form, mit der die Übertragungsnetzbetreiber die Systembilanz überwachen können. Erst die Summe aller Fahrpläne zeigt, ob das System für den Folgetag rechnerisch ausgeglichen geplant ist.
Warum ist Fahrplangenauigkeit ein Kostenfaktor?
Abweichungen zwischen Fahrplan und tatsächlicher Messung werden als Ausgleichsenergie abgerechnet – bewertet mit dem regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP), der je Viertelstunde ermittelt wird. Eine Bilanzabweichung wird abhängig von Richtung und Ausgleichsenergiepreis finanziell abgerechnet und kann zu einer Belastung oder Gutschrift führen. Sie ist nicht in jedem Fall ein zusätzlicher Einkauf.
Eine hohe Prognose- und Fahrplanqualität begrenzt ungeplante Bilanzrisiken; eine bestimmte Kostensenkung ist damit nicht garantiert. Verbesserte Wetterprognosen und maschinenlerngestützte Lastprognosen helfen, Abweichungen zu minimieren; ergänzend gleichen Händler ihre Positionen im Intraday-Handel bis kurz vor Lieferung nach. Für Stadtwerke und Lieferanten ist die Fahrplanqualität damit ein direkter Kostenhebel im Beschaffungsportfolio – und mittelbar ein Wettbewerbsfaktor bei der Tarifkalkulation, denn dauerhafte Prognosefehler das Risikoprofil verändern.
Quellen & Verweise
- netztransparenz.de (Übertragungsnetzbetreiber) — Fahrplanmanagement. netztransparenz.de · Abruf
Häufige Fragen zu Fahrplan
Bis wann muss ein Fahrplan für den nächsten Tag gemeldet sein?
Die Erstanmeldung muss am Vortag bis 14:30 Uhr beim Übertragungsnetzbetreiber eingehen – passend zum Rhythmus der Day-Ahead-Auktion am Mittag. Danach sind Intraday-Änderungen bis kurz vor dem Lieferzeitpunkt möglich, um Prognosen und kurzfristige Geschäfte nachzuführen.
Was passiert, wenn zwei Handelspartner unterschiedliche Mengen nominieren?
Der Übertragungsnetzbetreiber prüft alle Nominierungen auf Konsistenz. Stimmen die Gegenfahrpläne zweier Bilanzkreise nicht spiegelbildlich überein, wird das Geschäft beanstandet und muss korrigiert werden. Deshalb gleichen Handelspartner ihre Nominierungen in automatisierten Prozessen ab.
Müssen auch Betreiber von Wind- und Solarparks Fahrpläne abgeben?
In der Direktvermarktung ja – allerdings übernimmt das in der Regel der Direktvermarkter als Bilanzkreisverantwortlicher. Er erstellt täglich Erzeugungsfahrpläne auf Basis von Wetterprognosen und optimiert Abweichungen im Intraday-Handel nach.
Betrifft mich der Fahrplanprozess als Endkunde?
Nicht direkt – Sie geben keine Fahrpläne ab. Indirekt aber schon: Die Prognose- und Fahrplanqualität Ihres Lieferanten bestimmt dessen Ausgleichsenergiekosten mit, und diese fließen in die Tarifkalkulation ein. Bei großen Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung wird das eigene Lastprofil dagegen sehr konkret Teil der Fahrplanplanung des Lieferanten.
