Energie-Glossar · B
Bemessungsleistung
Bemessungsleistung bezeichnet technisch einen vom Hersteller oder einer Norm festgelegten Leistungswert unter definierten Bedingungen. Im EEG hat der Begriff eine eigene Bedeutung: erzeugte Strommenge geteilt durch die gesetzlich maßgeblichen Stunden des Kalenderjahres.
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Bemessungsleistung aus Energie
Die wichtigsten Informationen zu Bemessungsleistung
- Technische Bemessungswerte gelten nur mit ihren zugehörigen Betriebsbedingungen.
- kW bezeichnet Wirkleistung, kVA Scheinleistung.
- Die EEG-Bemessungsleistung ist keine installierte Spitzenleistung.
- Überlastbarkeit darf nicht ohne Herstellerfreigabe angenommen werden.
Welche Angabe ist gemeint?
Datenblatt, Betriebsart, Umgebungstemperatur und Kühlung gehören zum technischen Bemessungswert. Für die Auslegung sind zusätzlich Schutzkonzept und Lastverlauf zu prüfen. Eine mögliche kurzzeitige Überlast ist eine produktspezifische Eigenschaft und keine allgemeine Reserve.
Wie wird im EEG gerechnet?
§ 3 Nummer 6 EEG setzt die im Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden ins Verhältnis zu den vollen Jahresstunden. Volle Stunden vor erstmaliger Erzeugung und nach endgültiger Stilllegung werden abgezogen. Bei ganzjährigem Betrieb in einem Jahr mit 8.760 Stunden entsprechen 4.380 MWh rechnerisch 0,5 MW Bemessungsleistung. Das Beispiel ist kein Anlagenkennwert.
Was ist bei Erweiterungen zu tun?
Vor neuen Ladepunkten oder Wärmepumpen sollten Anschlussleistung, vorhandene Lastspitzen und die Bemessung der Betriebsmittel zusammen geprüft werden. Lastmanagement kann helfen, eine vereinbarte Leistungsgrenze einzuhalten; ob es eine Erweiterung ersetzt, muss die konkrete Planung zeigen.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EEG § 3 Nummer 6. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Siemens — Leistungsreduktionsfaktoren und Bemessungsleistung. cache.industry.siemens.com · Abruf
Häufige Fragen zu Bemessungsleistung
Sind installierte Leistung und EEG-Bemessungsleistung gleich?
Nein. Installierte Leistung beschreibt die technische Leistungsfähigkeit; die EEG-Bemessungsleistung wird aus Erzeugung und Zeit berechnet.
Darf ein Betriebsmittel kurz überlastet werden?
Nur wenn die maßgeblichen technischen Vorgaben diese Betriebsweise zulassen.
