Preisblatt nicht zugeordnet
Es bleibt unklar, ob die Rechnung die vereinbarten Konditionen verwendet.
Energiekosten mit System senken
Beschaffung, Abgaben, Effizienz — anbieterübergreifend geprüft und mit transparentem Vergütungsweg.
ErstgesprächAlle LeistungenDas Objekt-Energie-System
Modulare Bausteine von Beschaffung bis Wärme — Stufe für Stufe.
Portfolio-CheckAlle BausteineLieferstellen-Management · Für Hausverwaltungen
Abrechnungsfehler erkennen und mit belegten Rückfragen beim Energieversorger klären lassen.
ENVA gleicht Strom-, Gas- und Wärmerechnungen mit Verträgen, Preisblättern und Verbrauchsdaten ab und begleitet vereinbarte Reklamationen.
Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung
Das Problem
Auch eine plausible Gesamtsumme kann auf falschen Mengen, Zeiträumen oder Preisbestandteilen beruhen.
Es bleibt unklar, ob die Rechnung die vereinbarten Konditionen verwendet.
Ablesewerte, Schätzungen oder Zeiträume passen nicht ohne weitere Prüfung zusammen.
Ohne konkrete Belege führen Rückfragen häufig zu weiterer Korrespondenz.
Die Lösung
ENVA dokumentiert die Prüfung; eine Erstattung ist damit nicht zugesagt.
Wir ordnen Rechnung, Vertrag, Preisblatt und Messwerte derselben Lieferstelle zu.
Wir prüfen Preisbestandteile, Mengen, Zeiträume und Tarifzuordnung auf Abweichungen.
Wir bereiten Beanstandungen vor und dokumentieren im vereinbarten Umfang die Antworten.
Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Rechnungsprüfung anfragenAnschaulich erklärt
Der Rechnungsbetrag erscheint hoch; die Ursache ist unklar.
Vertrag und Rechnung werden gegenübergestellt und die Abweichung zur Klärung vorgelegt.
Einfach starten
Wir klären anhand der Unterlagen, welcher Prüfbedarf besteht und welchen Umfang Sie beauftragen möchten.
Rechnungsprüfung anfragenKostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.
ENVA sammelt Rechnungen, Verträge und Preisblätter aller zu prüfenden Strom-, Gas- und Wärme-Lieferstellen des Portfolios.
Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Steuern und Umlagen werden gegen Vertrag und veröffentlichtes Preisblatt geprüft.
Zählerstände, Ablesewerte, Abrechnungszeiträume sowie Mehr- und Mindermengen werden auf Plausibilität kontrolliert.
ENVA kontrolliert, ob Lieferstellen korrekt im Sondervertrag laufen oder unbemerkt in die teurere Grundversorgung gerutscht sind.
Erkannte Abweichungen werden gegenüber Versorger oder Netzbetreiber dokumentiert und im vereinbarten Umfang bis zu dessen Antwort begleitet. Ob eine Korrektur erfolgt und welche Verjährungsfrist gilt, ist einzelfallabhängig.
Verwaltung und Eigentümer erhalten eine dokumentierte Übersicht je Lieferstelle als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung.
Das müssen Sie dafür mitbringen:
| Kriterium | Keine Prüfung | Interne Prüfung (Verwaltung) | ENVA als Dienstleister |
|---|---|---|---|
| Zeitaufwand je Rechnung | Keiner | Hoch, manuell je Lieferstelle | Gebündelt über das Portfolio |
| Fachwissen Preisbestandteile | Nicht erforderlich | Muss aufgebaut werden | Vorhanden |
| Verjährungsfristen im Blick | Nein | Abhängig von Kapazität | Systematisch |
| Fehlerrisiko Tarifzuordnung | Bleibt unentdeckt | Punktuell erkennbar | Systematisch geprüft |
| Skalierbar bei großem Portfolio | – | Begrenzt | Ja |
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Ja. Neben Strom und Gas werden auch Wärmeliefer- und Contracting-Rechnungen auf Preisbestandteile, Abrechnungszeitraum und Mengenplausibilität geprüft.
Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB); die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB) – bei Energieforderungen in der Praxis meist ab Rechnungszugang.
Zähler, die nach einem Mieterwechsel oder bei Leerstand unbemerkt in die teurere Grundversorgung statt in einen Sondervertrag rutschen.
Preisanpassungen bei Sonderverträgen müssen vorab angekündigt werden (§ 41 Abs. 5 EnWG) und dürfen nach § 307 BGB nicht intransparent oder einseitig sein; fehlt die korrekte Ankündigung oder ist die Klausel unwirksam, können zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden.
ENVA bereitet die Beanstandung auf und begleitet die Kommunikation mit Versorger oder Netzbetreiber bis zur Korrektur; im Streitfall steht zusätzlich die Schlichtungsstelle Energie zur Verfügung.
Nein. Sie ist eine vorgelagerte Plausibilitäts- und Vertragsprüfung. Welche Werte in die Betriebskostenabrechnung übernommen werden, entscheidet die verantwortliche Verwaltung nach ihrer fachlichen und gegebenenfalls rechtlichen Prüfung.
Lieber direkt sprechen? +49 8282 638275-0