Laufzeiten passen nicht zusammen
Lieferstellen können nicht ohne Prüfung ihrer bestehenden Bindung gleichzeitig wechseln.
Energiekosten mit System senken
Beschaffung, Abgaben, Effizienz — anbieterübergreifend geprüft und mit transparentem Vergütungsweg.
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Strom gemeinsam beschaffen – mit vergleichbaren Konditionen und einem Wechselplan für jedes Objekt.
ENVA erfasst die Stromlieferstellen, bereitet eine gemeinsame Ausschreibung vor und stimmt die Aufnahme geeigneter Objekte in einen Rahmenvertrag ab.
Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung
Das Problem
Ein neuer Rahmenvertrag muss zu Ihrem Bestand passen, nicht nur zu einer Gesamtverbrauchszahl.
Lieferstellen können nicht ohne Prüfung ihrer bestehenden Bindung gleichzeitig wechseln.
Jahresverbräuche und Lastgänge benötigen eine passende Kalkulation.
Ein niedriger Einzelpreis sagt wenig über das gesamte Angebot und seine Bedingungen aus.
Die Lösung
ENVA macht den Bedarf ausschreibbar und die Auswahl prüfbar.
Wir ordnen Zähler, Marktlokationen, Verbräuche und Verträge einander zu.
Wir fragen passende Lieferanten an und stellen Konditionen und Vertragsbedingungen gegenüber.
Wir prüfen mögliche Wechseltermine und koordinieren nach Freigabe die Vertragsabwicklung.
Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Stromrahmenvertrag anfragenAnschaulich erklärt
Einzelverträge enden zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Der Rahmenvertrag wird mit den jeweils möglichen Beitritten geplant.
Einfach starten
Für die erste Einordnung reichen die vorhandenen Bestandsunterlagen; offene Angaben klären wir anschließend.
Stromrahmenvertrag anfragenKostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.
Die Verwaltung erteilt eine Vollmacht; ENVA nimmt Zählpunkte, Verbrauchswerte und laufende Vertragsdaten aller Stromlieferstellen auf.
Alle Stromlieferstellen werden unabhängig von Netzgebiet oder bisherigem Lieferanten zu einem gemeinsamen Bedarf zusammengefasst.
Der Strombedarf wird über das ENVA-Lieferantennetz ausgeschrieben; SLP- und RLM-Lieferstellen werden dabei getrennt kalkuliert.
Wir stimmen mögliche Wechseltermine je Lieferstelle ab. Bestehende Laufzeiten können einen gestaffelten Beitritt erfordern.
ENVA überwacht Laufzeiten und Kündigungsfristen zentral und stößt die nächste Ausschreibung rechtzeitig vor Vertragsende an.
Das müssen Sie dafür mitbringen:
| Kriterium | Rahmenvertrag (gebündelt) | Einzelverträge je Objekt | Grundversorgung |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Ein Lieferant für das gesamte Portfolio | Unterschiedliche Lieferanten möglich | Örtlicher Grundversorger (gesetzliche Ersatzfunktion) |
| Preis | Ein Preisblatt für alle Lieferstellen | Individuell je Objekt und Vertrag | In der Regel deutlich teurerer Grundversorgungstarif |
| Kündigungsfrist | Vertraglich vereinbart, zentral überwacht | Vertraglich vereinbart, je Objekt einzeln zu prüfen | 2 Wochen (§ 20 StromGVV) |
| Laufzeitende | Einheitlicher Stichtag für das Portfolio | Unterschiedliche Stichtage je Vertrag | Kein fester Stichtag, jederzeit kündbar |
| Verwaltungsaufwand | Ein Ansprechpartner, ein Prozess | Ein Prozess je Lieferant und Objekt | Kein Beschaffungsaufwand, aber dauerhaft hohe Kosten |
| Typischer Auslöser | Aktive Bündelung durch Verwaltung und ENVA | Historisch gewachsen, Objekt für Objekt | Ausgelaufener Liefervertrag ohne Anschlussvertrag |
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Umfang und Kosten anderer Unternehmensleistungen werden gesondert vereinbart.
Bestehende Laufzeiten werden erfasst und die betroffenen Lieferstellen zum jeweils frühestmöglichen Termin in den Rahmenvertrag überführt. Bis dahin läuft die bestehende Belieferung unterbrechungsfrei weiter.
Ob eine Lieferstelle über registrierende Leistungsmessung oder ein Standardlastprofil abgerechnet wird, hängt insbesondere von Netzebene, Verbrauch und Vorgaben des Netzbetreibers ab. § 17 Abs. 6 StromNEV erlaubt in der Niederspannung bis 100.000 kWh ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren.
Grundsätzlich ja. Je nach Verwaltervollmacht kann dafür ein Beschluss oder eine gesonderte Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein – das prüft die Verwaltung im Einzelfall.
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif ohne festen Vertrag, mit zwei Wochen Frist kündbar, aber in der Regel deutlich teurer. Ein Rahmenvertrag ist ein regulärer Sondervertrag mit vereinbarten Konditionen für das gesamte Portfolio.
Lieber direkt sprechen? +49 8282 638275-0