Bündelbeschaffung Strom & Gas · Für Hausverwaltungen

Rahmenvertrag Strom

Ihr Nutzen

Strom gemeinsam beschaffen – mit vergleichbaren Konditionen und einem Wechselplan für jedes Objekt.

ENVA erfasst die Stromlieferstellen, bereitet eine gemeinsame Ausschreibung vor und stimmt die Aufnahme geeigneter Objekte in einen Rahmenvertrag ab.

Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung

Das Prinzip im Überblick
Rahmenvertrag Strom
Ein Rahmenvertrag schließt die Vertragslücken einzelner ObjekteVier Zeitzeilen mit versetzt endenden Einzelvertrags-Balken und schraffierten Grundversorgungs-Lücken laufen unten in eine durchgehende Rahmenvertragslinie zusammen, die ohne Lücke bis zu einem einzigen Stichtag durchläuft.Jahr 1–3EinzelverträgeGrundversorgungRahmenvertrag1 Stichtag
Ein Rahmenvertrag schließt die Vertragslücken einzelner Objekte
  • Strombedarf gebündelt ausgeschrieben
  • Konditionen nachvollziehbar verglichen
  • Beitritt je Lieferstelle geklärt

Das Problem

Ein Stromportfolio mit vielen Vertragsständen

Ein neuer Rahmenvertrag muss zu Ihrem Bestand passen, nicht nur zu einer Gesamtverbrauchszahl.

Laufzeiten passen nicht zusammen

Lieferstellen können nicht ohne Prüfung ihrer bestehenden Bindung gleichzeitig wechseln.

Unterschiedliche Messprofile

Jahresverbräuche und Lastgänge benötigen eine passende Kalkulation.

Unklare Preisbestandteile

Ein niedriger Einzelpreis sagt wenig über das gesamte Angebot und seine Bedingungen aus.

Die Lösung

Ein Stromangebot mit nachvollziehbarem Umfang

ENVA macht den Bedarf ausschreibbar und die Auswahl prüfbar.

Lieferstellen abgleichen

Wir ordnen Zähler, Marktlokationen, Verbräuche und Verträge einander zu.

Sie erhaltenEine belastbare Bedarfsliste.

Rahmenangebote vergleichen

Wir fragen passende Lieferanten an und stellen Konditionen und Vertragsbedingungen gegenüber.

Sie erhaltenEin Vergleich auf derselben Datengrundlage.

Beitritte planen

Wir prüfen mögliche Wechseltermine und koordinieren nach Freigabe die Vertragsabwicklung.

Sie erhaltenEine Übersicht über beauftragte und noch offene Lieferstellen.

Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.

Stromrahmenvertrag anfragen

Anschaulich erklärt

Schematisches Beispiel: gestaffelter Beitritt

Die Ausgangslage

Einzelverträge enden zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Mit ENVA

Der Rahmenvertrag wird mit den jeweils möglichen Beitritten geplant.

enva.Schematisches Beispiel
Vom Thema zur Entscheidung

Das wird für Sie klar.

Messprofil
Jahresverbrauch oder Lastgang berücksichtigt
Preisblatt
Bestandteile und Laufzeit gegenübergestellt
Beitritt
Bestehende Vertragsbindung geprüft
Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben. Der konkrete Umfang wird gemeinsam vereinbart.

Einfach starten

Stromverträge gemeinsam prüfen

Für die erste Einordnung reichen die vorhandenen Bestandsunterlagen; offene Angaben klären wir anschließend.

Stromrahmenvertrag anfragen

Kostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.

Für das Gespräch hilfreich

  • Stromrechnungen und Verträge
  • Zähler- oder Marktlokationsliste
  • Lastgänge, soweit vorhanden

Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.

Eignung

Passt Rahmenvertrag Strom zu Ihnen?

Passt, wenn …
  • Portfolios mit mehreren Liegenschaften und Stromlieferstellen (Allgemeinstrom, Gewerbeeinheiten)
  • Verwaltungen mit unübersichtlich verteilten oder auslaufenden Einzelverträgen
  • WEG- und Mietverwaltungen mit Vollmacht zur Vertragsbündelung
  • Portfolios mit Lieferstellen in unterschiedlichen Netzgebieten oder bei unterschiedlichen Grundversorgern
  • Objekte, die aktuell in der teuren Ersatz- oder Grundversorgung hängen
Eher nicht, wenn …
  • Einzelobjekte mit nur einer Stromlieferstelle – hier entsteht kein Bündelungseffekt
  • Lieferstellen mit Sonderkonstellationen wie Eigenerzeugung oder Direktvermarktung, die eine eigene Vertragslogik erfordern
  • Objekte, für die keine Vollmacht oder kein Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Vertragsbündelung vorliegt

Unsicher? Kurz prüfen lassen

Mechanik

So funktioniert Rahmenvertrag Strom

  1. Vollmacht & Datenaufnahme

    Die Verwaltung erteilt eine Vollmacht; ENVA nimmt Zählpunkte, Verbrauchswerte und laufende Vertragsdaten aller Stromlieferstellen auf.

  2. Portfolio-Bündelung

    Alle Stromlieferstellen werden unabhängig von Netzgebiet oder bisherigem Lieferanten zu einem gemeinsamen Bedarf zusammengefasst.

  3. Ausschreibung im Lieferantennetz

    Der Strombedarf wird über das ENVA-Lieferantennetz ausgeschrieben; SLP- und RLM-Lieferstellen werden dabei getrennt kalkuliert.

  4. Stichtag & Vertragsabschluss

    Wir stimmen mögliche Wechseltermine je Lieferstelle ab. Bestehende Laufzeiten können einen gestaffelten Beitritt erfordern.

  5. Laufende Fristenüberwachung

    ENVA überwacht Laufzeiten und Kündigungsfristen zentral und stößt die nächste Ausschreibung rechtzeitig vor Vertragsende an.

Termin für ein ErstgesprächENVA-Beratungsteam · Mo–Fr 9–17 Uhr · 30 Min.Termin anfragen
Voraussetzungen

Das müssen Sie dafür mitbringen:

  • Vollständige Übersicht bzw. Vollmacht für alle Stromlieferstellen des Portfolios (Marktlokations-IDs, Zählernummern)
  • Aktuelle Verbrauchsdaten oder Jahresverbrauchsprognosen je Lieferstelle
  • Bei RLM-Lieferstellen: Lastgangdaten der letzten Abrechnungsperiode
  • Vollmacht bzw. bei WEG-Objekten ggf. Beschluss oder Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft zur Vertragsbündelung
  • Kenntnis bestehender Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen der aktuellen Lieferverträge
Abwägung

Stärken und Grenzen

Dafür spricht
  • Ein Vertrag, ein Preisblatt — Statt vieler Einzelverträge verwaltet die Verwaltung einen Rahmenvertrag mit einheitlichen Konditionen für das gesamte Portfolio.
  • Fristen zentral im Blick — Bei vollständigen Vertragsdaten macht die zentrale Überwachung auf Kündigungsfristen und Handlungsfenster aufmerksam; Verlängerungen kann sie nicht in jedem Einzelfall ausschließen.
  • Einheitlicher Stichtag — Alle Lieferstellen wechseln gleichzeitig – das vereinfacht Abrechnung, Controlling und Kommunikation mit Eigentümern.
  • Bündelungseffekt bei der Ausschreibung — Ein zusammengefasstes Portfolio ist für Lieferanten planbarer als viele Einzelmengen und lässt sich gemeinsam verhandeln.
  • Vereinbarte Entgelte, klare Mitwirkung — Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Benötigte Unterlagen und Freigaben werden abgestimmt.
Grenzen
  • Bindung an einen gemeinsamen Stichtag — Objekte mit stark abweichenden Vertragslaufzeiten müssen zeitversetzt oder vorzeitig in den Rahmenvertrag überführt werden.
  • Weniger Flexibilität für Einzelobjekte — Ein einzelnes Objekt kann nicht kurzfristig einen anderen Lieferanten oder eigene Konditionen wählen, solange es Teil des Rahmenvertrags ist.
  • Datenaufnahme zu Beginn — Zählpunkte, Verbrauchswerte und bestehende Vertragslaufzeiten aller Lieferstellen müssen einmalig vollständig erfasst werden.
  • Vollmacht oder Beschluss nötig — Bei WEG-verwalteten Objekten kann je nach Konstellation ein Beschluss oder eine gesonderte Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein.
Abgrenzung

Rahmenvertrag vs. Einzelverträge vs. Grundversorgung

Rahmenvertrag Strom und Alternativen – Kurzüberblick je Kriterium
KriteriumRahmenvertrag (gebündelt)Einzelverträge je ObjektGrundversorgung
VertragspartnerEin Lieferant für das gesamte PortfolioUnterschiedliche Lieferanten möglichÖrtlicher Grundversorger (gesetzliche Ersatzfunktion)
PreisEin Preisblatt für alle LieferstellenIndividuell je Objekt und VertragIn der Regel deutlich teurerer Grundversorgungstarif
KündigungsfristVertraglich vereinbart, zentral überwachtVertraglich vereinbart, je Objekt einzeln zu prüfen2 Wochen (§ 20 StromGVV)
LaufzeitendeEinheitlicher Stichtag für das PortfolioUnterschiedliche Stichtage je VertragKein fester Stichtag, jederzeit kündbar
VerwaltungsaufwandEin Ansprechpartner, ein ProzessEin Prozess je Lieferant und ObjektKein Beschaffungsaufwand, aber dauerhaft hohe Kosten
Typischer AuslöserAktive Bündelung durch Verwaltung und ENVAHistorisch gewachsen, Objekt für ObjektAusgelaufener Liefervertrag ohne Anschlussvertrag
FAQ

Häufige Fragen zu Rahmenvertrag Strom

Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Was kostet der Energieeinkauf durch ENVA?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Was kostet der Rahmenvertrag für unsere Verwaltung?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Umfang und Kosten anderer Unternehmensleistungen werden gesondert vereinbart.

Was passiert mit laufenden Einzelverträgen bei Vertragsabschluss?

Bestehende Laufzeiten werden erfasst und die betroffenen Lieferstellen zum jeweils frühestmöglichen Termin in den Rahmenvertrag überführt. Bis dahin läuft die bestehende Belieferung unterbrechungsfrei weiter.

Ab wann braucht eine Lieferstelle eine Lastgangmessung statt eines Standardlastprofils?

Ob eine Lieferstelle über registrierende Leistungsmessung oder ein Standardlastprofil abgerechnet wird, hängt insbesondere von Netzebene, Verbrauch und Vorgaben des Netzbetreibers ab. § 17 Abs. 6 StromNEV erlaubt in der Niederspannung bis 100.000 kWh ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren.

Gilt der Rahmenvertrag auch für WEG-verwaltete Objekte?

Grundsätzlich ja. Je nach Verwaltervollmacht kann dafür ein Beschluss oder eine gesonderte Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein – das prüft die Verwaltung im Einzelfall.

Wie unterscheidet sich ein Rahmenvertrag von der Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif ohne festen Vertrag, mit zwei Wochen Frist kündbar, aber in der Regel deutlich teurer. Ein Rahmenvertrag ist ein regulärer Sondervertrag mit vereinbarten Konditionen für das gesamte Portfolio.

Varianten

Weitere Varianten in Bündelbeschaffung Strom & Gas

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20 StromGVV – Kündigung. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 17 StromNEV – Ermittlung der Netzentgelte. gesetze-im-internet.de · Abruf
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