Bündelbeschaffung Strom & Gas · Für Hausverwaltungen

Allgemeinstrom für Liegenschaften

Ihr Nutzen

Gemeinschaftszähler klar zuordnen und den Allgemeinstrom Ihres Bestands gemeinsam beschaffen.

ENVA erfasst Allgemeinstrom-Zählpunkte, klärt die Zuordnung der Verbraucher und bereitet die gebündelte Beschaffung geeigneter Lieferstellen vor.

Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung

Das Prinzip im Überblick
Allgemeinstrom für Liegenschaften
Vier Allgemeinstrom-Verbraucher, gebündelt zu einem RahmenvertragEin Gebäudeschnitt mit Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage und Außenlicht; alle vier Zählpunkte münden in eine gemeinsame Sammelschiene, die in einen einzigen Vertrag läuft, während Wärme abgegrenzt bleibt.TreppenhausAufzugTiefgarageAußenlicht1 Rahmenvertrag
Vier Allgemeinstrom-Verbraucher, gebündelt zu einem Rahmenvertrag
  • Verbraucher den Zählern zugeordnet
  • Mischverbräuche als Klärpunkt sichtbar
  • Allgemeinstrom gemeinsam beschaffbar

Das Problem

Was läuft tatsächlich über den Allgemeinstromzähler?

Treppenhaus, Aufzug und Heizungsanlage stehen oft im selben Ordner, gehören aber nicht ungeprüft in dieselbe Kostenposition.

Zähler ohne klare Zuordnung

Rechnungen lassen sich nicht sicher einer Gemeinschaftsfläche zuordnen.

Gemischte Verbraucher

Heizungs- oder Wärmepumpenstrom am gleichen Zähler erschwert die Kostentrennung.

Viele kleine Verträge

Einzelne Lieferstellen erzeugen wiederkehrenden Vergleichs- und Fristenaufwand.

Die Lösung

Zuerst zuordnen, dann gemeinsam einkaufen

ENVA verbindet die Bestandsaufnahme mit der Beschaffung.

Zähler erfassen

Wir ordnen vorhandene Allgemeinstromzähler den Objekten und bekannten Verbrauchern zu.

Sie erhaltenEine nachvollziehbare Zählpunktübersicht.

Abgrenzung klären

Wir markieren Mischverbräuche und stimmen die erforderliche weitere Prüfung ab.

Sie erhaltenEine Liste offener Mess- und Zuordnungsfragen.

Beschaffung bündeln

Für geeignete Lieferstellen vergleichen wir Angebote und mögliche Wechseltermine.

Sie erhaltenEine gemeinsame Beschaffungsgrundlage.

Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.

Allgemeinstrom prüfen lassen

Anschaulich erklärt

Schematisches Beispiel: Treppenhaus und Heizung

Die Ausgangslage

Eine Rechnung enthält Verbräuche mit ungeklärter Zuordnung.

Mit ENVA

Die Übersicht trennt belegte Verbraucher von noch zu prüfenden Mischverbräuchen.

enva.Schematisches Beispiel
Vom Thema zur Entscheidung

Das wird für Sie klar.

Zählpunkt
Objekt und Zählernummer zugeordnet
Verbraucher
Gemeinschaftsflächen erfasst
Abgrenzung
Heizungsstrom gesondert prüfen
Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben. Der konkrete Umfang wird gemeinsam vereinbart.

Einfach starten

Mit einem Objekt anfangen

An einem Objekt klären wir, welche Angaben für den übrigen Bestand benötigt werden.

Allgemeinstrom prüfen lassen

Kostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.

Für das Gespräch hilfreich

  • Allgemeinstromrechnungen
  • Zählerliste oder Zählerfotos
  • Bekannte angeschlossene Verbraucher

Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.

Eignung

Passt Allgemeinstrom für Liegenschaften zu Ihnen?

Passt, wenn …
  • Mehrfamilienhäuser und WEG-Objekte mit gemeinschaftlich genutzten Flächen (Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage, Außenanlagen)
  • Portfolios mit mehreren separat gemessenen Allgemeinstrom-Zählpunkten
  • Verwaltungen, die Allgemeinstrom bislang objektweise einzeln beschaffen
  • Objekte mit Aufzug oder Tiefgarage mit eigenem Zählpunkt
  • Portfolios, die Allgemeinstrom gemeinsam mit Rahmenverträgen für Wohnungsstrom oder Gas bündeln wollen
Eher nicht, wenn …
  • Objekte ohne eigenen Allgemeinstrom-Zählpunkt, etwa wenn die Gemeinschaftsflächen über den Zähler einer Wohnung mitversorgt werden
  • Reine Mieterstrom-Projekte, bei denen die gesamte Stromversorgung inklusive Gemeinschaftsflächen über das Mieterstrommodell läuft
  • Objekte mit Wärmepumpe auf demselben Zählpunkt wie der Allgemeinstrom – hier ist zunächst eine messtechnische Trennung nötig

Unsicher? Kurz prüfen lassen

Mechanik

So funktioniert Allgemeinstrom für Liegenschaften

  1. Vollmacht & Zählpunkt-Erfassung

    Die Verwaltung erteilt eine Vollmacht; ENVA erfasst alle Allgemeinstrom-Zählpunkte je Objekt – Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage, Außenbeleuchtung, Pumpen.

  2. Abgrenzung prüfen

    Für jede Liegenschaft wird geprüft, welche Verbräuche als Allgemeinstrom zählen und welche separat abzurechnen sind, etwa der Betriebsstrom der Heizungsanlage.

  3. Portfolio-Bündelung

    Alle Allgemeinstrom-Zählpunkte werden zu einem gemeinsamen Ausschreibungsbedarf zusammengefasst.

  4. Ausschreibung im Lieferantennetz

    Der Bedarf wird über das ENVA-Lieferantennetz ausgeschrieben.

  5. Stichtag & Vertragsabschluss

    Wir stimmen mögliche Wechseltermine je Zählpunkt ab. Bestehende Laufzeiten können einen gestaffelten Beitritt erfordern.

  6. Laufende Fristenüberwachung

    ENVA überwacht Laufzeiten und Kündigungsfristen zentral und stößt die nächste Ausschreibung rechtzeitig an.

Termin für ein ErstgesprächENVA-Beratungsteam · Mo–Fr 9–17 Uhr · 30 Min.Termin anfragen
Voraussetzungen

Das müssen Sie dafür mitbringen:

  • Eigener, separater Zählpunkt für Allgemeinstrom je Liegenschaft ohne Mischmessung mit Wohnungs- oder Heizungsstrom
  • Vollständige Erfassung aller Allgemeinstrom-Verbraucher: Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage, Außenbeleuchtung, Pumpen
  • Klärung, ob Heizungs-Betriebsstrom oder Wärmepumpenstrom über denselben oder einen separaten Zählpunkt läuft
  • Vollmacht bzw. bei WEG-Objekten ggf. Beschluss oder Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft zur Vertragsbündelung
  • Kenntnis bestehender Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen je Zählpunkt
Abwägung

Stärken und Grenzen

Dafür spricht
  • Ein Vertrag für alle Allgemeinstrom-Zählpunkte — Statt vieler Einzelverträge je Objekt verwaltet die Verwaltung einen Rahmenvertrag für das gesamte Portfolio.
  • Saubere Kostenzuordnung — Die gebündelte Erfassung schafft Klarheit, welche Zählpunkte tatsächlich zur Betriebskostenposition Allgemeinstrom gehören.
  • Fristen zentral im Blick — Bei vollständigen Vertragsdaten macht die zentrale Überwachung auf Kündigungsfristen und Handlungsfenster aufmerksam; Verlängerungen kann sie nicht in jedem Einzelfall ausschließen.
  • Einheitlicher Stichtag — Alle Zählpunkte wechseln gleichzeitig – das vereinfacht Betriebskostenabrechnung und Controlling.
  • Vereinbarte Entgelte, klare Mitwirkung — Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Benötigte Unterlagen und Freigaben werden abgestimmt.
Grenzen
  • Bindung an einen gemeinsamen Stichtag — Zählpunkte mit stark abweichenden Vertragslaufzeiten müssen zeitversetzt oder vorzeitig in den Rahmenvertrag überführt werden.
  • Messtechnische Vorarbeit teils nötig — Zählpunkte, die Allgemeinstrom mit Heizungs-Betriebsstrom oder Wärmepumpenstrom vermischen, müssen vor der Beschaffung getrennt werden.
  • Datenaufnahme je Zählpunkt — Jeder Allgemeinstrom-Zählpunkt – Aufzug, Tiefgarage, Beleuchtung – muss einzeln erfasst werden, das ist aufwendiger als ein einzelner Wohnungszählpunkt.
  • Vollmacht oder Beschluss nötig — Bei WEG-verwalteten Objekten kann je nach Konstellation ein Beschluss oder eine gesonderte Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein.
Abgrenzung

Allgemeinstrom vs. Mieterstrom vs. Wärmestrom

Allgemeinstrom für Liegenschaften und Alternativen – Kurzüberblick je Kriterium
KriteriumDiese SeiteAllgemeinstromMieterstromWärmestrom (Wärmepumpe)
ZweckGemeinschaftsflächen: Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage, AußenanlagenWohnungsstrom aus Vor-Ort-Erzeugung, meist PVBetrieb einer Wärmepumpe oder Heizungsanlage
VertragspartnerVerwaltung bzw. Eigentümer als KundeMieter als Letztverbraucher, Betreiber als LieferantVerwaltung, Eigentümer oder Mieter je nach Zählerkonzept
ZählpunktEigener Zählpunkt je GemeinschaftsflächeZählpunkt je Wohnung inklusive ReststromanteilEigener Zählpunkt, getrennt vom Haushaltsstrom
RechtsgrundlageUmlage nach § 2 BetrKV (Beleuchtung, Aufzug)§ 42a EnWG (Mieterstromverträge)Sondertarif, kein eigenes Umlagerecht
Umlage auf MieterÜber die BetriebskostenabrechnungDirekte Lieferung an den Mieter, kein BetriebskostenpostenÜber Heizkosten bzw. eigenen Liefervertrag
Typischer ZählertypStandardlastprofil, bei Großanlagen ggf. RLMZähler je Wohnung plus ErzeugungszählerEigener Wärmepumpenzähler mit Sondertarif
FAQ

Häufige Fragen zu Allgemeinstrom für Liegenschaften

Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Was kostet der Energieeinkauf durch ENVA?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Was kostet die Beschaffung für unsere Verwaltung?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Umfang und Kosten anderer Unternehmensleistungen werden gesondert vereinbart.

Zählt der Strom für die Heizungspumpe zum Allgemeinstrom?

Rechtlich nicht: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Betriebsstrom einer Zentralheizung zu den Heizkosten gehört und nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig umzulegen ist, nicht über die Betriebskostenposition Allgemeinstrom (BGH, Urteil vom 3.6.2016, V ZR 166/15). Läuft er über denselben Zähler, muss der Anteil geschätzt und herausgerechnet werden.

Was ist der Unterschied zu Mieterstrom?

Mieterstrom versorgt einzelne Wohnungen direkt mit vor Ort erzeugtem Strom und ist über § 42a EnWG als eigenes Liefermodell geregelt. Allgemeinstrom versorgt dagegen nur die Gemeinschaftsflächen und wird über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt – beide Modelle sind rechtlich und messtechnisch getrennt.

Kann Wärmepumpenstrom über denselben Zählpunkt laufen wie Allgemeinstrom?

Für einen günstigeren Wärmepumpen-Sondertarif in der Regel nicht: Dieser setzt einen eigenen, von der übrigen Versorgung getrennten Zählpunkt voraus. Läuft die Wärmepumpe über denselben Zähler wie der Allgemeinstrom, ist eine tarifliche Trennung meist nicht möglich.

Welche Verbraucher zählen typischerweise zum Allgemeinstrom?

Dazu zählen unter anderem Treppenhaus- und Außenbeleuchtung, Aufzug, Tiefgaragen-Beleuchtung sowie Pumpen der Wasserversorgung und Entwässerung. Umlagefähig sind diese Kosten nach § 2 BetrKV, vor allem über die Positionen Beleuchtung (Nr. 11) und Aufzug (Nr. 7).

Varianten

Weitere Varianten in Bündelbeschaffung Strom & Gas

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 2 BetrKV – Aufstellung der Betriebskosten. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 42a EnWG – Mieterstromverträge. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesgerichtshof — BGH, Urteil vom 3. Juni 2016 – V ZR 166/15. bundesgerichtshof.de · Abruf
Anfrage

Unverbindlich anfragen

Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Details: Datenschutzerklärung.

Lieber direkt sprechen? +49 8282 638275-0

Persönliche Rückmeldung
Portfolio-Check