Zähler ohne klare Zuordnung
Rechnungen lassen sich nicht sicher einer Gemeinschaftsfläche zuordnen.
Energiekosten mit System senken
Beschaffung, Abgaben, Effizienz — anbieterübergreifend geprüft und mit transparentem Vergütungsweg.
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Gemeinschaftszähler klar zuordnen und den Allgemeinstrom Ihres Bestands gemeinsam beschaffen.
ENVA erfasst Allgemeinstrom-Zählpunkte, klärt die Zuordnung der Verbraucher und bereitet die gebündelte Beschaffung geeigneter Lieferstellen vor.
Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung
Das Problem
Treppenhaus, Aufzug und Heizungsanlage stehen oft im selben Ordner, gehören aber nicht ungeprüft in dieselbe Kostenposition.
Rechnungen lassen sich nicht sicher einer Gemeinschaftsfläche zuordnen.
Heizungs- oder Wärmepumpenstrom am gleichen Zähler erschwert die Kostentrennung.
Einzelne Lieferstellen erzeugen wiederkehrenden Vergleichs- und Fristenaufwand.
Die Lösung
ENVA verbindet die Bestandsaufnahme mit der Beschaffung.
Wir ordnen vorhandene Allgemeinstromzähler den Objekten und bekannten Verbrauchern zu.
Wir markieren Mischverbräuche und stimmen die erforderliche weitere Prüfung ab.
Für geeignete Lieferstellen vergleichen wir Angebote und mögliche Wechseltermine.
Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Allgemeinstrom prüfen lassenAnschaulich erklärt
Eine Rechnung enthält Verbräuche mit ungeklärter Zuordnung.
Die Übersicht trennt belegte Verbraucher von noch zu prüfenden Mischverbräuchen.
Einfach starten
An einem Objekt klären wir, welche Angaben für den übrigen Bestand benötigt werden.
Allgemeinstrom prüfen lassenKostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.
Die Verwaltung erteilt eine Vollmacht; ENVA erfasst alle Allgemeinstrom-Zählpunkte je Objekt – Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage, Außenbeleuchtung, Pumpen.
Für jede Liegenschaft wird geprüft, welche Verbräuche als Allgemeinstrom zählen und welche separat abzurechnen sind, etwa der Betriebsstrom der Heizungsanlage.
Alle Allgemeinstrom-Zählpunkte werden zu einem gemeinsamen Ausschreibungsbedarf zusammengefasst.
Der Bedarf wird über das ENVA-Lieferantennetz ausgeschrieben.
Wir stimmen mögliche Wechseltermine je Zählpunkt ab. Bestehende Laufzeiten können einen gestaffelten Beitritt erfordern.
ENVA überwacht Laufzeiten und Kündigungsfristen zentral und stößt die nächste Ausschreibung rechtzeitig an.
Das müssen Sie dafür mitbringen:
| Kriterium | Diese SeiteAllgemeinstrom | Mieterstrom | Wärmestrom (Wärmepumpe) |
|---|---|---|---|
| Zweck | Gemeinschaftsflächen: Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage, Außenanlagen | Wohnungsstrom aus Vor-Ort-Erzeugung, meist PV | Betrieb einer Wärmepumpe oder Heizungsanlage |
| Vertragspartner | Verwaltung bzw. Eigentümer als Kunde | Mieter als Letztverbraucher, Betreiber als Lieferant | Verwaltung, Eigentümer oder Mieter je nach Zählerkonzept |
| Zählpunkt | Eigener Zählpunkt je Gemeinschaftsfläche | Zählpunkt je Wohnung inklusive Reststromanteil | Eigener Zählpunkt, getrennt vom Haushaltsstrom |
| Rechtsgrundlage | Umlage nach § 2 BetrKV (Beleuchtung, Aufzug) | § 42a EnWG (Mieterstromverträge) | Sondertarif, kein eigenes Umlagerecht |
| Umlage auf Mieter | Über die Betriebskostenabrechnung | Direkte Lieferung an den Mieter, kein Betriebskostenposten | Über Heizkosten bzw. eigenen Liefervertrag |
| Typischer Zählertyp | Standardlastprofil, bei Großanlagen ggf. RLM | Zähler je Wohnung plus Erzeugungszähler | Eigener Wärmepumpenzähler mit Sondertarif |
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Umfang und Kosten anderer Unternehmensleistungen werden gesondert vereinbart.
Rechtlich nicht: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Betriebsstrom einer Zentralheizung zu den Heizkosten gehört und nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig umzulegen ist, nicht über die Betriebskostenposition Allgemeinstrom (BGH, Urteil vom 3.6.2016, V ZR 166/15). Läuft er über denselben Zähler, muss der Anteil geschätzt und herausgerechnet werden.
Mieterstrom versorgt einzelne Wohnungen direkt mit vor Ort erzeugtem Strom und ist über § 42a EnWG als eigenes Liefermodell geregelt. Allgemeinstrom versorgt dagegen nur die Gemeinschaftsflächen und wird über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt – beide Modelle sind rechtlich und messtechnisch getrennt.
Für einen günstigeren Wärmepumpen-Sondertarif in der Regel nicht: Dieser setzt einen eigenen, von der übrigen Versorgung getrennten Zählpunkt voraus. Läuft die Wärmepumpe über denselben Zähler wie der Allgemeinstrom, ist eine tarifliche Trennung meist nicht möglich.
Dazu zählen unter anderem Treppenhaus- und Außenbeleuchtung, Aufzug, Tiefgaragen-Beleuchtung sowie Pumpen der Wasserversorgung und Entwässerung. Umlagefähig sind diese Kosten nach § 2 BetrKV, vor allem über die Positionen Beleuchtung (Nr. 11) und Aufzug (Nr. 7).
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