Energie-Glossar · N

Netzersatzanlage

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Eine Netzersatzanlage stellt bei Ausfall der normalen Stromversorgung elektrische Energie für ein Netz oder ausgewählte Verbraucher bereit. Häufig werden motorgetriebene Generatoren eingesetzt. Ausführung, Automatisierung, Übernahmezeit und Betriebsdauer richten sich nach dem jeweiligen Versorgungskonzept.

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Vom Netzausfall zur Ersatzversorgung

  1. Netzausfall
  2. Erzeuger startet
  3. Umschaltung
  4. Ausgewählte Verbraucher
Die Anlaufzeit muss überbrückt werden, wenn Verbraucher keine Unterbrechung vertragen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Netzersatzanlage

  • Netzersatz übernimmt die Versorgung in der Regel mit einer Unterbrechung.
  • Eine USV kann empfindliche Verbraucher während der Anlaufzeit überbrücken.
  • Leistung und Vorräte müssen zu den ausgewählten Verbrauchern passen.
  • Eine Sicherheitsstromversorgung verlangt eine objektspezifische Planung.

Wie läuft die Übernahme ab?

Bei einer automatisierten Anlage erkennt die Steuerung den Netzausfall, startet den Erzeuger und schaltet nach Erreichen geeigneter Betriebswerte auf die Ersatzversorgung. Die Umschaltung ist nicht grundsätzlich unterbrechungsfrei. Für empfindliche IT oder andere kritische Verbraucher kann eine USV die Zwischenzeit überbrücken. Die tatsächlich zulässige Unterbrechung muss für die jeweilige Anwendung festgelegt werden.

Der Begriff wird nicht in allen technischen Regelwerken identisch verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst er auch Lösungen für die Versorgung einer Liegenschaft; einzelne Anschlussregeln unterscheiden genauer zwischen Netzersatz im öffentlichen Netz und Notstrom für Kundenanlagen. Auch mobile Anlagen können Teil eines geplanten Ersatzstromkonzepts sein.

Welche Verbraucher werden versorgt?

Das Konzept sollte festlegen, welche Funktionen im Ausfall weiterlaufen müssen und welche abgeschaltet werden dürfen. Daraus ergeben sich Leistung, Anlaufanforderungen und erforderliche Betriebsdauer. Ein vorhandener Generator ist erst dann eine belastbare Vorsorge, wenn Anschluss, Umschaltung und benötigte Verbraucher tatsächlich zusammenpassen.

Welche Pflichten gelten?

Baurecht, Sonderbauvorschriften, technische Regeln und das genehmigte Sicherheitskonzept können eine Sicherheitsstromversorgung verlangen. Daraus folgt nicht pauschal eine identische Generatorpflicht für jede Gebäudekategorie. Zuständigkeiten müssen beim verantwortlichen Betreiber geklärt werden; eine Hausverwaltung ist nicht allein durch ihre Bezeichnung automatisch für alle Betreiberpflichten verantwortlich.

Die Vorsorge muss die Anlage und ihre Versorgung gemeinsam betrachten. Kraftstoff oder andere Energieträger müssen bei einem längeren Ausfall verfügbar bleiben. Regelmäßige funktionsgerechte Überprüfungen und ein dokumentierter Ablauf helfen, Schwachstellen vor dem Ernstfall zu erkennen.

Quellen & Verweise

  1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe — Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden. bbk.bund.de · Abruf
  2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe — Stromausfall und Notstromvorsorge. bbk.bund.de · Abruf

Häufige Fragen zu Netzersatzanlage

Ist die Versorgung sofort wieder da?

Das hängt vom System ab. Generatorbasierter Netzersatz benötigt eine Anlauf- und Umschaltzeit; unterbrechungsfreie Verbraucher benötigen ein entsprechend geeignetes Konzept.

Muss das ganze Gebäude versorgt werden?

Nein. Häufig werden nur die für Sicherheit und Betriebsfortführung notwendigen Verbraucher einbezogen.

Ist jede Netzersatzanlage fest installiert?

Nein. Auch mobile Aggregate können Bestandteil einer vorbereiteten Ersatzversorgung sein.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit N

N-1-KriteriumDas N−1-Kriterium verlangt, dass nach einem in der Sicherheitsanalyse betrachteten Einzelausfall die maßgeblichen betrieblichen Sicherheitsgrenzen eingehalten werden. Es ist besonders für die Planung und den Betrieb von Übertragungsnetzen wichtig und keine Garantie für die unterbrechungsfreie Versorgung jedes einzelnen Anschlusses.N-1-PrinzipDas n-1-Prinzip ist ein Sicherheitskriterium der Netzplanung und des Netzbetriebs: Fällt ein betrachtetes Betriebsmittel aus, sollen die verbleibenden Betriebsmittel die Versorgung innerhalb der zulässigen Grenzen aufrechterhalten. Es ist keine Garantie gegen jeden Stromausfall.NABEGDas NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz) regelt seit 2011 das beschleunigte Genehmigungsverfahren insbesondere für entsprechend gekennzeichnete länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen sowie Offshore-Anbindungsleitungen im Bundesbedarfsplan. Es überträgt die Bundesfachplanung und die Planfeststellung für diese Leitungen der Bundesnetzagentur beziehungsweise den zuständigen Landesbehörden.NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)Die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) regelt die allgemeinen Bedingungen für den Anschluss von Letztverbrauchern an das Niederspannungsnetz Strom und dessen Nutzung. Sie gilt im Rahmen ihres Anwendungsbereichs für Anschlüsse an Niederspannungsnetze der allgemeinen Versorgung unabhängig davon, ob der Kunde in der Grundversorgung oder mit einem frei gewählten Lieferanten beliefert wird; für den Gasbereich existiert mit der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) das parallele Regelwerk.NDAV (Niederdruckanschlussverordnung)Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen für den Anschluss an Gasnetze der allgemeinen Versorgung in Niederdruck und für die Nutzung dieses Anschlusses. Sie betrifft technische Anforderungen ebenso wie Rechte, Pflichten und Kosten; der Gasliefervertrag ist davon zu unterscheiden.NEST-ProzessDer NEST-Prozess ist die von der Bundesnetzagentur im Januar 2024 mit Eckpunkten gestartete Grundlagenreform der Anreizregulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber. NEST steht für „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ und zielt auf ein neues System zur Kosten- und Erlösermittlung sowie zur Regulierung der Netzentgelte ab.
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