Energie-Glossar · E
Exit-Punkt
Ein Exit-Punkt ist im Gasnetzzugang ein Ausspeisepunkt, an dem Gas aus einem Netz oder Teilnetz abgegeben werden kann. Die Bedeutung richtet sich nach der betrachteten Netzgrenze; ein Exit ist nicht mit dem eingebauten Zähler gleichzusetzen.
Belegt durch:gesetze-im-internet.de 1gesetze-im-internet.de 2bundesnetzagentur.de 3
Exit im Entry-Exit-System
Die wichtigsten Informationen zu Exit-Punkt
- Ausspeisung kann zu Verbrauchern, Speichern oder anderen Netzen führen.
- Ein- und Ausspeisung werden ohne durchgehenden Transportpfad organisiert.
- Kapazität beschreibt Transportmöglichkeit, Gasmenge den tatsächlichen Energiefluss.
- Zählernummer, Marktlokation und Netzpunkt sind unterschiedliche Identifikationen.
Warum ist die Netzgrenze wichtig?
Gas kann ein Fernleitungsnetz verlassen und in ein nachgelagertes Netz gelangen, ohne damit das gesamte Marktgebiet zu verlassen. Ein Speicheranschluss wirkt beim Einspeichern aus Sicht des Gasnetzes als Ausspeisung; beim Ausspeichern ist die Flussrichtung umgekehrt. Die Begriffe müssen deshalb immer auf dieselbe Systemgrenze bezogen werden.
Muss jeder Kunde Exit-Kapazität buchen?
Bei gewöhnlichen Haushaltslieferungen organisiert der Lieferant den Netzzugang über die vorgesehenen Prozesse. Explizite Kapazitätsverträge richten sich nach Anschluss, Netzebene und Vertragsmodell. Eine registrierende Leistungsmessung allein beweist nicht, dass der Kunde oder Lieferant separat eine Fernleitungskapazität für diese Abnahmestelle buchen muss.
Was gehört zur Lieferstellenorganisation?
Für Anmeldung, Zuordnung und Abrechnung sind korrekte Stammdaten wichtig. Bei einer Objektübernahme sollten Marktlokation, Zähler, Übergabedatum, Stand und bisheriger Liefervertrag gemeinsam geprüft werden. Ein Zählerwechsel verändert nicht automatisch die Marktlokation. Bei höherem Leistungsbedarf muss der Netzbetreiber die technische Anschluss- und Kapazitätssituation prüfen.
Wie wirkt sich die Entnahme auf die Bilanz aus?
Die abgerechneten beziehungsweise zugeordneten Mengen fließen in die Gasbilanzierung ein. Kapazitätsbuchung und bilanzielle Mengenbewirtschaftung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein vorhandener Anschluss ist daher weder ein Nachweis eines gültigen Liefervertrags noch eine Garantie unbegrenzter Leistung.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 3 EnWG – Begriffe. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20 EnWG – Netzzugang. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — Netzzugang Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Exit-Punkt
Ist die Zählernummer die Exit-Kennung?
Nicht automatisch. Zählergerät, Marktzuordnung und Netzpunkt sind verschiedene Ebenen.
Warum kann ein Speicher Entry und Exit sein?
Die Bezeichnung richtet sich nach der Gasflussrichtung gegenüber dem betrachteten Netz.
Muss ich bei einem normalen Haushaltswechsel selbst Kapazität buchen?
Üblicherweise nicht. Der Lieferant wickelt den Netzzugang über die dafür vorgesehenen Prozesse ab.
