Energie-Glossar · E
EU-Strommarktverordnung 2019/943
Die EU-Strommarktverordnung (EU) 2019/943 legt unmittelbar geltende Regeln für den europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt fest. Sie betrifft unter anderem Handel, Gebotszonen und grenzüberschreitende Netzkapazitäten und wurde durch die Strommarktreform 2024 geändert.
Belegt durch:eur-lex.europa.eu 1acer.europa.eu 2
Europäischer Strommarktrahmen
Die wichtigsten Informationen zu EU-Strommarktverordnung 2019/943
- Unmittelbar geltender europäischer Rechtsrahmen
- Gebotszonen bündeln Stromangebote und Nachfrage für die Preisbildung
- Artikel 16 regelt Mindestkapazität für gebotszonenübergreifenden Handel
- 70 Prozent beziehen sich auf die gesetzlich definierte Kapazität unter Beachtung der Betriebssicherheit
- Mehr Handel kann Wohlfahrtsgewinne schaffen; einzelne Zonenpreise können steigen oder fallen
Wie funktioniert das zonale Marktmodell?
Innerhalb einer Gebotszone wird der Großhandelsmarkt grundsätzlich ohne einzelne interne Netzbeschränkungen abgewickelt. Das bedeutet nicht, dass dort physisch keine Engpässe existieren. Netzbetreiber müssen diese gegebenenfalls durch Gegenmaßnahmen bewältigen. Zwischen Gebotszonen begrenzen berechnete Handelskapazitäten den Austausch.
Was besagt die 70-Prozent-Regel?
Artikel 16 Absatz 8 verlangt eine Mindestmarge für gebotszonenübergreifenden Handel. Die genaue Berechnung hängt vom Kapazitätsberechnungsverfahren ab. Beim lastflussbasierten Ansatz sind interne und grenzüberschreitende kritische Netzelemente unter Berücksichtigung von Ausfällen und Betriebssicherheitsgrenzen relevant. Es geht nicht schlicht um 70 Prozent jeder Leitung zu jedem Zeitpunkt.
Aktionspläne sollten die Mindestwerte spätestens Ende 2025 erreichen. Aus diesem Datum allein folgt kein Nachweis, dass alle Netzbetreiber sie tatsächlich einhalten. ACER überwacht die Umsetzung und veröffentlicht Daten und Berichte; zulässige Ausnahmen sind gesondert zu betrachten.
Wie hängt die Marktkopplung damit zusammen?
Die gemeinsame Vergabe von Strom und verfügbarer Grenzkapazität ermöglicht Handel zwischen Gebotszonen. Ihre Einzelheiten werden auch durch weitere europäische Regelwerke wie die CACM-Verordnung geregelt. Zusätzliche Kapazität kann Preisunterschiede verringern, solange sie den relevanten Engpass entschärft.
Dabei kann der Preis in einer exportierenden Zone steigen und in einer importierenden Zone sinken. Ein gesamteuropäischer Effizienzgewinn ist daher keine Zusage eines niedrigeren Preises für jedes Unternehmen.
Was bedeutet das für Stromkunden?
Grenzkapazität, Wetter, Kraftwerksverfügbarkeit und Nachfrage beeinflussen gemeinsam den Großhandelspreis. Für einen Liefervertrag kommen Beschaffungszeitpunkt, Risikoverteilung, Netzentgelte und staatliche Preisbestandteile hinzu. Eine einzelne Handelsregel erklärt daher weder die gesamte Rechnung noch garantiert sie günstigere Vertragsangebote.
Quellen & Verweise
- Europäische Union — Elektrizitätsbinnenmarktverordnung, konsolidiert. eur-lex.europa.eu · Abruf
- ACER — Monitoring der 70-Prozent-Vorgabe. acer.europa.eu · Abruf
Häufige Fragen zu EU-Strommarktverordnung 2019/943
Ist die Verordnung direkt anwendbar?
Ja. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar; nationale Zuständigkeiten und ergänzende Durchführungsvorschriften bleiben relevant.
Sind seit Ende 2025 überall 70 Prozent nachgewiesen?
Das lässt sich aus der gesetzlichen Frist nicht ableiten. Maßgeblich sind aktuelle Mess- und Monitoringdaten einschließlich zulässiger Ausnahmen.
Bedeutet eine Gebotszone ein engpassfreies Stromnetz?
Nein. Sie ist ein Marktgebiet für die Preisbildung. Interne physische Engpässe können dennoch Redispatch und andere Netzmaßnahmen erfordern.
