Energie-Glossar · B
Biogaseinspeisevertrag
Ein Biogaseinspeisevertrag vereinbart die Bedingungen, unter denen aufbereitetes Biogas in das Gasnetz eingespeist wird. Technische Qualität, nutzbare Kapazität und Verantwortlichkeiten müssen mit Netzanschluss und Netzzugang zusammenpassen.
Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1
Biomethan: drei Vertragsbereiche
Die wichtigsten Informationen zu Biogaseinspeisevertrag
- GasNZV ist seit Ende 2025 außer Kraft.
- Anschlussregeln gelten unter den Voraussetzungen von § 118 Absatz 4 EnWG übergangsweise weiter.
- Entscheidend ist dabei die fristgerechte Vorschusszahlung bis Ende 2026.
- Zugang und mögliche Kapazitätsbeschränkungen richten sich auch nach ZuBio und EU-Recht.
Welche Kostenregeln gelten?
Im anwendbaren Übergangsregime werden Anschlusskosten grundsätzlich zu 25 Prozent vom Anschlussnehmer und zu 75 Prozent vom Netzbetreiber getragen. Für Anschlussleitungen bis einen Kilometer gilt grundsätzlich der Kostendeckel von 250.000 Euro für den Anschlussnehmer. Die Voraussetzungen müssen für das konkrete Begehren geprüft werden.
Was gehört in die Projektprüfung?
Vor Bindung an Abnahmeverträge sollten verbindliche Einspeisekapazität, mögliche Beschränkungen, Gasqualität, Messung und Termine geklärt sein. Eine physisch verfügbare Anschlussanlage garantiert nicht uneingeschränkt nutzbare Einspeisekapazität.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Biogaseinspeisung ins Gasnetz: aktuelle FAQ. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Biogaseinspeisevertrag
Sind die früheren Regeln vollständig unverändert?
Nein. Anschluss-Übergangsrecht und neue Zugangsregeln sind getrennt zu prüfen.
Kann Kapazität beschränkt werden?
Unter den rechtlichen Voraussetzungen sind begründete Beschränkungen möglich. Diese müssen im Verfahren transparent werden.
