Energie-Glossar · 6
65-Prozent-EE-Pflicht (§ 71 GEG)
Die 65-Prozent-EE-Pflicht bezeichnet eine frühere Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes für neu eingebaute Heizungen. Sie ist als historische Regel einzuordnen: Im aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz ist § 71 weggefallen.
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Frühere Vorgabe und aktueller Rechtsstand
Historischer Begriff
Aktuelle Einordnung
Die wichtigsten Informationen zu 65-Prozent-EE-Pflicht (§ 71 GEG)
- Die frühere pauschale 65-Prozent-Vorgabe ist keine aktuelle allgemeine Einbaupflicht.
- Die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten seit dem 29. Juli 2026.
- Frühere Fristentabellen dürfen nicht unverändert als aktuelle Planungshilfe verwendet werden.
- Andere Anforderungen an Gebäude, Brennstoffe und Förderung sind davon getrennt zu prüfen.
Warum taucht der Begriff noch auf?
Ältere Beratungsunterlagen und Artikel beziehen sich auf § 71 des früheren Gebäudeenergiegesetzes. Die amtliche aktuelle Fassung führt diese Vorschrift als weggefallen. Die Bundesregierung erläutert, dass die pauschale Vorgabe eines erneuerbaren Wärmeanteils von mindestens 65 Prozent entfallen ist.
Was folgt daraus für eine geplante Heizung?
Eine Entscheidung sollte auf dem für den konkreten Einbauzeitpunkt geltenden Recht beruhen. Die Abschaffung einer einzelnen Vorgabe bedeutet nicht, dass sämtliche Anforderungen an Gebäude und Heizungsbetrieb entfallen. Prüfen Sie außerdem kommunale Rahmenbedingungen, Brennstoffverfügbarkeit, Betriebskosten und Förderbedingungen.
Wie werden ältere Angebote geprüft?
Lassen Sie die verwendete Rechtsfassung und den Stand einer Förderberechnung ausdrücklich nennen. Enthält ein Angebot noch die frühere pauschale Pflicht oder alte Übergangsfristen, ist eine Aktualisierung erforderlich. Ein historischer Glossarbegriff ersetzt keine aktuelle Prüfung des Vorhabens.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 71 GModG – weggefallen. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesregierung — Gebäudemodernisierungsgesetz – in Kraft getreten. bundesregierung.de · Abruf
Häufige Fragen zu 65-Prozent-EE-Pflicht (§ 71 GEG)
Muss eine neue Heizung aktuell immer mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme liefern?
Die frühere pauschale Vorgabe ist entfallen. Welche anderen Anforderungen gelten, muss anhand des konkreten Vorhabens und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
Sind frühere Förderzusagen automatisch geändert?
Das lässt sich aus dem Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe nicht ableiten. Für Förderung sind Zusage, Antragszeitpunkt und geltende Programmbedingungen maßgeblich.
