Energie-Glossar · E

Energieverbrauchsausweis

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Der Energieverbrauchsausweis ist die Variante des Energieausweises, die auf geeigneten Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten beruht. Ob er bei einem Bestandsgebäude verwendet werden darf, hängt unter anderem von Wohnungszahl, Baualter und energetischem Standard ab. Für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.

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Energieausweis: Bedarf und Verbrauch

Bedarfsausweis

Grundlageberechnete Gebäudedaten
Vorgeschrieben beiNeubau

Verbrauchsausweis

Datengrundlagemindestens 36 Monate
Wahl im Bestandabhängig von Gebäude und energetischem Standard
Neubauten benötigen einen Bedarfsausweis; Verbrauchsausweise beruhen auf mindestens 36 Monaten Daten und sind im Bestand nicht immer zulässig.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Energieverbrauchsausweis

  • Mindestens 36 zusammenhängende Monate geeigneter Verbrauchsdaten.
  • Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
  • Heizverbrauch wird witterungsbereinigt, längerer Leerstand angemessen korrigiert.
  • Zulässigkeit im Bestand hängt von Gebäude und energetischem Standard ab.

Welche Daten sind erforderlich?

Geeignete Heizkosten- oder Lieferabrechnungen und sachgerechte Verbrauchsmessungen müssen einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten abdecken. Er muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf. Drei beliebige Jahresrechnungen reichen daher nicht immer aus.

Wie wird der Kennwert gebildet?

Der Heizverbrauch wird witterungsbereinigt; längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt. Bei Wohngebäuden werden Heizung und Warmwasser auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Diese ist nicht mit der Wohnfläche gleichzusetzen. Bei Nichtwohngebäuden kommen weitere Nutzungen und die Nettogrundfläche hinzu. Fehlende Warmwasserdaten können die gesetzlich vorgesehenen Pauschalen erforderlich machen.

Wann darf diese Variante verwendet werden?

Bei Neubau ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Im Bestand gilt dies bei den einschlägigen Transaktionen grundsätzlich auch für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht wird. Vor der Bestellung muss deshalb die Zulässigkeit des Verbrauchsausweises geklärt werden.

Was sagt er über Kosten und Sanierung?

Der Ausweis enthält einen Energiekennwert, keine individuelle Kostenprognose. Nutzerverhalten, Energietarife und künftige Belegung können stark abweichen. Ein günstiger Verbrauchswert beweist keine gute Dämmung. Für konkrete Sanierungen sind Gebäudeaufnahme und technische Planung zweckmäßig; der Verbrauchsausweis allein lokalisiert keine Schwachstellen. Seine Gültigkeit beträgt grundsätzlich zehn Jahre, kann aber bei gesetzlicher Neuausstellungspflicht früher enden.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 80 GModG. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 82 GModG. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 79 GModG. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Energieverbrauchsausweis

Reichen drei Rechnungen?

Nur wenn sie den erforderlichen zusammenhängenden Zeitraum abdecken und die Aktualitätsvorgaben erfüllen.

Kann ich nur die Wohnfläche angeben?

Der Aussteller benötigt die passende Energiebezugsfläche oder Daten zur zulässigen Ermittlung. Bei Wohngebäuden ist die Gebäudenutzfläche maßgeblich.

Wird Leerstand einfach als niedriger Verbrauch gewertet?

Längere Leerstände sind angemessen rechnerisch zu berücksichtigen.

Zeigt der Ausweis meine künftigen Heizkosten?

Nein. Der standardisierte Verbrauchskennwert enthält weder Ihren künftigen Tarif noch Ihr individuelles Nutzungsverhalten.

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