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TR-03109

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

TR-03109 ist eine mehrteilige Technische Richtlinie des BSI, die funktionale, sicherheitstechnische und interoperable Anforderungen an Smart-Meter-Gateways und die Gateway-Administration festlegt. Sie konkretisiert technisch die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes für den Einbau intelligenter Messsysteme.

Belegt durch:bsi.bund.de 1bsi.bund.de 2gesetze-im-internet.de 3de.linkedin.com 4

Richtlinie und Prüfung auseinanderhalten

Gateway-FunktionalitätTeil 1
Sicherheitsmodul-FunktionalitätTeil 2
Kryptografie und PKITeile 3 / 4
Gateway-AdministrationTeil 6
Technische Richtlinien, Common-Criteria-Schutzprofile und die ISMS-Zertifizierung der Administration erfüllen verschiedene Aufgaben.[2]

Die wichtigsten Informationen zu TR-03109

  • BSI-Richtlinie, kein Gesetz – konkretisiert technisch die Anforderungen des MsbG an Smart-Meter-Gateways und intelligente Messsysteme
  • Mehrteilig: TR-03109-1 (Funktionalität SMGW), -2 (Funktionalität und Interoperabilität des Sicherheitsmoduls), -3 (Kryptografie), -4 (Smart-Metering-PKI), -6 (Gateway-Administration)
  • TR-03109-6 wurde in Version 2.0 überarbeitet, Freigabe durch das zuständige Bundesministerium im Dezember 2025, mit Übergangsfrist bis zur nächsten Re-Zertifizierung der GWA-Systeme
  • Zertifizierung nach TR-03109 ist faktische Marktzugangsvoraussetzung für Gateways und Gateway-Administratoren
  • Betrifft Hausverwaltungen und Unternehmen indirekt: relevant ist, ob der beauftragte Messstellenbetreiber zertifizierte Komponenten einsetzt

Was regelt die BSI TR-03109 konkret?

Die Technische Richtlinie BSI TR-03109 legt fest, welche funktionalen, sicherheitstechnischen und interoperablen Anforderungen ein Smart-Meter-Gateway und die umgebende Infrastruktur intelligenter Messsysteme erfüllen müssen, bevor sie im deutschen Messwesen eingesetzt werden dürfen. Sie wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegeben und konkretisiert damit technisch die Vorgaben, die das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für den Einbau intelligenter Messsysteme macht.

Anders als ein Gesetz ist die TR-03109 keine unmittelbar bindende Rechtsnorm, sondern eine technische Spezifikation – das MsbG verweist auf technische und sicherheitstechnische Anforderungen sowie zugehörige Nachweise für Produkte und Administration, weil Messstellenbetreiber nur zertifizierte Komponenten verbauen dürfen.

Für Hersteller bedeutet das in der Praxis: Ein Smart-Meter-Gateway kommt erst dann für den regulären Einbau infrage, wenn sowohl das Gateway selbst als auch das darin verbaute Sicherheitsmodul die jeweiligen BSI-Schutzprofile durchlaufen haben und die Zertifizierung nicht abgelaufen ist.

Wie ist die TR-03109 aufgebaut?

Die Richtlinie ist in mehrere eigenständige Teile gegliedert, die jeweils unterschiedliche Bausteine des Smart-Meter-Gateways adressieren.

  • TR-03109-1 beschreibt die funktionalen Anforderungen des Smart-Meter-Gateways, unter anderem die Schnittstellen zu Zählern, Endkunden und externen Marktteilnehmern
  • TR-03109-2 beschreibt Funktionalität und Interoperabilität des Sicherheitsmoduls; die Common-Criteria-Schutzprofile sind davon getrennte Dokumente.
  • TR-03109-3 spezifiziert die kryptografischen Vorgaben, also zulässige Algorithmen, Schlüssellängen und Schlüsselmanagement
  • TR-03109-4 beschreibt die Smart-Metering-PKI mit ihrer Zertifikatshierarchie
  • TR-03109-6 regelt Anforderungen an die Gateway-Administration (GWA), also den technischen Betrieb der Gateways durch einen dafür zertifizierten Dienstleister

Der Teil TR-03109-6 wurde zuletzt in Version 2.0 überarbeitet; das zuständige Bundesministerium gab die Veröffentlichung im Dezember 2025 frei. Für bestehende Gateway-Administrator-Systeme gilt eine Übergangsfrist, nach der die Anforderungen spätestens ab 2027 mit der nächsten Neu- oder Re-Zertifizierung nach der neuen Fassung umzusetzen sind.

Was bedeutet die TR-03109 für Hausverwaltungen und Unternehmen beim Smart-Meter-Rollout?

Unmittelbar müssen sich weder Hausverwaltungen noch Unternehmen selbst um die TR-03109 kümmern – diese Pflicht liegt beim Messstellenbetreiber, der die Gateways einbaut und betreibt. Mittelbar wirkt sich die Richtlinie aber darauf aus, welche Anbieter und Komponenten am Markt überhaupt zulässig sind: Nur BSI-zertifizierte Gateways und Gateway-Administratoren dürfen intelligente Messsysteme betreiben.

Für Hausverwaltungen mit vielen Zählpunkten in einer Liegenschaft lohnt sich deshalb der Blick darauf, ob der beauftragte Messstellenbetreiber mit zertifizierten Komponenten arbeitet und wie er mit Übergangsfristen bei Richtlinienänderungen wie der TR-03109-6 Version 2.0 umgeht, da Zertifizierungslücken im ungünstigen Fall zu Verzögerungen beim Rollout intelligenter Messsysteme führen können.

Wie läuft eine BSI-Zertifizierung nach TR-03109 grundsätzlich ab?

Produkt- und Organisationszertifizierung sind zu unterscheiden. Bei Gateways und Sicherheitsmodulen betreffen Common-Criteria-Prüfungen die Sicherheitsanforderungen der einschlägigen Schutzprofile; technische Konformitätsnachweise beziehen sich auf die jeweiligen Richtlinien. Bei Gateway-Administratoren geht es dagegen insbesondere um das Informationssicherheitsmanagement und dessen Nachweis nach § 25 MsbG beziehungsweise TR-03109-6. Ein Administrator durchläuft nicht einfach dieselbe Produktprüfung wie ein Gateway. Zertifikatsstatus, Geltungsbereich und Übergangsregeln sind jeweils getrennt zu prüfen.

Was bedeutet ein Zertifizierungswechsel praktisch für laufende Rollout-Projekte?

Für Messstellenbetreiber mit größeren Rollout-Vorhaben, etwa dem Einbau intelligenter Messsysteme bei größeren Verbrauchern, bedeutet eine Überarbeitung der TR-03109 wie im Fall von Version 2.0, dass laufende Beschaffungs- und Einbauplanungen an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen, sobald die jeweilige Übergangsfrist ausläuft. Für Hausverwaltungen und Unternehmen mit vielen betroffenen Zählpunkten empfiehlt sich deshalb, sich vom beauftragten Messstellenbetreiber frühzeitig bestätigen zu lassen, mit welcher Zertifikatsversion die eingesetzten Komponenten arbeiten und ob ein anstehender Versionswechsel den eigenen Rollout-Zeitplan beeinflusst.

Quellen & Verweise

  1. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik — Technische Richtlinie BSI TR-03109. bsi.bund.de · Abruf
  2. BSI — TR-03109-2: Sicherheitsmodul. bsi.bund.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz — MsbG § 25. gesetze-im-internet.de · Abruf
  4. BSI — BSI: Aktualisierung TR-03109-6. de.linkedin.com · Abruf

Häufige Fragen zu TR-03109

Ist die TR-03109 ein Gesetz?

Nein, es handelt sich um eine technische Richtlinie des BSI. Rechtlich bindend wird sie dadurch, dass das MsbG und die zugehörige Zertifizierungspraxis den Einsatz zertifizierter, TR-03109-konformer Komponenten faktisch voraussetzen.

Wer muss die Anforderungen der TR-03109 umsetzen?

In erster Linie Hersteller von Smart-Meter-Gateways und Sicherheitsmodulen sowie Gateway-Administratoren, die sich nach der Richtlinie zertifizieren lassen müssen, bevor ihre Produkte oder Dienstleistungen im Markt eingesetzt werden dürfen.

Was ändert sich mit TR-03109-6 Version 2.0?

Die überarbeitete Fassung regelt unter anderem Anforderungen an Homeoffice-Arbeitsplätze für GWA-Personal und die Einbindung von Dienstleistern klarer; bestehende Systeme müssen die neuen Vorgaben spätestens ab 2027 mit der nächsten Neu- oder Re-Zertifizierung erfüllen.

Betrifft die TR-03109 auch klassische, nicht kommunikationsfähige Zähler?

Nein, die Richtlinie betrifft ausschließlich Smart-Meter-Gateways und intelligente Messsysteme; herkömmliche Zähler ohne Kommunikationsanbindung fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.

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