Energie-Glossar · D

Deckungsbeitrag (Energie)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Der Deckungsbeitrag eines Energieprodukts oder Vertrags ist der zugeordnete Erlös abzüglich der für die gewählte Bezugsgröße variablen Kosten. Er trägt zur Deckung weiterer Kosten bei und ist noch kein Gewinn. Welche Beschaffungs-, Netz- oder Messkosten variabel sind, hängt vom konkreten Vertrag und der Betrachtung ab.

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Vom Erlös zum Beitrag

Relevante ErlöseAusgangspunkt
Zugeordnete variable KostenAbzug
Beitrag zu Fixkosten und ErgebnisVerbleibend
Schematische Einordnung; die im Text erläuterten Bedingungen und Abgrenzungen bleiben maßgeblich.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Deckungsbeitrag (Energie)

  • Bezugsgröße und Betrachtungszeitraum zuerst festlegen.
  • Feste Grund- oder Messentgelte nicht automatisch als mengenvariable Kosten behandeln.
  • Hier gilt: DB I nach variablen Kosten; DB II nach zusätzlich zugeordneten Produkt- oder Kundenfixkosten.
  • Eine neue Börsennotierung verändert nicht automatisch den realisierten Beitrag bereits preislich abgesicherter Mengen.

Was unterscheidet den Deckungsbeitrag vom Gewinn?

Vom Erlös werden zunächst die zugeordneten variablen Kosten abgezogen. Der verbleibende Beitrag muss weitere Kosten decken. Die Bezeichnung einer Marge ist ohne die dazugehörige Rechenkonvention nicht eindeutig; vergleichen Sie daher nicht allein Überschriften oder Prozentwerte.[1]

Wie werden Fixkosten in diesem Artikel behandelt?

Eigenes Rechenbeispiel mit ausdrücklich gewählter Konvention: 1.000 Euro Erlös minus 700 Euro variable Kosten ergeben 300 Euro DB I. Nach weiteren 100 Euro zugeordneten Kundenfixkosten verbleiben 200 Euro DB II. Allgemeine Unternehmensfixkosten sind damit noch nicht abgezogen. Das Beispiel enthält keine ENVA-Kunden- oder Marktwerte.

Wie sind Beschaffungsrisiken abzugrenzen?

Eine vollständig preisfixierte Menge und eine noch offene Menge haben unterschiedliche Preisrisiken. Beispielhaft ändert eine neue Marktquote den vereinbarten Einkaufspreis einer fest kontrahierten Menge nicht allein durch ihre Veröffentlichung. Mehr- oder Mindermengen, zeitliche Struktur, Sicherungskosten und vertragliche Weitergaberegeln müssen separat betrachtet werden. Das ist eine Kalkulationsabgrenzung, keine Bewertung eines konkreten Lieferanten.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Existenzgründungsportal des Bundes: Kostenartenrechnung und Deckungsbeitrag. existenzgruendungsportal.de · Abruf

Häufige Fragen zu Deckungsbeitrag (Energie)

Sind Netzentgelte und Messkosten immer variable Kosten?

Nein. Prüfen Sie, welche Bestandteile sich mit der gewählten Bezugsgröße verändern und welche unabhängig davon anfallen.

Beweisen bessere Verbrauchsdaten einen sicheren Preisnachlass?

Nein. Sie können eine genauere Kalkulation ermöglichen. Ob sich dadurch Konditionen ändern, hängt vom Angebot und der vertraglichen Risikoverteilung ab.

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