Zählpunkte sind nicht sauber zugeordnet
Fehlende Kennungen und Vertragsdaten bremsen Betreibervergleich und Wechselvorbereitung.
Energiekosten mit System senken
Beschaffung, Abgaben, Effizienz — anbieterübergreifend geprüft und mit transparentem Vergütungsweg.
ErstgesprächAlle LeistungenDas Objekt-Energie-System
Modulare Bausteine von Beschaffung bis Wärme — Stufe für Stufe.
Portfolio-CheckAlle BausteineEnergiemanagement · Für Unternehmen
Sie wissen, welche Zähler und Datenzugänge Sie brauchen und wer die Umstellung übernimmt.
ENVA erstellt Ihr Messstellenkonzept, vergleicht Betreiberangebote und koordiniert den vereinbarten Wechsel sowie die Einbindung verfügbarer Messdaten.
Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung
Das Problem
Unterschiedliche Betreiber, Verträge und Datenformate erschweren die standortübergreifende Auswertung.
Fehlende Kennungen und Vertragsdaten bremsen Betreibervergleich und Wechselvorbereitung.
Ablesewerte allein reichen für zeitaufgelöste Verbrauchsanalysen häufig nicht aus.
Ein neuer Zähler liefert erst dann nutzbare Auswertungen, wenn Schnittstellen und Zugänge geklärt sind.
Die Lösung
Wechselberechtigung, Vertragsbindung und technische Voraussetzungen werden vorab geprüft. Einbau und Termine liegen beim beauftragten Messstellenbetreiber.
Wir erfassen Zählpunkte, Anlagen und die benötigten Messwerte für Ihre Auswertungen.
Wir stellen Angebote nach Kosten, Leistungsumfang und verfügbaren Datenschnittstellen gegenüber.
Wir stimmen Fristen, Unterlagen, Zugang und die vereinbarte Dateneinbindung ab.
Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Messstellenkonzept anfragenAnschaulich erklärt
Jede Filiale erhält andere Datenformate; eine gemeinsame Auswertung ist aufwendig.
Ein abgestimmtes Anforderungsbild macht passende Betreiberleistungen und noch offene Schnittstellen sichtbar.
Einfach starten
Nennen Sie Standorte und Auswertungsziel. Wir stimmen anschließend die Unterlagen und den möglichen Wechselumfang ab.
Messstellenkonzept anfragenKostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.
ENVA erfasst Zählpunkte, Erzeugungsanlagen und Verbrauchsschwellen aller betroffenen Liegenschaften und ordnet sie den gesetzlichen Einbaufallgruppen nach § 29 MsbG zu.
Daraus leitet ENVA ab, welche Zählpunkte eine moderne Messeinrichtung, ein intelligentes Messsystem oder ein Sub-Metering-Konzept benötigen.
ENVA vergleicht wettbewerbliche Messstellenbetreiber nach Leistungsumfang, Schnittstellen und Konditionen und schlägt eine Auswahl vor.
ENVA bereitet die Kündigung beim bisherigen Messstellenbetreiber vor und koordiniert Fristen und Vertragsunterlagen mit dem gewählten wMSB nach §§ 5, 6 MsbG.
Der beauftragte Messstellenbetreiber führt den Zählertausch mit einem nach BSI TR-03109 zertifizierten Smart-Meter-Gateway durch; ENVA koordiniert Termine und Zugänge mit Netzbetreiber und Objektverwaltung.
Die vom Messstellenbetreiber bereitgestellten Viertelstundenwerte bindet ENVA in die zentrale Energiedatenplattform beziehungsweise das Energiemanagementsystem ein.
Das müssen Sie dafür mitbringen:
| Kriterium | Grundzuständiger MSB (gMSB) | Wettbewerblicher MSB (wMSB) | Kein Wechsel |
|---|---|---|---|
| Zuständigkeit | kraft Gesetz, automatisch (§ 3 MsbG) | frei wählbar, aktive Beauftragung nötig | bleibt beim bisherigen gMSB |
| Aktive Handlung nötig | Nein | Ja – Kündigung und Vertrag mit neuem Betreiber | Nein |
| Entgelte | gesetzliche Preisobergrenzen (§§ 30, 32 MsbG) | frei verhandelbar | unverändert, gesetzlich gedeckelt |
| Zusatzleistungen | in der Regel nur gesetzlicher Standard | Sub-Metering, Dashboards je nach Anbieter möglich | keine Änderung |
| Mindestbindung an aktuellen Betreiber | entfällt | vertraglich vereinbarte Laufzeit | entfällt |
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Nein. ENVA ist nicht als wettbewerblicher Messstellenbetreiber registriert und betreibt keine Messstellen. „Messstellenbetreiber“ ist eine eigene, im Marktstammdatenregister registrierungspflichtige Marktfunktion. ENVA erstellt das Messstellenkonzept, vergleicht registrierte Messstellenbetreiber, organisiert den Wechsel und integriert die gelieferten Messdaten in Ihre Energiemanagement-Plattform.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist meist der örtliche Netzbetreiber und kraft Gesetz automatisch zuständig, solange kein anderer Betreiber gewählt wurde (§ 3 MsbG). Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) wird aktiv beauftragt und unterliegt keinen gesetzlichen Preisobergrenzen, muss aber dieselben technischen Anforderungen erfüllen.
Nach § 29 MsbG in der seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW, Mai 2023) geltenden Fassung ab einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, bei Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG sowie bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung. Alle übrigen Zählpunkte erhalten bis spätestens 31. Dezember 2032 mindestens eine moderne Messeinrichtung.
Bei Einzelzählpunkten gilt nach § 5 MsbG in der Regel eine Wartefrist von zwei Jahren nach Einbau, bevor gewechselt werden kann, außer beide Betreiber stimmen einer früheren Beendigung zu. Bei gebäudeweiter Bündelung nach § 6 MsbG beträgt die Kündigungsfrist mindestens drei Monate, und Verträge enden erst nach mindestens der halben vereinbarten Laufzeit bzw. frühestens nach fünf Jahren.
Beim grundzuständigen Betreiber gelten seit 1. Januar 2025 gesetzliche Preisobergrenzen: 25 Euro pro Jahr für eine moderne Messeinrichtung (§ 32 MsbG) und gestaffelt zwischen 40 Euro (6.000 bis 10.000 kWh) und 140 Euro pro Jahr (50.000 bis 100.000 kWh) für ein intelligentes Messsystem (§ 30 MsbG). Beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber sind die Preise frei verhandelbar.
Ja. Messstellenbetrieb und Stromlieferung sind getrennte Marktrollen und getrennte Verträge. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ändert nichts am bestehenden Liefervertrag.
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