Energie-Glossar · S
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Die Stromnetzentgeltverordnung enthält Regeln zur Ermittlung und Verteilung von Stromnetzkosten sowie zu besonderen Netznutzungsformen. Für eine aktuelle Entgeltprüfung sind daneben das EnWG, regulatorische Festlegungen und geltende Übergänge zu berücksichtigen.
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Individuelle Netzentgelte unterscheiden
Atypische Nutzung
Stromintensive Nutzung
Die wichtigsten Informationen zu Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Netzentgelte sind nur ein Bestandteil des gesamten Strompreises.
- Atypische und stromintensive Netznutzung haben unterschiedliche Voraussetzungen.
- Bei stromintensiver Nutzung müssen mehr als 10 GWh erreicht werden.
- Mindestentgeltanteile sind keine pauschal zugesagten Rabatte.
Welche Aufgabe hat die Verordnung?
Sie beschreibt unter anderem Kostenbestandteile, Kostenwälzung und die Bildung von Entgelten. Die Erlösregulierung und die Verteilung auf einzelne Nutzer greifen ineinander. Eine konkrete Rechnung muss zum betreffenden Netzgebiet, zur Spannungsebene und zum Abrechnungsjahr passen.
Was regelt § 19 Absatz 2?
Für atypische Netznutzung gelten eigene Anforderungen an die Abweichung des Höchstlastbeitrags. Für stromintensive Nutzung nennt die Vorschrift mindestens 7.000 Benutzungsstunden und einen Verbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr an einer Abnahmestelle. Die Untergrenzen des individuellen Entgelts betragen je nach 7.000, 7.500 oder 8.000 Stunden 20, 15 beziehungsweise 10 Prozent. Das sind Mindestanteile, keine automatische Zusage des jeweils niedrigsten Betrags.
Welche Nachweise sind wichtig?
Lastgang, Verbrauch, Leistungsspitzen und die zugehörige Abnahmestelle müssen belastbar dokumentiert werden. Zusätzlich sind Vereinbarung, Anzeige oder Genehmigung nach den jeweils geltenden Regeln zu beachten. Werden Voraussetzungen im tatsächlichen Betrieb verfehlt, kann eine andere Abrechnung erforderlich sein.
Sind vermiedene Netzentgelte für jede PV-Anlage vorgesehen?
Nein. § 18 enthält Einschränkungen und Ausschlüsse, insbesondere für volatile Erzeugung. Aus einer Einspeisung in eine untere Netzebene folgt deshalb kein allgemeiner Zahlungsanspruch für heutige Solaranlagen.
Was ist bei älteren Informationen zu beachten?
Die Stromnetzzugangsverordnung darf nicht mehr pauschal als aktuell geltende Ergänzung genannt werden; sie trat Ende 2025 außer Kraft. Außerdem werden regulatorische Methoden durch Festlegungen weiterentwickelt. Prüfen Sie daher das konkrete Abrechnungsjahr und die einschlägige Festlegung, statt eine alte Prozentangabe unverändert zu übernehmen.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — StromNEV § 1. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — StromNEV § 19. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — StromNEV § 18. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Reichen genau 10 GWh für die genannte stromintensive Regel?
Nein. § 19 Absatz 2 verlangt mehr als zehn Gigawattstunden sowie die weiteren Voraussetzungen.
Bedeutet 20 Prozent Mindestentgelt immer 80 Prozent Ersparnis?
Nein. Die tatsächliche Bemessung und sämtliche Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.
