Redispatch 2.0
Redispatch 2.0 ist das seit Oktober 2021 in Deutschland geltende erweiterte System zur netzorientierten Steuerung von Erzeugungsanlagen. Es weitet die Redispatch-Pflicht auf alle steuerbaren Einspeiser ab 100 kW aus – auch auf Erneuerbare-Energien-Anlagen. Betreiber erhalten für abgeregelte Mengen eine gesetzlich definierte Ausfallarbeitsentschädigung.
Grundprinzipien
Netzbetreiber fordern über standardisierte Kommunikationsprozesse Einspeisereduzierungen oder -erhöhungen an. Anlagenbetreiber sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Koordination erfolgt über Einsatzverantwortliche (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR). Ausgefallene Erzeugung wird auf Basis vermiedener Brennstoffkosten oder fester Sätze entschädigt.
Anwendung in der Praxis
Ein PV-Anlagenbetreiber mit 200 kW muss seine Anlage für Redispatch 2.0 registrieren und einen Einsatzverantwortlichen benennen. Direktvermarkter übernehmen diese Rolle typischerweise. Bei Abregelung erhält der Betreiber 90 % der entgangenen Marktprämie als Entschädigung.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Redispatch 2.0 ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Netznutzung und Integration dezentraler Erneuerbarer. Es ersetzt das frühere Einspeisemanagement nach § 14 EEG und schafft klarere Kostentransparenz für Engpassmanagement.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Anlagenbetrieb, EEG-Meldepflichten und Direktvermarktung
