Einspeisemanagement
Netzbetreibermaßnahme zur temporären Reduzierung der Einspeiseleistung von EE-Anlagen bei drohender Netzüberlastung. Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, technische Steuerbarkeit ihrer Anlage zu gewährleisten (§ 9 EEG). Sie erhalten Entschädigung für nachgewiesene Ausfallarbeit.
Grundprinzipien
Bei lokalen Netzengpässen kann der Netzbetreiber EE-Anlagen per Fernsteuerung drosseln oder abschalten. Die Anlage muss eine Funkrundsteuerempfänger-Schnittstelle oder Direktsteuerung haben. Die Abregelungsreihenfolge folgt klaren gesetzlichen Regeln (Merit Order des Einspeisemanagements).
Anwendung in der Praxis
Häufig in windstarken Küstenregionen (Schleswig-Holstein, Niedersachsen), wo das Netz die Einspeisung nicht aufnehmen kann. PV-Anlagen werden bei hoher Mittagseinspeisung in manchen Regionen gedrosselt. Ausfallarbeit wird nach vorher-nachher-Verfahren berechnet und entschädigt.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Einspeisemanagement-Ereignisse zeigen strukturelle Netzengpässe und verursachen volkswirtschaftliche Kosten durch wegfallenden Grünstrom. Die Lösung liegt in Netzausbau, Speichern und flexibler Last.
Einordnung im Prozess
Wir dokumentieren und prüfen alle Abregelungsereignisse und stellen die korrekte Entschädigungsabrechnung durch den Netzbetreiber sicher.
