EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Das zentrale Fördergesetz für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solar, Wind, Wasser, Biomasse, Geothermie) in Deutschland, in Kraft seit 2000. Es regelt Einspeisevergütungen, Direktvermarktungsmodell, Ausschreibungen und die Finanzierung über die EEG-Umlage (bis 2023). Das EEG wurde mehrfach grundlegend novelliert.
Grundprinzipien
Das EEG garantiert EE-Anlagenbetreibern die Abnahme ihres Stroms und eine Vergütung über 20 Jahre. Finanziert wurde es bis 2022 durch die EEG-Umlage der Stromkunden; seit 2023 über Bundeshaushaltsmittel. Kernmechanismus: feste Einspeisevergütung oder gleitende Marktprämie.
Anwendung in der Praxis
EEG 2023 (EEG 5.0): Ausbauziele 215 GW PV und 115 GW Wind onshore bis 2030. Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken, Agri-PV, Mieterstrom. Ausschreibungspflicht ab 1 MW (PV), ab 750 kW (Wind). <a href="https://enva.online/glossar/redispatch-2-0/" title="Redispatch 2.0″>Redispatch 2.0 für EE-Anlagen ab 100 kW.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Das EEG hat den deutschen EE-Ausbau von unter 5 % (2000) auf über 60 % Anteil (2024) getrieben. Es ist das erfolgreichste Energieförderinstrument der deutschen Geschichte und Vorbild für Länder weltweit.
Einordnung im Prozess
Wir prüfen EEG-Anwendbarkeit, Förderhöhe und Meldepflichten für jede neue oder bestehende EE-Anlage.
