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A

Abregelung

Gezielte Reduktion der Einspeiseleistung einer Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber oder auf Anweisung des ÜNB – entweder als Einspeisemanagement bei Netzüberlastung oder als Redispatch-Maßnahme. Abregelungen führen zu Ertragsverlusten, für die EE-Anlagenbetreiber eine gesetzlich geregelte Entschädigung erhalten.

Grundprinzipien

Zwei Gründe für Abregelung: 1) Lokaler Netzengpass (Einspeisemanagement nach § 14 EEG): VNB regelt ab. 2) Systemweiter Engpass (Redispatch nach § 13 EnWG): ÜNB koordiniert. In beiden Fällen besteht Entschädigungspflicht für nachgewiesene Ausfallarbeit.

Anwendung in der Praxis

PV-Anlage wird bei 70-%-Abregelungspflicht (bis 2012) automatisch auf 70 % der Nennleistung gedrosselt. Seit 2012 können Anlagenbetreiber die 70-%-Kappung gegen Einspeisemanagement tauschen. Wind-Offshore: häufige Abregelungen wegen mangelnder Netzkapazität in Norddeutschland.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Abregelungen sind ein direkter Kostentreiber der Energiewende. Ca. 5–8 TWh EE-Strom werden jährlich abgeregelt – das entspricht dem Jahresverbrauch von 1,5–2 Mio. Haushalten.

Einordnung im Prozess

Wir werten Abregelungsereignisse aus Netzbetreiber-Reports aus und vergleichen mit Berechnungen zur Ausfallarbeit.

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