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M

Marktprämie

Fördermechanismus des EEG, bei dem EE-Anlagenbetreiber ihren Strom am Markt verkaufen und die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem monatlichen Marktwert (Durchschnittsstrompreis) als staatliche Prämie erhalten. Bei hohen Marktpreisen sinkt die Prämie bis auf null. Sie ersetzt die frühere Festvergütung und integriert EE-Strom in den Markt.

Grundprinzipien

Marktprämie = anzulegender Wert − monatlicher Marktwert. Liegt der Marktwert über dem anzulegenden Wert, ist die Prämie null (kein Negativbetrag). Die anzulegenden Werte werden bei Neuanlagen durch Ausschreibungen (Gebote der Anlagenbetreiber) bestimmt.

Anwendung in der Praxis

Für PV-Anlagen > 100 kW ist die Teilnahme am Direktvermarktungsmodell mit Marktprämie Pflicht. Die monatlichen Marktwerte werden von ÜNBs berechnet und veröffentlicht. Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung für die betreffenden Stunden.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die Marktprämie integriert EE-Strom in Marktmechanismen und reduziert staatliche Kosten bei hohen Marktpreisen. Sie schafft Anreize für bedarfsgerechte Erzeugung und Speicherintegration.

Einordnung im Prozess

Wir überwachen monatliche Marktprämien-Abrechnungen und prüfen auf Korrektheit der angesetzten Marktwerte.

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