Standorte fehlen in der Übersicht
Verbrauchsdaten verschiedener Energieträger und Standorte sind nicht vollständig zusammengeführt.
Energiekosten mit System senken
Beschaffung, Abgaben, Effizienz — anbieterübergreifend geprüft und mit transparentem Vergütungsweg.
ErstgesprächAlle LeistungenDas Objekt-Energie-System
Modulare Bausteine von Beschaffung bis Wärme — Stufe für Stufe.
Portfolio-CheckAlle BausteineEnergieberatung · Für Unternehmen
Sie erhalten einen Auditbericht mit bewerteten Einsparmaßnahmen und einer klaren Datenbasis.
ENVA erfasst Energiedaten und Anlagen, führt die vereinbarte Audituntersuchung durch und erstellt einen Bericht mit nachvollziehbar bewerteten Maßnahmen.
Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung
Das Problem
Unvollständige Daten und unklare Zuständigkeiten kosten Zeit, gerade wenn eine Nachweisfrist näher rückt.
Verbrauchsdaten verschiedener Energieträger und Standorte sind nicht vollständig zusammengeführt.
Ohne Investitions- und Wirtschaftlichkeitsbewertung fehlt die Grundlage für eine Priorisierung.
Audit, vereinfachter Nachweis und Managementsystem müssen zur tatsächlichen Unternehmenssituation passen.
Die Lösung
Anwendungsbereich und erforderliche fachliche Qualifikation werden vorab geklärt. Nachweis- und Fristverantwortung bleiben beim Unternehmen.
Wir stimmen Standorte, Energieträger, Datenumfang und Ansprechpartner ab.
Wir betrachten Gebäude, Anlagen und Prozesse vor Ort und werten die Verbrauchsdaten aus.
Wir bewerten Maßnahmen wirtschaftlich und dokumentieren sie im Auditbericht samt erforderlichen Folgeschritten.
Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Energieaudit anfragenAnschaulich erklärt
Seit dem letzten Audit haben sich Anlagen und Verbrauch verändert; der Maßnahmenstand ist unübersichtlich.
Die aktuelle Bestandsaufnahme verbindet Verbrauch, technische Beobachtungen und wirtschaftliche Bewertung.
Einfach starten
Nennen Sie Standorte, Anlass und bekannten Termin. Wir stimmen die Vorbereitung und den notwendigen Datenumfang mit Ihnen ab.
Energieaudit anfragenKostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.
Erfassung aller Energieträger, Standorte und Verbrauchsdaten – mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs müssen abgedeckt sein.
Untersuchung von Gebäuden, Anlagen, Prozessen und Fuhrpark entsprechend den branchenspezifischen Teilen der DIN EN 16247.
Auswertung von Verbrauchs- und Lastgangdaten zur Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Einsparmaßnahmen.
Bewertung jeder Maßnahme mit Investitionsbedarf, Einsparung und Amortisationszeit nach DIN EN 17463.
Dokumentation nach den Mindestanforderungen des § 8a EDL-G als Nachweis gegenüber dem BAFA.
Bei einem Verbrauch über 2,5 GWh/Jahr werden die wirtschaftlichen Maßnahmen zusätzlich in einem Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG dokumentiert.
Das müssen Sie dafür mitbringen:
| Kriterium | Energieaudit DIN EN 16247 | EnMS ISO 50001 | EMAS |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | EDL-G – Pflicht für Nicht-KMU | Freiwillig, ab 7,5 GWh Pflicht (§ 8 EnEfG) | Freiwillig, erfüllt § 8 EnEfG ebenfalls |
| Nachweisform | Auditbericht | Zertifikat, 3 Jahre gültig | Validierte Umwelterklärung + Registrierung |
| Prüfende Stelle | BAFA-gelisteter Energieauditor | Akkreditierte Zertifizierungsstelle | Zugelassener Umweltgutachter |
| Turnus | Alle 4 Jahre | Überwachung jährlich, Rezertifizierung alle 3 Jahre | Erklärung jährlich, volle Prüfung alle 3–4 Jahre |
| Systemcharakter | Punktuelle Bestandsaufnahme | Dauerhaftes Managementsystem (PDCA) | Dauerhaftes Umweltmanagementsystem |
| Befreit von EDL-G-Audit? | Ist die Auditpflicht selbst | Ja, nach § 8 Abs. 3 EDL-G | Ja, nach § 8 Abs. 3 EDL-G |
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Verpflichtet sind Unternehmen, die keine Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sind (§ 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 EDL-G) – als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Die Pflicht besteht unabhängig vom Energieverbrauch, sofern kein zertifiziertes Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem betrieben wird.
Mindestens alle vier Jahre, gerechnet ab dem Abschluss des vorherigen Audits (§ 8 Abs. 1 EDL-G).
Ja. Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit dessen Einrichtung begonnen haben, sind von der separaten Energieaudit-Pflicht befreit (§ 8 Abs. 3 EDL-G).
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, müssen nach § 8 EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen, das an die Stelle des Audits tritt.
Eine direkte Umsetzungspflicht enthält das EDL-G nicht. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen jedoch nach § 9 EnEfG für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen einen Umsetzungsplan erstellen.
ENVA analysiert den Energieverbrauch vor Ort, erstellt den Auditbericht nach den Mindestanforderungen des § 8a EDL-G und bewertet identifizierte Maßnahmen wirtschaftlich. Die gesetzliche Verantwortung für die fristgerechte Durchführung bleibt beim auditpflichtigen Unternehmen.
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