Energieberatung · Für Unternehmen

Energieaudit nach DIN EN 16247

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen Auditbericht mit bewerteten Einsparmaßnahmen und einer klaren Datenbasis.

ENVA erfasst Energiedaten und Anlagen, führt die vereinbarte Audituntersuchung durch und erstellt einen Bericht mit nachvollziehbar bewerteten Maßnahmen.

Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung

Das Prinzip im Überblick
Energieaudit nach DIN EN 16247
Das Audit erfasst mindestens 90 % des GesamtverbrauchsEine Prüfklammer umfasst 90 Prozent eines segmentierten Verbrauchsbandes; darunter liegen die gefundenen Maßnahmen nach Amortisationszeit geordnet auf einer Achse, ein Kreispfeil steht für die Wiederholung alle vier Jahre.≥ 90 % erfasstGesamtverbrauchMaßnahmenAmortisation in Jahrenalle 4 Jahre
Das Audit erfasst mindestens 90 % des Gesamtverbrauchs
  • Strukturierte Datenbasis für das Audit
  • Bewertete Maßnahmen mit Investitionsbedarf
  • Auditbericht und dokumentierte offene Punkte

Das Problem

Ein Audit braucht mehr als zusammengestellte Rechnungen

Unvollständige Daten und unklare Zuständigkeiten kosten Zeit, gerade wenn eine Nachweisfrist näher rückt.

Standorte fehlen in der Übersicht

Verbrauchsdaten verschiedener Energieträger und Standorte sind nicht vollständig zusammengeführt.

Maßnahmen bleiben grobe Ideen

Ohne Investitions- und Wirtschaftlichkeitsbewertung fehlt die Grundlage für eine Priorisierung.

Der Nachweisweg ist unklar

Audit, vereinfachter Nachweis und Managementsystem müssen zur tatsächlichen Unternehmenssituation passen.

Die Lösung

Von der Datensichtung zum nachvollziehbaren Auditbericht

Anwendungsbereich und erforderliche fachliche Qualifikation werden vorab geklärt. Nachweis- und Fristverantwortung bleiben beim Unternehmen.

Audit vorbereiten

Wir stimmen Standorte, Energieträger, Datenumfang und Ansprechpartner ab.

Sie erhaltenErfassungsliste und abgestimmter Untersuchungsumfang

Betrieb untersuchen

Wir betrachten Gebäude, Anlagen und Prozesse vor Ort und werten die Verbrauchsdaten aus.

Sie erhaltenDokumentierte Verbraucher und Maßnahmenansätze

Ergebnisse bewerten

Wir bewerten Maßnahmen wirtschaftlich und dokumentieren sie im Auditbericht samt erforderlichen Folgeschritten.

Sie erhaltenBericht mit Maßnahmenbewertung und Rechenannahmen

Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.

Energieaudit anfragen

Anschaulich erklärt

Beispiel: Ein Unternehmen bereitet sein Folgeaudit vor

Die Ausgangslage

Seit dem letzten Audit haben sich Anlagen und Verbrauch verändert; der Maßnahmenstand ist unübersichtlich.

Mit ENVA

Die aktuelle Bestandsaufnahme verbindet Verbrauch, technische Beobachtungen und wirtschaftliche Bewertung.

enva.Schematisches Beispiel
Vom Thema zur Entscheidung

Das wird für Sie klar.

Abdeckung
Standorte und Energieträger nachvollziehbar erfasst
Maßnahmen
Investition und erwartete Wirkung getrennt benannt
Nachweis
Bericht, offene Daten und nächste Aufgaben dokumentiert
Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben. Der konkrete Umfang wird gemeinsam vereinbart.

Einfach starten

Auditbedarf und vorhandene Daten einordnen

Nennen Sie Standorte, Anlass und bekannten Termin. Wir stimmen die Vorbereitung und den notwendigen Datenumfang mit Ihnen ab.

Energieaudit anfragen

Kostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.

Für das Gespräch hilfreich

  • Energieverbräuche aller relevanten Standorte
  • Vorheriger Auditbericht, falls vorhanden
  • Anlagenübersicht und interner Ansprechpartner

Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.

Eignung

Passt Energieaudit nach DIN EN 16247 zu Ihnen?

Passt, wenn …
  • Nicht-KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG mit einem Ø Gesamtendenergieverbrauch bis 7,5 GWh/Jahr, die der Auditpflicht nach § 8 EDL-G unterliegen
  • Unternehmen ohne bestehendes zertifiziertes Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem
  • Unternehmen mit einem Verbrauch über 2,5 GWh/Jahr, die zusätzlich einen Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG benötigen
  • Unternehmen, die vor Investitionsentscheidungen eine strukturierte, wirtschaftlich bewertete Übersicht ihrer Einsparpotenziale brauchen
  • Unternehmen, für die ein Energieaudit Voraussetzung eines Förderprogramms ist
Eher nicht, wenn …
  • KMU ohne gesetzliche Verpflichtung – hier reicht meist eine freiwillige, schlankere Beratung
  • Unternehmen mit einem Ø Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 GWh/Jahr – hier gilt die EnMS-/UMS-Pflicht nach § 8 EnEfG anstelle des Audits
  • Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh/Jahr – hier reicht die vereinfachte Nachweispflicht nach § 8c EDL-G

Unsicher? Kurz prüfen lassen

Mechanik

So funktioniert Energieaudit nach DIN EN 16247

  1. Auftakt & Datenerfassung

    Erfassung aller Energieträger, Standorte und Verbrauchsdaten – mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs müssen abgedeckt sein.

  2. Vor-Ort-Begehung

    Untersuchung von Gebäuden, Anlagen, Prozessen und Fuhrpark entsprechend den branchenspezifischen Teilen der DIN EN 16247.

  3. Analyse der Lastgänge

    Auswertung von Verbrauchs- und Lastgangdaten zur Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Einsparmaßnahmen.

  4. Wirtschaftlichkeitsbewertung

    Bewertung jeder Maßnahme mit Investitionsbedarf, Einsparung und Amortisationszeit nach DIN EN 17463.

  5. Auditbericht

    Dokumentation nach den Mindestanforderungen des § 8a EDL-G als Nachweis gegenüber dem BAFA.

  6. Umsetzungsplan ab 2,5 GWh

    Bei einem Verbrauch über 2,5 GWh/Jahr werden die wirtschaftlichen Maßnahmen zusätzlich in einem Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG dokumentiert.

Termin für ein ErstgesprächENVA-Beratungsteam · Mo–Fr 9–17 Uhr · 30 Min.Termin anfragen
Voraussetzungen

Das müssen Sie dafür mitbringen:

  • Vollständige Verbrauchsdaten aller Energieträger und Standorte der letzten Abrechnungsperiode
  • Benannter interner Ansprechpartner für den Energieauditor
  • Zugang zu Gebäuden, Anlagen und Fuhrpark für die Vor-Ort-Begehung
  • Bei Unternehmensverbünden: konsolidierte Erfassung aller deutschen Tochtergesellschaften und Standorte
  • Beauftragung eines bei der BAFA gelisteten, unabhängigen Energieauditors
Abwägung

Stärken und Grenzen

Dafür spricht
  • Gesetzliche Anforderungen dokumentiert prüfen — Das Audit wird auf die Anforderungen des EDL-G ausgerichtet. Ob der Nachweis vollständig ist, hängt insbesondere von Anwendungsbereich, Daten, fachkundiger Durchführung und Dokumentation ab.
  • Belastbare Entscheidungsgrundlage — Jede Maßnahme wird einzeln wirtschaftlich bewertet statt pauschal geschätzt.
  • Geringerer Aufwand als ein Managementsystem — Punktuelle Untersuchung ohne dauerhafte Systematik oder Zertifizierung.
  • Oft Fördervoraussetzung — Viele Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen setzen ein Energieaudit oder ein EnMS voraus.
  • Guter Startpunkt für ISO 50001 — Datenerhebung und Anlagenaufnahme lassen sich bei Bedarf zu einem Energiemanagementsystem ausbauen.
Grenzen
  • Wiederkehrender Aufwand — Alle vier Jahre müssen Daten erneut erhoben und eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden.
  • Keine automatische Umsetzung — Identifizierte Maßnahmen müssen gesondert budgetiert werden; nur ab 2,5 GWh/Jahr sind sie in einem Umsetzungsplan zu dokumentieren.
  • Momentaufnahme statt laufender Steuerung — Zwischen zwei Audits gibt es keine kontinuierliche Verbrauchsüberwachung wie bei einem Energiemanagementsystem.
  • Auditoren vor Fristende ausgebucht — Qualifizierte, bei der BAFA gelistete Energieauditoren sind kurz vor gesetzlichen Fristen oft ausgebucht.
Abgrenzung

Energieaudit, ISO 50001 oder EMAS – die Unterschiede

Energieaudit nach DIN EN 16247 und Alternativen – Kurzüberblick je Kriterium
KriteriumEnergieaudit DIN EN 16247EnMS ISO 50001EMAS
RechtsgrundlageEDL-G – Pflicht für Nicht-KMUFreiwillig, ab 7,5 GWh Pflicht (§ 8 EnEfG)Freiwillig, erfüllt § 8 EnEfG ebenfalls
NachweisformAuditberichtZertifikat, 3 Jahre gültigValidierte Umwelterklärung + Registrierung
Prüfende StelleBAFA-gelisteter EnergieauditorAkkreditierte ZertifizierungsstelleZugelassener Umweltgutachter
TurnusAlle 4 JahreÜberwachung jährlich, Rezertifizierung alle 3 JahreErklärung jährlich, volle Prüfung alle 3–4 Jahre
SystemcharakterPunktuelle BestandsaufnahmeDauerhaftes Managementsystem (PDCA)Dauerhaftes Umweltmanagementsystem
Befreit von EDL-G-Audit?Ist die Auditpflicht selbstJa, nach § 8 Abs. 3 EDL-GJa, nach § 8 Abs. 3 EDL-G
FAQ

Häufige Fragen zu Energieaudit nach DIN EN 16247

Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Wer muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?

Verpflichtet sind Unternehmen, die keine Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sind (§ 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 EDL-G) – als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Die Pflicht besteht unabhängig vom Energieverbrauch, sofern kein zertifiziertes Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem betrieben wird.

Wie oft muss das Energieaudit wiederholt werden?

Mindestens alle vier Jahre, gerechnet ab dem Abschluss des vorherigen Audits (§ 8 Abs. 1 EDL-G).

Befreit ein Energiemanagementsystem von der Auditpflicht?

Ja. Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit dessen Einrichtung begonnen haben, sind von der separaten Energieaudit-Pflicht befreit (§ 8 Abs. 3 EDL-G).

Was gilt ab einem Verbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr?

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, müssen nach § 8 EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen, das an die Stelle des Audits tritt.

Muss ich identifizierte Einsparmaßnahmen auch umsetzen?

Eine direkte Umsetzungspflicht enthält das EDL-G nicht. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen jedoch nach § 9 EnEfG für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen einen Umsetzungsplan erstellen.

Übernimmt ENVA das Energieaudit komplett?

ENVA analysiert den Energieverbrauch vor Ort, erstellt den Auditbericht nach den Mindestanforderungen des § 8a EDL-G und bewertet identifizierte Maßnahmen wirtschaftlich. Die gesetzliche Verantwortung für die fristgerechte Durchführung bleibt beim auditpflichtigen Unternehmen.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 8 EDL-G – Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 8a EDL-G – Anforderungen an Energieaudits. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 8c EDL-G – Nachweisführung und Stichprobenkontrolle. gesetze-im-internet.de · Abruf
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 8 EnEfG – Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. gesetze-im-internet.de · Abruf
  5. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 9 EnEfG – Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen. gesetze-im-internet.de · Abruf
  6. Europäische Kommission — Empfehlung 2003/361/EG – Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen. eur-lex.europa.eu · Abruf
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