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Nennleistung (kWp)

Maximale Leistung einer PV-Anlage unter Standard-Testbedingungen (STC: 1.000 W/m² Einstrahlung, 25 °C Zelltemperatur, AM-1.5-Spektrum), angegeben in Kilowattpeak (kWp). Die Nennleistung ist die Kennzahl für PV-Anlagengröße, EEG-Zuordnung und Förderschwellen. Im realen Betrieb wird sie selten voll erreicht.

Grundprinzipien

STC-Bedingungen sind Laborbedingungen – in Deutschland herrschen sie selten. Reale Leistung liegt bei Nennleistung abzüglich Temperaturverlust (ca. -0,4 %/°C über 25 °C), Verluste durch Teilverschattung, Kabelwiderstand, Wechselrichter und Verschmutzung (PR = Performance Ratio).

Anwendung in der Praxis

EEG-Schwellen nach kWp: ≤ 7 kWp: vereinfachte Anmeldung; ≤ 25 kWp: keine Direktvermarktungspflicht; ≤ 100 kWp: EEG-Festvergütung; > 750 kWp: Pflicht zur Ausschreibung. Dimensionierungsregel für Deutschland: ~1 kWp ≈ 800–1.100 kWh/a Jahresertrag.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die kWp-Angabe ist der wichtigste Planungsparameter und Referenz für EEG-Förderklassen. Überdimensionierung erhöht Ertrag und Eigenverbrauch, aber auch Kosten und Netzbelastung.

Einordnung im Prozess

Wir dimensionieren die Nennleistung der Anlage auf Basis von Dachfläche, Verbrauch, Eigenverbrauchsziel und EEG-Schwellen.

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