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Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag regelt die technischen und rechtlichen Bedingungen des Anschlusses eines Kunden, Erzeugers oder Speichers an das öffentliche Energienetz. Er ist zivilrechtlicher Vertrag zwischen Anschlussinhaber und Netzbetreiber. Inhalt sind Anschlussart, Leistung, Spannungsebene und technische Anforderungen.

Grundprinzipien

Der Netzanschluss ist vom Netznutzungsvertrag (Lieferung über das Netz) zu unterscheiden. Jeder Anschlusspunkt hat nur einen Netzanschlussvertrag, aber kann mehrere Lieferverträge (über Lieferanten) haben. Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers definieren Anforderungen an die Anlage.

Anwendung in der Praxis

Beim Bau eines neuen Gewerbegebäudes muss der Bauherr einen Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen. Leistungsänderungen (z. B. durch neue Produktionsanlagen) erfordern Anpassungen des Netzanschlussvertrags und ggf. Netzausbaumaßnahmen.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Netzanschlussverträge sind Grundlage der Energieinfrastruktur. Für Erzeugungsanlagen (PV, BHKW, Speicher) sind Einspeiseverträge als Sonderform des Netzanschlussvertrags Pflicht.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Standortplanung, Anlagenerweiterung und Betriebsaufnahme

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