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Nomination

Nomination bezeichnet den Prozess, durch den ein Marktteilnehmer seine geplanten Energiemengen für den nächsten Liefertag beim zuständigen Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen anmeldet. Sie ist Pflichtprozess im Energiehandel für alle Bilanzkreisverantwortlichen. Die Nomination legt die Basis für Bilanzierungsprozesse und Ausgleichsenergieberechnungen.

Grundprinzipien

Für Strom erfolgt die Nomination beim ÜNB über standardisierte EDIFACT-Nachrichten (ESS-Nachrichten). Für Gas wird beim Marktgebietsverantwortlichen (MGV) nominiert. Die Deadline für Day-Ahead-Nominierungen liegt typischerweise bei 14:30 Uhr (Strom) bzw. 18:00 Uhr D-1 (Gas).

Anwendung in der Praxis

Bilanzkreisverantwortliche nominieren täglich ihre geplanten Einspeise- und Entnahmenominierungen. Fehler oder vergessene Nominierungen führen zu Bilanzkreisabweichungen und hohen Ausgleichsenergiekosten. Automatisierte Nominierungssysteme reduzieren das Fehlerrisiko.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Nomination ist der operative Kern des Bilanzkreismanagements. Eine professionelle Nominierungsinfrastruktur ist Wettbewerbsvorteil für Händler und Direktvermarkter.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Bilanzkreisführung, Direktvermarktung und täglichem Handelsbereich

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