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Netzanschluss

Die physische und administrative Verbindung einer Anlage (Verbraucher, Erzeuger) mit dem öffentlichen Strom- oder Gasnetz. Der Netzanschluss umfasst die Anschlussleitung, den Hausanschlusskasten und den Zählerplatz. Die Anschlusskosten trägt typischerweise der Anschlussnehmer; der Netzbetreiber betreibt die Anlage.

Grundprinzipien

Jeder hat nach § 17/18 EnWG das Recht auf einen Netzanschluss zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen. Der Netzbetreiber muss die Anlage dimensionieren, errichten und betreiben. Der Anschlussnehmer zahlt den Baukostenzuschuss (BKZ) für netznahe Kosten.

Anwendung in der Praxis

Für eine PV-Anlage: Anmeldung beim VNB mit Inbetriebsetzungsprotokoll und Schaltbild. Für eine Wärmepumpe: Anmeldung der erhöhten Anschlussleistung. Für Industrieanschlüsse: Technische Anschlussbedingungen (TAB) des VNB sind zu erfüllen.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Der Netzanschluss ist der erste physische Schritt der Energieversorgung. Engpässe bei Netzanschlusskapazitäten bremsen zunehmend den Ausbau von EE-Anlagen und Ladeinfrastruktur.

Einordnung im Prozess

Wir übernehmen die Netzanschlussplanung, technische Auslegung und Kommunikation mit dem VNB von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme.

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