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Grundversorgungspreis

Der Grundversorgungspreis ist der gesetzlich geregelte Tarif, den Grundversorger für die Belieferung von Haushaltskunden und kleinen Gewerbekunden in Strom und Gas berechnen. Er muss öffentlich bekannt gemacht werden und kann jederzeit angepasst werden. Er dient als Auffangnetz für Kunden ohne eigenen Liefervertrag.

Grundprinzipien

Grundversorger ist der Energieversorger mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Die Grundversorgung ist gesetzliche Pflicht (§ 36 EnWG für Strom, § 36 EnWG i. V. m. GasGVV für Gas). Preiserhöhungen müssen sechs Wochen vorab angekündigt werden; Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht.

Anwendung in der Praxis

Kunden, die keinen eigenen Liefervertrag abgeschlossen haben (z. B. nach Insolvenz des Lieferanten), fallen automatisch in die Grundversorgung. Der Grundversorgungstarif ist meist deutlich teurer als Marktangebote und sollte so schnell wie möglich durch einen Wettbewerbstarif ersetzt werden.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die Grundversorgung sichert eine flächendeckende Mindestversorgung. In Zeiten hoher Marktpreise (2022) stiegen Grundversorgungspreise massiv, was politische Debatten über Schutz vulnerabler Kunden auslöste.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Kundenportfolioanalyse, Vertrieb und Kundenbindung

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