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G

Grundpreis

Fester, verbrauchsunabhängiger monatlicher oder jährlicher Preisbestandteil eines Energietarifs, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfällt. Er deckt die Fixkosten des Versorgers für Messung, Abrechnung, Netzbereitstellung und Verwaltung ab. Auch bei einem Verbrauch von null kWh ist der Grundpreis zu entrichten.

Grundprinzipien

Energieversorger haben unabhängig vom Verbrauch des Kunden Fixkosten (Zählermiete, Kundenverwaltung, Bereitstellung der Netzkapazität). Der Grundpreis stellt sicher, dass diese Kosten gedeckt werden, ohne sie vollständig auf den Arbeitspreis umzulegen.

Anwendung in der Praxis

Bei Haushaltskunden liegt der Grundpreis typischerweise bei 8–20 €/Monat für Strom bzw. 10–25 €/Monat für Gas. Bei Gewerbekunden richtet sich der Grundpreis oft nach der Anschlussleistung (kW). Beim Tarifvergleich ist die Gesamtkostenrechnung (Grundpreis + Arbeitspreis × Verbrauch) entscheidend.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Der Grundpreis sichert die wirtschaftliche Grundlage der Verteilnetzinfrastruktur. Ein zu niedriger Grundpreis bei hohem Arbeitspreis benachteiligt Geringverbraucher; ein hoher Grundpreis belastet Haushalte mit kleinem Einkommen überproportional.

Einordnung im Prozess

Teil der Angebotskalkulation. Wir analysieren das Verhältnis von Grund- und Arbeitspreis bezogen auf Ihr individuelles Verbrauchsprofil.

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