GasGVV
Gasgrundversorgungsverordnung: Bundesverordnung, die die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung mit Gas regelt – Kontrahierungspflicht, Preistransparenz, Abrechnungsmodalitäten, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte. Sie gilt für Haushaltskunden in der Grundversorgung (§ 36 EnWG).
Grundprinzipien
Die GasGVV standardisiert die vertraglichen Beziehungen zwischen Grundversorger und Haushaltskunden. Sie sichert: Transparenz der Preise (Veröffentlichungspflicht), Mindeststandards bei Abrechnung und Messung, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, Vorauszahlungsbeschränkungen.
Anwendung in der Praxis
Wichtige Regelungen: § 5 GasGVV (Preisanpassungsrecht mit 6-Wochen-Frist), § 20 (Abrechnung mindestens einmal jährlich), § 26 (Kündigung mit 6-Wochen-Frist zum Monatsende). Bei Preiserhöhung: Kündigung bis Wirksamkeit der Preiserhöhung möglich.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Die GasGVV ist das Verbraucherschutzdokument des Gasmarkts für Haushaltskunden. Sie setzt den Mindeststandard für alle Grundversorgungsverträge und schützt Kunden vor willkürlichen Preiserhöhungen.
Einordnung im Prozess
Wir informieren Kunden über GasGVV-Rechte und koordinieren Sonderkündigungen bei Preiserhöhungen sowie Wechsel zu günstigeren Tarifen.
