Gasliefervertrag
Schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Gaslieferanten und einem Endkunden über die Belieferung mit Erdgas oder Biomethan zu vereinbarten Mengen, Preisen und Konditionen. Er regelt Preisbestandteile, Laufzeit, Lieferstelle und Kündigungsfristen. Für Haushaltskunden gelten die GasGVV-Regelungen; für Gewerbe und Industrie individuell verhandelte Konditionen.
Grundprinzipien
Der Gasliefervertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Er beinhaltet Mengenregelung, Preisregelung (Festpreis oder variabel), Abrechnungsmodalitäten, Laufzeit und Beendigungsregeln. Von der Netznutzung (separater Netzanschlussvertrag) ist er strikt getrennt (Unbundling).
Anwendung in der Praxis
Bei Haushaltskunden: kurze Laufzeiten, gesetzliche Kündigungsfristen (meist 6 Wochen zum Monatsende). Bei Gewerbekunden: individuelle Laufzeiten, Preisgleitklauseln, Bandbreiten-Liefermengen. Bei Industriekunden: strukturierte Lieferverträge mit wöchentlichen Bestellzyklen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Der Gasliefervertrag ist das zentrale Instrument zur Absicherung der Versorgungssicherheit und Preissicherheit. Seine Ausgestaltung – Festpreis vs. variabel, Laufzeit, Preisgleitklauseln – bestimmt maßgeblich das Energiekostenrisiko.
Einordnung im Prozess
Wir analysieren bestehende Gaslieferverträge auf Optimierungspotenziale, Preisklauseln und Wechselmöglichkeiten.
