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Einspeisevorrang

Einspeisevorrang bezeichnet das gesetzliche Vorrecht erneuerbarer Energieanlagen und KWK-Anlagen, ihren Strom vorrangig ins Netz einzuspeisen. Konventionelle Kraftwerke müssen bei Netzengpässen zunächst reduziert werden. Das Prinzip ist in § 11 EEG und § 3 KWKG verankert.

Grundprinzipien

Der Einspeisevorrang stellt sicher, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Strom so weit wie möglich vermarkten können. Erst wenn auch nach Reduzierung konventioneller Anlagen Engpässe bestehen, können Erneuerbare im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelt werden (mit Entschädigungspflicht). Mit <a href="https://enva.online/glossar/redispatch-2-0/" title="Redispatch 2.0″>Redispatch 2.0 wurde der Vorrang relativiert.

Anwendung in der Praxis

In windreichen Stunden übersteigt die Einspeisung häufig den lokalen Bedarf. Der Einspeisevorrang verhindert, dass Windanlagen zugunsten konventioneller Kraftwerke gedrosselt werden. Für Netzbetreiber entstehen dadurch Herausforderungen in der Netzführung.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Einspeisevorrang ist politisches Fundament der Energiewende und entscheidend für die Wirtschaftlichkeit von EE-Anlagen. Er steht in einem Spannungsverhältnis zur Netzstabilität und wird im Kontext von Redispatch 2.0 zunehmend differenziert betrachtet.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Anlagenplanung, EEG-Konformitätsprüfung und Ertragssicherung

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