EEG-Umlage
Bis Ende 2022 erhobener Preisbestandteil auf den Strompreis (in ct/kWh), mit dem die Differenz zwischen EEG-Einspeisevergütung und Börsenstrompreis auf alle Stromverbraucher umgelegt wurde. Auf Höchststand 2022: 6,5 ct/kWh. Seit 1. Juli 2022 auf null abgesenkt; seit 2023 aus Bundesmitteln finanziert. Die EEG-Umlage ist abgeschafft.
Grundprinzipien
Die EEG-Umlage finanzierte die Mehrkosten des EEG gegenüber Marktpreisen: ÜNBs vergüteten EE-Anlagen gemäß EEG, verkauften Strom am Markt und berechneten die Differenz (Umlage) allen Stromkunden. Privilegierte Industriekunden zahlten reduzierte Umlage (Besondere Ausgleichsregelung).
Anwendung in der Praxis
Geschichte: 2000: 0,2 ct/kWh → 2013: 5,3 ct/kWh (Anstieg durch PV-Boom) → 2022: 6,5 ct/kWh → Juli 2022: 0 ct/kWh. EEG-Kosten werden seitdem aus Bundeshaushalt getragen (~12 Mrd. €/a). Die Systemumstellung folgte nach russischem Gaslieferstopp.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Die EEG-Umlage war jahrelang das größte Element der Haushaltsstromrechnung und Symbol für Energiewende-Kosten. Ihre Abschaffung hat zu einer spürbaren Strompreissenkung geführt und die Transparenz der EEG-Förderung verändert.
Einordnung im Prozess
Wir analysieren aktuelle Stromkostenkomponenten nach Wegfall der EEG-Umlage und identifizieren neue Optimierungshebel bei Netzentgelten und Steuern.
