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Einspeisevergütung

Gesetzlich festgelegte Vergütung (ct/kWh) für Strom aus EE-Anlagen, der ins öffentliche Netz eingespeist wird – geregelt im EEG. Die Höhe hängt von Anlagengröße, Technologie und Inbetriebnahmezeitpunkt ab und wird für 20 Jahre garantiert. Für neue Anlagen wird sie regelmäßig (quartalsweise) nach unten angepasst (Degression).

Grundprinzipien

Das EEG verpflichtet den Netzbetreiber, EE-Strom abzunehmen und zu vergüten. Für Anlagen bis 100 kWp gilt eine feste Einspeisevergütung; größere Anlagen müssen sich dem Direktvermarktungsmodell unterwerfen. Die Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Anwendung in der Praxis

Aktuelle Einspeisevergütung (Q1 2025): ca. 7,94 ct/kWh (≤ 10 kWp), 6,90 ct/kWh (≤ 40 kWp), 5,74 ct/kWh (≤ 100 kWp). Bei Anlagen mit Volleinspeisung: höhere Vergütung (ca. 12 ct/kWh) möglich. Vergütung sinkt ca. 1 % pro Quartal.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die Einspeisevergütung war der Motor des deutschen PV-Booms. Mit sinkenden Systemkosten und steigendem Eigenverbrauchswert verliert sie gegenüber dem Eigenverbrauch an Attraktivität.

Einordnung im Prozess

Wir prüfen Einspeisemengen und Vergütungsabrechnung des Netzbetreibers auf Korrektheit und Vollständigkeit.

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