Netzentgelte
Regulierte Gebühren für die Nutzung der Strom- oder Gasinfrastruktur, die Netznutzer (Lieferanten, Verbraucher) an den Netzbetreiber zahlen. Sie finanzieren Bau, Betrieb und Instandhaltung des Netzes. Netzentgelte machen bei Haushaltskunden ca. 20–25 % der Stromrechnung aus.
Grundprinzipien
Netzentgelte werden durch die Regulierungsbehörde (BNetzA) auf Basis der anerkannten Netzkosten des Netzbetreibers genehmigt. Sie setzen sich aus Leistungspreis (€/kW/Jahr) und Arbeitspreis (ct/kWh) zusammen. Privilegierte Verbraucher (Industrie, atypische Netznutzung) zahlen reduzierte Entgelte.
Anwendung in der Praxis
Netzentgelte variieren stark nach Region – von ca. 4 ct/kWh in netzkostenstarken Regionen bis > 10 ct/kWh in strukturschwachen Gebieten. Ab 2024 werden Netzentgelte für ÜNB bundesweit vereinheitlicht (Strom). Für große Industriekunden gibt es erhebliche Rabattmöglichkeiten.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Steigende Netzentgelte durch Netzausbau für die Energiewende belasten Verbraucher zunehmend. Die Netzentgeltreform ist eines der drängendsten regulatorischen Themen.
Einordnung im Prozess
Wir analysieren Netzentgeltbescheide auf Optimierungspotenziale (atypische Netznutzung, Spitzenlastmanagement, BesAR).
