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Netzentgelte

Regulierte Gebühren für die Nutzung der Strom- oder Gasinfrastruktur, die Netznutzer (Lieferanten, Verbraucher) an den Netzbetreiber zahlen. Sie finanzieren Bau, Betrieb und Instandhaltung des Netzes. Netzentgelte machen bei Haushaltskunden ca. 20–25 % der Stromrechnung aus.

Grundprinzipien

Netzentgelte werden durch die Regulierungsbehörde (BNetzA) auf Basis der anerkannten Netzkosten des Netzbetreibers genehmigt. Sie setzen sich aus Leistungspreis (€/kW/Jahr) und Arbeitspreis (ct/kWh) zusammen. Privilegierte Verbraucher (Industrie, atypische Netznutzung) zahlen reduzierte Entgelte.

Anwendung in der Praxis

Netzentgelte variieren stark nach Region – von ca. 4 ct/kWh in netzkostenstarken Regionen bis > 10 ct/kWh in strukturschwachen Gebieten. Ab 2024 werden Netzentgelte für ÜNB bundesweit vereinheitlicht (Strom). Für große Industriekunden gibt es erhebliche Rabattmöglichkeiten.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Steigende Netzentgelte durch Netzausbau für die Energiewende belasten Verbraucher zunehmend. Die Netzentgeltreform ist eines der drängendsten regulatorischen Themen.

Einordnung im Prozess

Wir analysieren Netzentgeltbescheide auf Optimierungspotenziale (atypische Netznutzung, Spitzenlastmanagement, BesAR).

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