Netzausbau
Erweiterung, Verstärkung oder Modernisierung der Strom- und Gasinfrastruktur, um neue Erzeuger (EE), neue Lasten (E-Mobilität, Wärmepumpen) oder erhöhte Übertragungskapazitäten zu integrieren. Der Netzausbau ist gesetzlich durch den Netzentwicklungsplan geregelt und von der BNetzA genehmigt. Er wird über Netzentgelte finanziert.
Grundprinzipien
Netzausbau folgt einem zweistufigen Planungsprozess: 1) Bedarfsermittlung durch Szenariorahmen (Erzeugung und Verbrauch 2030–2045), 2) Genehmigung durch BNetzA. Für Übertragungsnetze gibt es den Bundesbedarfsplan; für Verteilnetze regionale Netzentwicklungspläne.
Anwendung in der Praxis
Große Projekte: SuedLink (2 GW DC-Leitung von Nord- nach Süddeutschland), SuedOstLink, P-Dolwin-Plattformen für Offshore-Wind. Im Verteilnetz: Kabelverlegung, Trafoverstärkung, Blindleistungskompensation für PV- und WP-Integration.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Der Netzausbau ist Flaschenhals der Energiewende. Ohne ausreichende Übertragungskapazität können Wind- und Solarkraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden. Verzögerungen kosten Milliarden durch Redispatch.
Einordnung im Prozess
Bei der Anlagenplanung analysieren wir Netzkapazitäten und mögliche Einspeisemanagementverpflichtungen.
