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Grundversorgungsvertrag

Standardisierter Energieliefervertrag, den der örtliche Grundversorger gemäß StromGVV bzw. GasGVV zu allgemeinen Preisen und Bedingungen anbieten muss. Er gilt für Haushaltskunden und Kunden, die keinen aktiven Sondervertrag haben. Der Grundversorgungsvertrag kommt stillschweigend zustande, wenn ein Energieanschluss genutzt wird, ohne dass ein anderer Liefervertrag besteht.

Grundprinzipien

Der Grundversorgungsvertrag ist ein gesetzlich normiertes Schuldverhältnis. Allgemeine Preise und Bedingungen müssen im Internet und auf Anfrage veröffentlicht werden. Preisänderungen sind mit 6-wöchiger Frist anzukündigen. Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.

Anwendung in der Praxis

Bei Einzug in eine neue Wohnung wird automatisch ein Grundversorgungsvertrag begründet, bis ein Sondervertrag abgeschlossen wird. Lieferantenwechsel beenden den Grundversorgungsvertrag. Bei Lieferanteninsolvenz springt der Grundversorger automatisch ein (Ersatzversorgung).

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Der Grundversorgungsvertrag sichert die universelle Daseinsvorsorge. Er ist jedoch regelmäßig teurer als Wettbewerbsangebote – Verbraucher, die aktiv wechseln, zahlen typischerweise 10–30 % weniger.

Einordnung im Prozess

Wir identifizieren Kunden in der Grundversorgung und begleiten den Wechselprozess zum optimalen Sondervertrag.

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