Sondervertrag
Energieliefervertrag außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung, der zwischen Lieferant und Kunde individuell oder als Standardtarif außerhalb der GVV vereinbart wird. Sonderverträge bieten in der Regel günstigere Preise als die Grundversorgung, aber auch mehr Flexibilität oder Bindungsfristen. Sie unterliegen weniger gesetzlichen Vorgaben als Grundversorgungsverträge.
Grundprinzipien
Sonderverträge sind schuldrechtliche Verträge nach allgemeinem BGB-Recht. Preisanpassungsklauseln, Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen sind individuell vereinbar, müssen aber AGB-rechtlichen Anforderungen standhalten. Bei unangemessener Benachteiligung des Kunden können Klauseln unwirksam sein.
Anwendung in der Praxis
Haushaltskunden wechseln bei Online-Portalen zu Sonderverträgen. Gewerbe- und Industriekunden verhandeln individuelle Sonderverträge direkt mit Lieferanten. Typische Merkmale: 12–24 Monate Laufzeit, definierte Kündigungsfristen, Boni für Neuabschluss.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Sonderverträge sind Treiber des Wettbewerbs im Energiemarkt. Die Bereitschaft zum Wechsel in günstigere Sonderverträge senkt die Energiekosten und belebt den Markt.
Einordnung im Prozess
Wir führen systematische Marktvergleiche durch und begleiten den Wechsel vom Grund- in den Sondervertrag.
