Glossar › G › Grundversorgung Gas
G

Grundversorgung Gas

Gesetzlich geregelte Pflichtversorgung durch den örtlichen Grundversorger (GasGVV), die sicherstellt, dass jeder Haushaltskunde jederzeit mit Gas beliefert wird – auch wenn kein aktiver Liefervertrag besteht. Der Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Die Preise der Grundversorgung sind in der Regel höher als Sondervertragstarife.

Grundprinzipien

Der Gesetzgeber verpflichtet Energieversorger zur Grundversorgung, um eine Versorgungslücke zu verhindern. Grundversorger müssen allgemeine Tarife und Bedingungen veröffentlichen und dürfen keinen Kunden ablehnen. Als Gegenleistung können sie höhere Preise verlangen.

Anwendung in der Praxis

Kunden in der Grundversorgung haben keine feste Vertragslaufzeit und können mit 6 Wochen Frist kündigen. Bei einem Lieferantenwechsel oder -ausfall werden Kunden automatisch in die Grundversorgung übernommen. Die Preise werden in lokalen Medien veröffentlicht.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die Grundversorgung ist das soziale Sicherheitsnetz der Energieversorgung – sie verhindert, dass Haushalte ohne Strom oder Gas bleiben. Gleichzeitig setzt sie Marktanreize zum aktiven Wechsel zu günstigeren Sonderverträgen.

Einordnung im Prozess

Bei Kundenberatung prüfen wir immer zuerst, ob der Kunde in der Grundversorgung oder einem Sondervertrag ist, und berechnen das Wechselpotenzial.

← Zum Glossar