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BEHG

Brennstoffemissionshandelsgesetz: Bundesgesetz von 2019, das einen nationalen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel, Flüssiggas, Kohle) einführt, die nicht im EU-ETS erfasst sind. Das BEHG ergänzt den EU-Emissionshandel und bepreist Emissionen im Wärme- und Verkehrssektor.

Grundprinzipien

Brennstofflieferanten müssen CO₂-Zertifikate für die fossilen Brennstoffe kaufen, die sie in Verkehr bringen. Der Preis war initial fixiert (25 €/t CO₂ in 2021) und steigt schrittweise. Ab 2026 Auktionierung im EU-ETS-2-System (Wärme & Verkehr).

Anwendung in der Praxis

Preise (€/t CO₂): 2021: 25; 2022: 30; 2023: 30; 2024: 45; 2025: 55. Bei Erdgas: ca. 1 ct/kWh zusätzliche Kosten je 50 €/t CO₂. Bei Heizöl: ca. 1,3 ct/kWh je 50 €/t CO₂. EE-Strom (Wärmepumpe) ist BEHG-frei → Kostenvorteil gegenüber Gas steigt.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Das BEHG ist der wichtigste preisliche Dekarbonisierungsanreiz im Wärme- und Verkehrssektor. Steigende CO₂-Preise verteuern fossile Heizungen und verbessern die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und EE-Technologien.

Einordnung im Prozess

Wir kalkulieren BEHG-Aufschläge in Energiebeschaffungsmodellen und berücksichtigen steigende CO₂-Preise in Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

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